PM: Straßen- und Autobahnmeistereien sind für den Winter gerüstet

„Die Betriebsdienste sind gerüstet und die Salzlager sind gefüllt“, erklärt der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann in Stuttgart. Auf dem über 1.040 km langen Autobahnnetz biete die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg einen durchgehenden Winterdienstservice an. Die Autobahnmeistereien ordneten bei winterlichen Verhältnissen nachts Arbeitsbereitschaften an, um sicherzustellen, dass die Autobahnen rund um die Uhr befahrbar bleiben. Entlang der Bundesautobahnen können in Baden-Württemberg insgesamt 38.000 Tonnen Streusalz bevorratet werden. Im vergangenen Winter wurden knapp 30.000 Tonnen Streusalz von den Autobahnmeistereien gestreut.

Im nachgeordneten, über 26.000 km langen Netz der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wird der Winterdienst von den Landratsämtern durchgeführt. Innerorts liege die Verantwortung für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bei den Städten und Gemeinden, die von den Straßenmeistereien der Landratsämter nach besten Kräften unterstützt werden. Die Salzhallen und Silos der Meistereien seien gut gefüllt.

Aber trotz aller Anstrengungen der Betriebsdienste könnten die Autofahrer nicht bei jeder Wetterlage optimale Straßenverhältnisse erwarten, betont Minister Hermann. „Ich appelliere daher an alle Autofahrer, ihre Fahrzeuge wintertauglich auszurüsten und ihr Fahrverhalten der jeweiligen Situation anzupassen.“ Hermann weist auf die Winterreifenpflicht bei entspre-chenden Wetterlagen hin. In höher liegenden Regionen sollte jetzt auch die Mitführung von Schneeketten eine Selbstverständlichkeit sein.

Besondere Vorsicht sei auf Brücken und in schattigen Waldstrecken geboten. Auch Kuppen, Kurven und Gefällstrecken verlangten im Winter eine höhere Aufmerksamkeit und eine der Glättegefahr angepasste Fahrweise. „Nutzen Sie das Angebot des öffentlichen Personennah-verkehrs oder verschieben Sie bei widrigen Wetterverhältnissen Fahrten, die nicht notwendig sind. Fahren Sie auf Nummer sicher und helfen Sie bei extremen Schneefällen oder Eisregen durch Verzicht auf Autofahrten mit, ein Verkehrschaos zu vermeiden“, sagt Hermann.

Trotz einer großen Zahl an Winterdienstfahrzeugen könne bei flächendeckender Schnee- und Eisglätte nicht immer und überall gleichzeitig geräumt und gestreut werden. Dies wirke sich vor allem während der Hauptverkehrszeiten oder auf der Fahrt in die Wintersportgebiete aus. Auch auf Autobahnen sind Verkehrsbehinderungen nicht zu vermeiden, da deren Leistungs-fähigkeit bei winterlichen Verhältnissen erheblich zurückgehe. Oft würden bereits einzelne liegengebliebene Fahrzeuge den gesamten Verkehr zum Stillstand bringen. Wichtig sei daher, unbedingt Fahrgassen für die Räumfahrzeuge freizuhalten, damit diese rasch räumen und streuen könnten. „Die Mitarbeiter im Winterdienst sind hoch motiviert und tun alles, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Unmögliches kann aber nicht geleistet werden – dafür bitte ich alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis“, so Hermann

Im Interesse des Umweltschutzes setzt die Straßenbauverwaltung auf modernste Streutechnik. „Es gilt die Devise: So viel Salz wie nötig und so wenig wie möglich“, betonte Hermann. Ein sparsamer Umgang mit dem Streusalz sei aber auch aus wirtschaftlichen Gründen erfor-derlich. Versuchsweise werden daher für das vorbeugende Streuen im Winterdienst auf einzelnen Strecken auch sogenannte Solestreuer eingesetzt. Das als Sole (Salzlösung) vor dem Einsetzen des Schneefalls ausbrachte Salz verbleibt deutlich länger auf den Fahrbahnen, als das üblicherweise verwendete Feuchtsalz. Die Straßenbauverwaltung erhofft sich dadurch eine weitere Reduzierung des Salzverbrauchs und bessere Ergebnisse bei der Wirkungsdauer vorbeugender Streueinsätze.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

PM: Fahrgastbeirat Baden-Württemberg will Nahverkehr im Land verbessern

Mit dem Ziel, die Interessen der Fahrgäste besser in die Planungen zum Schienenpersonennahverkehr einzubringen, nahm der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg kürzlich seine Arbeit auf.

Fahrgäste können sich mit Ihren Wünschen, Anregungen und Sorgen rund um den Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg nun direkt an den Fahrgastbeirat Baden-Württemberg wenden. Unter dem Motto „Damit Sie das Leben in vollen Zügen genießen können“ freut sich der Fahrgastbeirat unter der Email-Adresse fgb-bw@nvbw.de über Vorschläge und Kritik der Fahrgäste zum vom Land Baden-Württemberg bestellten Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg. Dieser umfasst alle Nahverkehrszüge in Baden-Württemberg (IRE, RE, RB, S-Bahnen mit Ausnahme der S-Bahn Stuttgart), aber nicht den Fernverkehr (IC- und ICE-Züge).

Kürzlich informierte sich der Fahrgastbeirat über die Anforderungen an zukünftige Fahrzeuge beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) sowie der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW). Es bestand Konsens, dass die Bedürfnisse der Fahrgäste im Vordergrund stehen müssen, werden doch die neuen Fahrzeuge den Nahverkehr in Baden-Württemberg für die nächsten rund 20 Jahre prägen. Deshalb sollten aus Sicht des Fahrgastbeirates auch die prognostizierten gesellschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Demografie, Zunahme der Fahrradtransporte und Barrierefreiheit. „Die NVBW hat ein umfangreiches Lastenheft entwickelt, das sicherstellen soll, dass die neuen Züge den Ansprüchen der Fahrgäste genügen“, erklärt Matthias Lieb, Vorsitzender des Fahrgastbeirates Baden-Württemberg.

Der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg wurde von Minister Winfried Hermann über die Finanzierungsprobleme im Schienenverkehr informiert – ohne eine Lösung für das Finanzierungsdefizit von über 60 Mio. Euro pro Jahr drohten Fahrplanstreichungen von über 10 Prozent. Der Minister versicherte, alles zu tun, damit es zu keinen Kürzungen im Verkehrsangebot beim Schienenpersonennahverkehr komme. Der Fahrgastbeirat erklärte ebenfalls, dass Kürzungen des stark nachgefragten Zugangebotes nicht akzeptabel seien – angesichts von vollen Zügen seien vielmehr weitere Verbesserungen im Zugverkehr notwendig. Hierzu müssten die bestehenden Verkehrsverträge nachverhandelt werden.

Der Vorschlag des Fahrgastbeirates, Fahrplanentwürfe für den Schienenverkehr zukünftig schon frühzeitig im Internet zu veröffentlichen, damit die Fahrgäste geplante Änderungen kommentieren und die Fahrgastwünsche noch in der Planungsphase berücksichtigt werden können, wird nun von der NVBW geprüft.

Über den Fahrgastbeirat

Der Fahrgastbeirat für den vom Land Baden-Württemberg bestellten Schienen-personennahverkehr (SPNV) vertritt die Interessen der SPNV-Nutzer. Er ist ein beratendes Gremium und stellt das Bindeglied zwischen den Fahrgästen und dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für den SPNV dar. Er ist unabhängig und kein Organ des Landes oder der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW). Durch seine Arbeit soll der Fahrgastbeirat zu einem attraktiven und nachhaltigen SPNV im Land beitragen. Der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg besteht aus 28 Personen – 14 davon aus interessierten Fahrgästen und 14 Vertreter von Verbänden, die Nutzergruppen im Schienenverkehr vertreten.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

PM: Bundesrat will mehr Geld für Schienenpersonennahverkehr

Für den Schienenpersonennahverkehr muss aus Sicht des Bundesrats mehr Geld zur Verfügung stehen. Gewinne, die die Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG im Bereich Fahrweg, Personenbahnhöfe und Energie erwirtschaften, sollten nicht länger an die DB AG Holding weitergegeben und dort ohne Zweckbindung eingesetzt werden. Unter anderem mit dieser Begründung empfahl die Länderkammer dem Bundestag, den Entwurf der Bundesregierung zum Eisenbahnregulierungsgesetz entsprechend zu ändern. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann forderte im Bundesrat, diese DB-Gewinne müssten vollständig wieder der Infrastruktur der bundeseigenen Schienenwege zugutekommen: „Wir brauchen ein leistungsfähiges Bundesschienennetz. Dessen Unterfinanzierung ist allgemein bekannt und ein großes Problem auch für die Länder. Die Netzbetreiber des Bundes brauchen zwingend mehr eigene Investitionsmittel.“
Minister Hermann fügte hinzu: „Die Länder können die immer höheren Preise im SPNV-Bereich kaum noch finanzieren. Es kann und darf nicht sein, dass diese Gelder nicht im System Schiene verbleiben, sondern beispielsweise in den Aufbau von Logistik in Asien oder anderswo weltweit investiert werden!“

Der Beschluss des Bundesrates setzt sich auch für lärmabhängige Trassenpreise im Schienenverkehr ein. „Wir müssen Anreize für die Umrüstung schaffen. Bahnlärm ist vielerorts ein großes Problem“, erklärte Minister Hermann. Nach dem Willen der Länderkammer soll vom Jahr 2012 an ein Durchfahrverbot für Zügen in empfindlichen Regionen wie z.B. Wohn- oder Erholungsgebieten zwischen 22 und 6 Uhr gelten, wenn sie nicht den Anforderungen der EU-Lärmschutzvorschrift TSI Noise entsprechen.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

PM: Ergebnis des Flottenversuchs zur Elektromobilität

Im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur hat das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO in einer sechsmonatigen Pilotuntersuchung die Potenziale für den Einsatz von Elektrofahrzeugen in der zentralen Fahrbereitschaft des Landes beim Regierungspräsidium Stuttgart erforscht. Das Ergebnis zeigt, dass mehr als ein Drittel aller Fahrten mit Elektrofahrzeugen durchgeführt werden könnten. Bei voller Ausschöpfung dieses Potenzials können monatlich bis zu 4,2 Tonnen CO2 vermieden werden. „Wir hatten mit einem positiven Ergebnis gerechnet. Dass es so eindeutig ausfällt, lag nicht von vornherein auf der Hand.“ Mit diesen Worten zeigten sich Verkehrsminister Hermann und Regierungspräsident Schmalzl beeindruckt von „elektromobilisiert.de“. „Damit bietet das Fraunhofer IAO einen Komplett- Service- für den Umstieg von Fuhrparks auf Elektromobile – von der Analyse, über mögliche Elektromobilisierungs-Szenarien bis hin zum Testlauf und Praxiseinsatz“, erläuterte der stellvertretende Institutsleiter Professor Wilhelm Bauer.

Parallel zum Flottenversuch hat das Fraunhofer IAO eine Fuhrparkanalyse durchgeführt und außer den Potenzialen auch die Kosten einer Elektrifizierung ermittelt. Die Mehrkosten liegen beispielsweise beim Einsatz von sieben bis 14 Fahrzeugen vom Typ A-Klasse E-Cell zwischen 197 und 226 € pro Monat und Auto.

Verkehrsminister Hermann will weitere Teile des Landesfuhrparks untersuchen lassen. Durch eine stärkere Berücksichtigung der Elektrofahrzeuge bei der jährlichen Ersatzbeschaffung im Rahmen des Leasings sollen vorhandene Potenziale bis zum Jahr 2015 sukzessive erschlossen werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, in welcher Weise und in welchem Umfang eigene Fahrzeuge durch Fremdfahrzeuge ersetzt werden können, z.B. durch die Kooperation mit Car-Sharing-Organisationen.

Nachhaltige Mobilität hat viele Facetten. Das Elektroauto ist eine davon, die immer mehr an Bedeutung gewinnt. „Wir wollen nicht warten, sondern testen. Dazu brauchen wir Pioniere. Der mit viel Mehrarbeit für das Regierungspräsidium Stuttgart verbundene Feldversuch und die Studie des Fraunhofer IAO bringen nützliche Erkenntnisse für die ökologische Modernisierung des Landesfuhrparks“, sagte Verkehrsminister Hermann. „Potenzial ist da, man muss es nur nutzen und natürlich auch bezahlen können.“

Das Elektroauto ist in der Anschaffung zwar teurer als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dafür sind die Betriebskosten geringer. Betriebswirtschaftlich ist das Elektromobil dann von Vorteil, wenn es gut ausgelastet ist. Je nach Vergleichsfahrzeug kann sich ein Elektroauto am Regierungspräsidium Stuttgart schon ab 76 Kilometer pro Arbeitstag rechnen. Das hat die Untersuchung des IAO bestätigt. Daher stehen Fuhrparks, in denen sich mehrere Personen Autos teilen, und Kurierfahrzeuge, die auf kurzen Strecken, aber ständig unterwegs sind, im Fokus.

Das Regierungspräsidium unterhält am Standort Stuttgart eine ca. 70 PKW umfassende Fahrzeugflotte, die allen Dienststellen der Landesverwaltung in Stuttgart für Dienstreisen zur Verfügung steht, sofern die Reisen nicht mit Bahn oder ÖPNV erfolgen können. Daneben betreibt das Regierungspräsidium mit Kleinbussen und Kombifahrzeugen Kurierfahrten für den Akten- und Materialtransport in Stuttgart und zu den Außenstellen im Regierungsbezirk. Insgesamt werden mit dieser Fahrzeugflotte pro Jahr über zwei Millionen Kilometer zurückgelegt. In einem dreimonatigen Flottenversuch mit vier vom Fraunhofer IAO zur Verfügung gestellten und drei zusätzlich geleasten Elektrofahrzeugen konnten sich die Nutzer des Fuhrparks von der Alltagstauglichkeit und den Möglichkeiten dieser Antriebsart überzeugen. Das Echo war überwiegend positiv. „Wir werden an diesem Thema dranbleiben und die Elektromobilität im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten weiter ausbauen“, so Regierungspräsident Schmalzl.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur setzt in den Jahren 2012 bis 2015 bis zu fünf Millionen Euro Landesmittel aus der Landesinitiative Elektromobilität II ein, um Elektromobilität, die sich aus regenerativen Energiequellen speist, sowohl auf vier als auch auf zwei Rädern und im ÖPNV voranzubringen.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Hermann ordnet zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen Falschfahrer an

Nach dem schrecklichen Unfall auf der Autobahn 5, verursacht durch einen Falschfahrer, hat Verkehrsminister Winfried Hermann zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Baden-Württemberg angeordnet, die Autofahrer davon abhalten sollen, auf die falsche Richtungsfahrbahn zu gelangen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird heute einen Erlass herausgeben, wonach die Regierungspräsidien bis 30. Juni 2013 dafür sorgen müssen, dass auf allen Autobahnausfahrten deutlich sichtbare Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn angebracht werden. Durch sie sollen Autofahrer erkennen, wenn sie in der falschen Richtung unterwegs sind. Bei neueren Ausfahrten werden die Richtungspfeile in die Fahrbahn integriert. Sofern bei bestehenden Ausfahrten diese Pfeile nicht vorhanden sind, werden sie nachgerüstet werden

Außerdem sollen die Regierungspräsidien bis Anfang Dezember prüfen, ob an allen Autobahnausfahrten und Rastanlagen im Land jeweils zwei Verkehrsschilder mit dem Zeichen 267 StVO „Verbot der Einfahrt“ davor warnen, in der falschen Richtung auf die Autobahn zu fahren. Baden-Württemberg hat diese doppelte Beschilderung flächendeckend eingeführt.

Minister Hermann erklärte: „Darüber hinaus dringen wir beim Bund darauf, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen die Studie zu den Ursachen von Falschfahrerunfällen und mögliche Vorbeugungsmaßnahmen möglichst bald abschließt und die Ergebnisse vorlegt. Die Analyse soll zeigen, in wie weit mit Markierungen und Beschilderungen oder mit Hilfe von Verkehrsleitsystemen Falschfahrten verhindert werden könnten.“

Ferner werde das Ministerium weitere technische Vorkehrungen zur Verhinderung von Falschfahrten im Rahmen eines neuen Verkehrssicherheitskonzeptes untersuchen.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Land gibt grünes Licht für ambitionierten Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs

Die Finanzierung wichtiger Ausbauprojekte im baden-württembergischen Schienenpersonennahverkehr ist von Seiten der Landesregierung gesichert. Dies erklärten Finanzminister Nils Schmid und Verkehrsminister Winfried Hermann in Stuttgart. Minister Hermann betonte: „Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen, zahlreiche große Infrastrukturprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg zu bringen.“ Finanzminister Schmid ergänzte: „Nun muss der Bund die Fortsetzung der ÖPNV-Finanzierung über 2019 hinaus sicherstellen.“

Mit den Beschlüssen der Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur (KHV) vom Montagabend werden nach den Worten der Minister Schmid und Hermann für den Zeitraum 2013 bis 2019 insgesamt rund 450 Mio. Euro gesichert, mit denen das Land Projekte des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mitfinanziert.

Davon entfallen vom kommenden Jahr an bis 2019 auf eine Reihe von Projekten im ganzen Land rund 340 Mio. Euro und auf den Nahverkehrsanteil für Stuttgart 21 rund 112 Mio. Euro. Knapp die Hälfte der Mittel wird aus der kommunalen Finanzmasse aufgebracht. Dafür dankt die Landesregierung ausdrücklich der kommunalen Seite.

Zudem wurde festgelegt, dass das Land die Finanzierungsrisiken übernimmt, welche sich aus dem Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms im Jahr 2019 für die Großen DB-Schienenvorhaben ergeben, insbesondere für die S-Bahn Rhein-Neckar sowie Breisgau-S-Bahn.

Verkehrsminister Hermann sagte: „Mit diesem Kraftakt werden wir dem Anspruch un-seres Koalitionsvertrags gerecht, den ÖPNV in Baden-Württemberg voranzubringen. Nun ist der Bund gefordert, die unsichere Finanzierungssituation nach 2019 zu beseitigen und dem ÖPNV-Ausbau dauerhaft eine klare Perspektive zu geben. Ich werde im Bundesrat und in der Verkehrsministerkonferenz für eine auskömmliche und zukunftsfähige Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs kämpfen. Baden-Württemberg wird zusammen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen dazu einen Gesetzentwurf in die Länderkammer einbringen.

Finanzminister Schmid erklärte: „Damit geht Grün-Rot im Land stark in die Offensive, um ÖPNV-Mittel nach Baden-Württemberg zu lenken.“ Mit diesen Beschlüssen könnten über ein Drittel der bundesweit bis 2019 verfügbaren Bundesfördermittel kofinanziert werden.

Sofern die Projekte im beantragten Kostenrahmen bleiben, wären mit diesen Beschlüssen der KHV mindestens folgende in nächster Zeit anstehenden Vorhaben abgesichert:

  • S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe
  • Breisgau S-Bahn
  • Stadtbahn Heilbronn, Stadtstrecke Nordast und DB-Strecke Neckarsulm – Bad Rappenau
  • Stadtbahn Mannheim Nord
  • Stadtbahn Stuttgart U12 Hauptbahnhof – Remseck (3.u. 4. Teilabschnitt)
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Messelinie
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Werder-/Roteckring
  • Straßenbahn Ulm
  • Stadtbahn Stuttgart U6, Verlängerung Fasanenhof Ost – Flughafen
  • Verlängerung S-Bahn Bernhausen – Neuhausen

Die Minister Schmid und Hermann bekräftigten, das Land halte auch weitere Projekte, wie zum Beispiel das Mobilitätsnetz Heidelberg, die Regionalstadtbahn Neckar-Alb oder die Reaktivierung der Schienenverbindung zwischen Calw und Weil der Stadt verkehrspolitisch für sehr sinnvoll und werde sich politisch dafür starkmachen. Sofern der Bund diese Vorhaben in die Bundesförderung aufnimmt und eine Finanzierungsperspektive über 2019 hinaus herstellt, werde sich das Land auf jeden Fall um eine landesseitige Kofinanzierung bemühen. Minister Hermann kündigte an, er werde sich mit den Vertretern der jeweiligen Regionen für die Realisierung dieser Vorhaben beim Bund einsetzen.

Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt weitere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene.
In Folge der Förderalismusreform läuft das GVFG im Jahr 2019 aus. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bislang nicht gesichert.

In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in verschiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg / Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Verkehrsminister Hermann und Finanzminister Schmid: Land gibt grünes Licht für ambitionierten ÖPNV-Ausbau

Die Finanzierung wichtiger Ausbauprojekte im baden-württembergischen Schienenpersonennahverkehr ist von Seiten der Landesregierung gesichert. Dies erklärten Finanzminister Nils Schmid und Verkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag, 13. November 2012 in Stuttgart. Minister Hermann betonte: „Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen, zahlreiche große Infrastrukturprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg zu bringen.“ Finanzminister Schmid ergänzte: „Nun muss der Bund die Fortsetzung der ÖPNV-Finanzierung über 2019 hinaus sicherstellen.“

Mit den Beschlüssen der Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur (KHV) vom Montagabend werden nach den Worten der Minister Schmid und Hermann für den Zeitraum 2013 bis 2019 insgesamt rund 450 Mio. Euro gesichert, mit denen das Land Projekte des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mitfinanziert.

Davon entfallen vom kommenden Jahr an bis 2019 auf eine Reihe von Projekten im ganzen Land rund 340 Mio. Euro und auf den Nahverkehrsanteil für Stuttgart 21 rund 112 Mio. Euro. Knapp die Hälfte der Mittel wird aus der kommunalen Finanzmasse aufgebracht. Dafür dankt die Landesregierung ausdrücklich der kommunalen Seite.

Zudem wurde festgelegt, dass das Land die Finanzierungsrisiken übernimmt, welche sich aus dem Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms im Jahr 2019 für die Großen DB-Schienenvorhaben ergeben, insbesondere für die S-Bahn Rhein-Neckar sowie Breisgau-S-Bahn.

Verkehrsminister Hermann sagte: „Mit diesem Kraftakt werden wir dem Anspruch unseres Koalitionsvertrags gerecht, den ÖPNV in Baden-Württemberg voranzubringen. Nun ist der Bund gefordert, die unsichere Finanzierungssituation nach 2019 zu beseitigen und dem ÖPNV-Ausbau dauerhaft eine klare Perspektive zu geben. Ich werde im Bundesrat und in der Verkehrsministerkonferenz für eine auskömmliche und zukunftsfähige Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs kämpfen. Baden-Württemberg wird zusammen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen dazu einen Gesetzentwurf in die Länderkammer einbringen.“

Finanzminister Schmid erklärte: „Damit geht Grün-Rot im Land stark in die Offensive, um ÖPNV-Mittel nach Baden-Württemberg zu lenken. Mit diesen Beschlüssen könnten über ein Drittel der bundesweit bis 2019 verfügbaren Bundesfördermittel kofinanziert werden.

Sofern die Projekte im beantragten Kostenrahmen bleiben, wären mit diesen Beschlüssen der KHV mindestens folgende in nächster Zeit anstehenden Vorhaben abgesichert:

  • S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe
  • Breisgau S-Bahn
  • Stadtbahn Heilbronn, Stadtstrecke Nordastund DB-Strecke Neckarsulm – Bad Rappenau
  • Stadtbahn Mannheim Nord
  • Stadtbahn Stuttgart U12 Hauptbahnhof – Remseck (3.u.4. Teilabschnitt)
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Messelinie
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Werder-/Roteckring
  • Straßenbahn Ulm
  • Stadtbahn Stuttgart U6, Verlängerung Fasanenhof Ost – Flughafen
  • Verlängerung S-Bahn Bernhausen – Neuhausen

Die Minister Schmid und Hermann bekräftigten, das Land halte auch weitere Projekte, wie zum Beispiel das Mobilitätsnetz Heidelberg, die Regionalstadtbahn Neckar-Alb oder die Reaktivierung der Schienenverbindung zwischen Calw und Weil der Stadt verkehrspolitisch für sehr sinnvoll und werde sich politisch dafür starkmachen. Sofern der Bund diese Vorhaben in die Bundesförderung aufnimmt und eine Finanzierungs- perspektive über 2019 hinaus herstellt, werde sich das Land auf jeden Fall um eine landesseitige Kofinanzierung bemühen. Minister Hermann kündigte an, er werde sich mit den Vertretern der jeweiligen Regionen für die Realisierung dieser Vorhaben beim Bund einsetzen.

Hintergrund

Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt wei- tere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene.
In Folge der Förderalismusreform läuft das GVFG im Jahr 2019 aus. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bislang nicht gesichert.

In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in verschiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste.

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Startschuss für Scheibengipfeltunnel

Pressemitteilung

Verkehrsminister Winfried Herrmann hat gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Andreas Scheuer den Tunnelanschlag für den Neubau des Scheibengipfeltunnels im Zuge der Ortsumgehung Reutlingen eingeleitet.

„Damit rückt die Entlastung der Reutlinger Innenstadt ein Stück näher“, sagte der Minister. Ungeachtet dessen müsse auch mit zahlreichen anderen Maßnahmen an der Verbesserung der Umweltsituation in der Innenstadt gearbeitet werden.

Die Gesamtinvestition für die ca. 3,1 Kilometer lange Ortsumfahrung beträgt rund 109 Millionen Euro. Der Hauptanteil von rund 70 Millionen Euro entfällt dabei auf den Rohbau des Scheibengipfeltunnels. Hierfür werden rund 1,9 Kilometer Tunnel mit einem parallel verlaufenden Fluchttunnel gebaut. Die Kosten werden vom Bund als Baulastträger übernommen.

Minister Herrmann bedankte sich bei der Reutlinger Oberbürgermeisterin Barbara Bosch für die Übernahme der Tunnelpatenschaft. Sie vertritt damit die heilige Babara, die Nothelferin und Schutzpatronin der Bergleute und Mineure.

Die symbolische erste Sprengung bildete den Auftakt zu vielen weiteren Sprengarbeiten, um rund 250.000 Kubikmeter Gestein aus dem Berg zu holen. Am Ende der voraussichtlich vierjährigen Bauzeit folgt die Ausstattung des Tunnels. Anschließend soll ein Tunnelbauwerk dem Verkehr übergeben werden, das den neuesten Sicherheitsstandards entspricht. Minister Hermann wünschte den Mineuren mit den Worten „Glück auf“ einen guten Baufortschritt und eine unfallfreie Bauzeit.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Verkehrsminister Hermann: Bund muss Geld für Nahverkehr dauerhaft bereitstellen

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat mit Nachdruck den Bund aufgerufen, die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs sicherzustellen. „Wir brauchen dringend eine dauerhafte, solide und bedarfsgerechte Mittelausstattung durch den Bund, um in die Schieneninfrastruktur investieren und die Nahverkehrsleistungen finanzieren zu können“, sagte Minister Hermann am Donnerstag in der Landtagsdebatte über einen Antrag von Grünen und SPD zur verlässlichen Finanzierung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs.Er kritisierte, dass die Befristung des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) bis zum Jahr 2019 zu einem Stau bei aktuellen Anträgen führe und sogar bereits laufende Maßnahmen gefährde.

Eine Nachfolgeregelung zum GVFG sei dringend erforderlich, um eine umwelt- und klimaverträgliche Verkehrspolitik zu ermöglichen: „Es handelt sich um eine zentrale Frage der baden-württembergischen Verkehrspolitik – geht noch etwas beim Infra-strukturausbau oder begraben wir unsere Ambitionen? Schaffen wir die Verkehrs-wende hin zu einer nachhaltigen Mobilität oder lässt uns der Bund im Stich?“, unterstrich Minister Hermann. Er betonte, es gehe lediglich um einen am Bedarf orientierten Ausbau der Infrastruk-tur im Südwesten: „Wir haben hier bei uns – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern – noch einen immensen Nachholbedarf.“

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Acht Neckarschleusen werden saniert

Auf dem Neckar werden in den nächsten Jahren acht Schleusen zwischen Heilbronn und Plochingen (Kreis Esslingen) saniert. Dabei werde die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) nicht nur Schleusentore und deren Antriebe samt Steuerungstechnik erneuern, sondern teilweise auch die gesamte Schleusenkammer sanieren, teilte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) auf eine Landtagsanfrage der SPD mit. Die 16 Schleusen zwischen Heilbronn und Plochingen seien 40 bis 60 Jahre alt und teilweise sanierungsbedürftig. Deswegen ist derzeit an den Schleusen Lauffen,Hessigheim und Pleidelsheim nur eine von zwei Kammern für die Schifffahrt nutzbar.

Unabhängig von der bis 2017 vorgesehenen Sanierung fordert die Landesregierung vom Bund weiterhin den Ausbau der Neckarschleusen zwischen Mannheim und Plochingen (Kreis Esslingen) für 135 Meter lange Schiffe. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will jedoch nur die Schleusen zwischen Mannheim und Heilbronn für Frachter dieser Größenordnung ausbauen. Deshalb hat sich Hermann in einem Schreiben an Ramsauer gegen diese Planungen ausgesprochen. Unterstützt wird er dabei von allen vier im Landtag vertretenen Parteien, die sich ebenfalls für den vollständigen Ausbau der Neckarschleusen zwischen Mannheim und Plochingen ausgesprochen haben.

Nach Ansicht des SPD-Abgeordneten Wolfgang Drexler bestätigt der kürzlich von Ramsauer vorgelegte fünfte Bericht zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die Befürchtungen, dass der Neckar zur Wasserstraße zweiter Klasse abgestuft wird. Mit dem Nichtausbau der Schleusen breche die Bundesregierung den existierenden Vertrag mit dem Land Baden-Württemberg aus dem Jahr 2007, in dem sich der Bund verpflichtet habe, bis 2024 die Befahrbarkeit des Neckars bis Plochingen für große Rheinschiffe herzustellen und zu finanzieren, kritisierte Drexler.

Quelle: dpa/lsw / Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg