02.02.2016 – Verkehrsminister Hermann: Neuer Spitzenwert bei Ausgaben für Erhalt von Bundesfernstraßen und Landesstraßen – Sanierungsstau im Südwesten wird konsequent abgebaut.
Bundesstraßen: Einflussmöglichkeit der Länder bei Autobahnen sinkt
Stuttgarter Nachrichten am 27.11.2015 – Eine Experten-Kommission empfiehlt dem Bund, eine Bundesfernstraßengesellschaft zu gründen. Das würde nicht nur zu Privatisierungen von Teilen des Straßennetzes führen, sondern den Handlungsspielraum der Länder gravierend schmälern. Die wehren sich gegen die Pläne. (Foto: Wikipedia/Joe MiGo)
„Bundesstraßen: Einflussmöglichkeit der Länder bei Autobahnen sinkt“ weiterlesen
Minister Hermann zur B 31: „Wir wollen nicht auf Halde planen“
BZ-INTERVIEW am 19.12.2014 mit Landesverkehrsminister Winfried Hermann, der für die B -31-West Klarheit vom Bund fordert.
„Minister Hermann zur B 31: „Wir wollen nicht auf Halde planen““ weiterlesen
Freigabe des Bundes für wichtige Neubauten von Bundesstraßen
29.07.2014 – Aus Medienberichten erst hat das Stuttgarter Verkehrsministerium erfahren, dass die Freigabe des Bundes für wichtige Neubauten von Bundesstraßen wohl unmittelbar bevorsteht. CDU-Bundestagsabgeordnete hatten das vorab erfahren und waren damit an die Öffentlichkeit getreten.
„Freigabe des Bundes für wichtige Neubauten von Bundesstraßen“ weiterlesen
Zusagen des Bundes für wichtige Bundesstraßenprojekte sind gut – viele Fragen sind leider noch offen
Minister Hermann: In Bundes- und Landesstraßen wurden 2013 mehr als 700 Mio. Euro investiert
In die Straßen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung im vergangenen Jahr kräftig investiert. Nach den bisher vorliegenden Zahlen sind in die Bundesfernstraßen über 600 Mio. Euro geflossen, in das Landesstraßennetz wurden über 120 Mio. Euro investiert. „Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind in Baden-Württemberg effizient umgesetzt worden“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann am 16.01.2014 in Stuttgart.
Erfreulich sei auch, dass für Erhaltungsmaßnahmen die Rekordsumme von 313 Mio. Euro im Bereich Bundesstraßen verbaut wurde – mehr als jemals zuvor. Mit 80 Mio. Euro im Bereich des Landesstraßenerhalts habe die Regierungskoalition darüber hinaus die Voraussetzung dafür geschaffen, dass mit dem konsequenten Abbau des Sanierungsstaus begonnen werden konnte. „Angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit werden wir weiterhin den Schwerpunkt auf die Sanierung der Straßen legen, um das umfangreiche Netz funktionsfähig zu erhalten und für die wachsenden Belastungen zu ertüchtigen“, unterstrich Minister Hermann.
Beim Landesstraßenbau ist zu berücksichtigen, dass von den 100 Mio. Euro, die für den Erhalt der Landesstraßen im Haushalt eingestellt wurden, Rückzahlungen für frühere Konjunkturprogramme abgezogen werden müssen. „Es ist sehr bedauerlich, dass uns nicht die gesamte Summe zur Verfügung steht, weil wir die auf Pump finanzierten Programme der Vorgängerregierung zurückzahlen müssen“, so Hermann. Trotzdem sei es gelungen, real gut 80 Mio. Euro in den Erhalt des Landesstraßennetzes zu investieren. Was die Bundesmittel betrifft, so sei der Verfügungsrahmen des Bundes nahezu vollständig ausgeschöpft worden. „Die Straßenbauverwaltung ist mit dieser Umsetzung an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen“, erläuterte der Minister.
„Die Stelleneinsparprogramme der Vorgängerregierungen hatten zur Folge, dass mehrere hundert Stellen in der Straßenbauverwaltung abgebaut wurden. Es stehen nun deutlich weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als früher zur Verfügung, die für einen guten und effizienten Einsatz der Straßenbaumittel sorgen müssen.“
Um hier nicht in eine Schieflage zu kommen, müsse dringend umgesteuert werden. Als erster wichtiger Schritt wurden im Rahmen des Nachtragshaushalts 20 zusätzliche Stellen für den Bereich Straßenerhalt bewilligt. Wichtig sei, die Straßenbauverwaltung zukunftsfähig und „schlagkräftig“ aufzustellen. Hierzu werde 2014 auch eine Wirtschaftlichkeits- und Organisationsuntersuchung auf den Weg gebracht.
Als wichtige Aus- und Neubauprojekte des vergangenen Jahres sind die großen Autobahnbaustellen wie an der A8 zwischen Karlsbad und Pforzheim und an der A5 zwischen Offenburg und Malsch zu nennen. Gebaut wurde auch an der A 98 bei Rheinfelden und an zahlreichen Bundesstraßen. Neu begonnen wurde 2013 der Bau von drei Bundesstraßenprojekten, der B 30 bei Ravensburg, der B 311 Ortsumgehung Unlingen und der B 466 Süßen-Donzdorf. Fertig gestellt wurden unter anderem das Tunnelbauprojekt an der B 29 in Schwäbisch Gmünd mit einem Kostenvolumen von 280 Mio. Euro und der Autobahnabschnitt zwischen Böblingen/Hulb – Gärtringen auf der A 81 in Höhe von 40 Mio. Euro. Erfolgreich saniert wurde unter anderem der Belag auf der B 10 zwischen AS Uhingen-West und AS Göppingen-Ost für 4,5 Mio. Euro und die B 27 zwischen Möhringen und Sonnenberg für 3 Mio. Euro.
Bei den Landesstraßen ist das teuerste in Bau befindliche Projekt derzeit der Branichtunnel bei Schriesheim mit voraussichtlichen Kosten von 85 Mio. Euro. Fertiggestellt wurden im Landesstraßenbau etwa der erste Bauabschnitt der L 1158 Mögglingen – Heuchlingen mit Kosten von 1,4 Mio. Euro, der Umbau des Kreisverkehrsplatz Kälberstelle an der B 466 / L 1208 für 2,1 Mio. Euro und die L 221, Westtangente Konstanz für 17,6 Mio. Euro. Grundlegend saniert wurde beispielsweise die Türkheimer Steige für 2,8 Mio.
Wichtig für den Mittelabfluss im neuen und in künftigen Jahren ist nach den Worten von Minister Hermann neben einer Verbesserung der personellen Situation eine frühzeitige Klarheit über die zur Verfügung stehenden Mittel. Bei Bundesstraßenprojekten brauche man für Baubeginne jeweils die Zustimmung des Bundes. Deshalb werde man zeitnah mit dem Bundesverkehrsministerium klären, welche neuen Projekte in diesem Jahr gestartet werden können. Grundlage sei dabei die vom Land bereits 2012 durchgeführte Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßenprojekte.
Minister Hermann unterstrich: „Auch in den kommenden Jahren bleiben der Straßenerhalt und der Abbau des Sanierungsstaus ein vorrangiges Ziel einer nachhaltigen Infrastrukturpolitik der Landesregierung.“
PM: Die Zukunft des Straßenbaus in Baden-Württemberg
Land legt Ergebnisse der Priorisierung für den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen vor – Minister Hermann: Richtschnur sind angesichts eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten Dringlichkeit und hoher Wirkungsgrad
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat am Mittwoch, 20. November 2013 seine Schwerpunkte für Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen in den kommenden Jahren vorgestellt. Bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart präsentierten Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett den VertreterInnen von Kreisen, Kommunen, Verbänden sowie etlichen Abgeordneten die Ergebnisse zweier aufwändiger Priorisierungsverfahren. Dabei wurden die Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 sowie die Maßnahmen im Generalverkehrsplan (GVP) 2010 für die Landesstraßen nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sortiert.
Priorisierung der Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015
Minister Hermann sagte: „Der Grund für die Priorisierung ist beim BVWP die enorme Diskrepanz zwischen voraussichtlicher Mittelzuweisung durch den Bund und dem Finanzierungsbedarf für die angemeldeten Projekte. Unser Ziel ist eine transparente und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierte Straßenbaupolitik. Es geht uns darum, diejenigen Projekte zu identifizieren, die im Vergleich die größten Defizite beheben bzw. einen hohen Wirkungsgrad für einen besseren Verkehrsfluss erreichen.“
Anmeldeliste zum BVWP umfasst rund 11 Mrd. Euro
Die am 1. Oktober 2013 vom Kabinett gebilligte Anmeldeliste für den Verkehrsträger Straße zum BVWP 2015 umfasst 158 Einzelprojekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte) mit einem Finanzvolumen von ca. 11 Mrd. Euro. Bei einer Mittelbereitstellung durch den Bund in Höhe des Durchschnitts der vergangenen Jahre von ca. 230 Millionen Euro jährlich könnten in einem Zeitraum von 15 Jahren ca. 30 Prozent der angemeldeten Maßnahmen realisiert werden. Bei einer Mittelabsenkung auf 120 Mio. Euro jährlich (alter mittelfristiger Finanzplan) stünden innerhalb von 15 Jahren nur 1,8 Mrd. Euro und damit etwa 1/6 des Kostenvolumens der Anmeldeliste zur Verfügung.
Laufende und baureife Neu- und Ausbauprojekte werden zuerst verwirklicht
Bei der Finanzierungsperspektive der in der Priorisierung betrachteten Maßnahmen ist zu beachten, dass zusätzlich zum Mittelbedarf der angemeldeten Maßnahmen in Höhe von ca. 11 Mrd. Euro derzeit noch ein Restfinanzierungsbedarf von ca. 700 Mio. Euro für die laufenden Bedarfsplanmaßnahmen besteht. Zu berücksichtigen ist auch das Kostenvolumen der bereits 2012 priorisierten baureifen Bundesfernstraßenmaßnahmen in Höhe von ebenfalls ca. 700 Mio. Euro.
Generalverkehrsplan des Landes sieht 123 Landesstraßenprojekte vor
Staatssekretärin Splett erklärte: „Der Maßnahmenplan für den GVP enthält die Landesstraßenprojekte, die nach jetzigem Kenntnisstand in einem 10-Jahres-Zeitraum gebaut werden können. Damit ist er auch Richtschnur dafür, welche Maßnahmen von der Straßenbauverwaltung des Landes in den kommenden Jahren planerisch voranzutreiben sind.“ Auch hier klafften die verfügbaren Mittel und die Kosten für die angemeldeten Projekte sehr weit auseinander. Von den ursprünglich angemeldeten 734 Bau-Vorhaben mit einem Volumen von 2,5 Mrd. Euro wurden nach einer Priorisierung und einem umfangreichen Anhörungsverfahren 123 Projekte mit einem Kostenumfang von 385 Mio. Euro in den Maßnahmenplan aufgenommen. Für die kommenden Jahre rechnet das Land damit, dass etwa 400 Mio. Euro für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen zur Verfügung stehen werden.
Bei den Projekten, die in den Maßnahmenplan aufgenommen wurden, handelt es sich um 31 Neubau- und 73 Ausbaumaßnahmen sowie 19 Bahnübergänge. Die Staatssekretärin betonte: „In Anbetracht der laufenden Maßnahmen und Programme wird der Bau neuer Maßnahmen erst von 2015 an möglich sein.“
Zusatzinformation
Bewertungsmethodik für die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan Bei der Vorstellung des Landeskonzepts zur Anmeldung von Straßenbauprojekten für den BVWP 2015 im März diesen Jahres hat das MVI die vorgesehene Bewertungsmethodik dargelegt und öffentlich zur Diskussion gestellt. Wie im Ergebnispapier zur Anhörung dargestellt, erfolgte die Bewertung nach fünf Kriterien (Verkehrsfluss, Kosten, Verkehrssicherheit, Wirkung Mensch und Wirkung Umwelt).
Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen wurden die Vorhaben in Gruppen bewertet:
- Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen (BAB) und autobahnähnlichen Bundesstraßen (Gruppe 1): Bei den sehr umfänglichen Projektzuschnitten der Autobahnen wurden in dieser Gruppe 47 Priorisierungsabschnitte an 30 Maßnahmen betrachtet.
- Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen (Gruppe 2) In dieser Gruppe wurden 16 Projekte betrachtet.
- Neubaumaßnahmen an Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Bundesstraßen und Bundesstraßen (Gruppe 3): In dieser Gruppe wurden 97 Maßnahmen, darunter zahlreiche Ortsumfahrungen, betrachtet. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit wurde eine getrennte Betrachtung der Maßnahmen mit und ohne Planungsrecht sowie eine gesonderte Betrachtung der Tunnelbauprojekte vorgenommen. Gemäß BVWP 2003 besteht Planungsrecht für Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs (VB) sowie des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*); kein Planungsrecht besteht für Maßnahmen des Weiteren Bedarfs (WB). Für alle Gruppen wurden der Verkehrsfluss mit 40 Prozent und die übrigen vier Kriterien mit jeweils 15 Prozent gewichtet.
- Straßenbaukonferenz 2013 – Präsentation Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
- BVWP Anmeldeliste Land Oktober 2013
- BVWP Anmeldeliste nach Priorisierung November 2013
- Straßenbaukonferenz 2013 – Präsentation Generalverkehrsplan (GVP)
- GVP – Maßnahmenplan Landesstraßen – priorisierte Listen
- GVP – Maßnahmenplan Landesstraßen – Karte
- GVP – Ergebnis der Anhörung
- Umweltfachbeitrag Generalverkehrsplan
- Umweltfachbeitrag Anlage 01 Liste Neubau
- Umweltfachbeitrag Anlage 02 Datenbögen Neubau
- Umweltfachbeitrag Anlage 03 Liste Ausbau mit Platz
- Umweltfachbeitrag Anlage 04 Datenbögen Ausbau
- Umweltfachbeitrag Anlage 05 Liste Neubau Fläche
- Umweltfachbeitrag Anlage 06 Liste Ausbau Fläche mit Platz
- Umweltfachbeitrag Anlage 07 Liste Neubau Entlastung Siedlung
- Umweltfachbeitrag Anlage 08 Datenbögen Neubau Entlastung Siedlung
- Umweltfachbeitrag Anlage 09 Liste Neubau Betroffenheit WSG
- Umweltfachbeitrag Anlage 10 Datenbögen Neubau Entlastung WSG
- Umweltfachbeitrag Anlage 11 Liste Ausbau Betroffenheit WSG
- Umweltfachbeitrag Anlage 12 Datenbögen Ausbau Entlastung WSG
- Umweltfachbeitrag Anlage 13 Datenbögen Neubau Schutzgebiete
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
SWP: Straßenbauwünsche nach Berlin gemeldet
Weil das Geld in den öffentlichen Kassen knapp ist hat Verkehrsminister Winfried Hermann die Straßenbauvorhaben im Land nach Dringlichkeit sortiert. Schlussendlich wird der Bund entscheiden, für welche Vorhaben er Geld zur Verfügung stellt. Kriterien zur Bewertung der Vorhaben waren Verkehrsfluss, Kosten & Wirtschaftlichkeit, Verkehrssicherheit sowie „Wirkung Mensch“ und „Wirkung Umwelt“.
Der gesamte Artikel bei der SüdwestPresse…
PM: Bundesverkehrswegeplan 2015: Landeskonzept vom Kabinett gebilligt
Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann: Erhebliche Kluft zwischen Wünschen und Finanzen erfordert Priorisierung
Der Ministerrat hat am 1. Oktober 2013 die vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vorbereitete Anmeldeliste der Straßenprojekte für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans gebilligt. Das Kostenvolumen der gemeldeten Neu- und Ausbaumaßnahmen beläuft sich auf rund 11,2 Milliarden Euro. „Die Anmeldeliste wurde in einem sehr transparenten Verfahren mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Neben der üblichen Verbändeanhörung wurde in vier Regionalkonferenzen intensiv diskutiert. Zwischen den Wünschen nach dem Bau von Straßen und den finanziellen Möglichkeiten besteht jedoch eine erhebliche Kluft. Deshalb kommen wir um eine Priorisierung nicht herum“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der Bund habe in den vergangenen Jahren im Schnitt gerade einmal 230 Millionen Euro jährlich in die Neu- und Ausbaumaßnahmen investiert.
„Überdies hat der Bund für die kommenden Jahre eine Absenkung der Mittel auf unter 100 Millionen Euro angekündigt“, ergänzte Hermann. Somit müsse davon ausgegangen werden, dass nur ein Teil der gemeldeten Maßnahmen während der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans realisiert werden kann. „Es liegt auf der Hand, dass eine neue Bundesregierung deutlich mehr finanzielle Mittel für den Straßenbau zur Verfügung stellen muss. Maßnahmen zu priorisieren ist bei so einer Lücke vielleicht ein Anfang, aber es kann kein Dauerzustand sein, dass nur ein geringer Teil der Projekte realisiert werden kann“, betonten Kretschmann und Hermann.
„Wir werden die im Kabinett vorgestellte Liste nun in den kommenden Wochen priorisieren“, so Verkehrsminister Hermann. Die Bewertung erfolge nach den Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Wirkung Mensch, Wirkung Umwelt und Kosten.
Ausgangspunkt des Beteiligungsverfahrens war die Vorlage des MVI im März diesen Jahres: ein Landeskonzept samt Maßnahmenpool, der sich im Wesentlichen aus den noch nicht realisierten Maßnahmen des bisherigen Bundesverkehrswegeplans speiste. Das Landeskonzept hatte für die Aufnahme in die Maßnahmenliste drei Bausteine unterschieden und hierfür objektive Kriterien formuliert:
1) Transeuropäische Achsen (Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen), 2) regionale und verkehrlich bedeutende Achsen, 3) Einzelmaßnahmen (Ortsumgehungen).
Insgesamt sind über 350 Stellungnahmen im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) eingegangen. An den Regionalkonferenzen haben jeweils 150 bis 500 Interessierte teilgenommen. „Die im Rahmen der Anhörung und bei den Regionalkonferenzen eingegangenen Stellungnahmen haben wir ausgewertet und dann geprüft, ob Änderungen am Maßnahmenpool begründet sind“, führte Hermann aus. „So viel Beteiligung und Transparenz hat es bisher bei keiner Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan gegeben“, so der Minister. Die aufgrund der Anhörung und der Regionalkonferenzen überarbeitete Maßnahmenliste werde nun an das Bundesverkehrsministerium übersandt.
Die Maßnahmenliste Die Liste enthält 158 Projekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte). Der Entwurf der Maßnahmenliste, der im März 2013 veröffentlicht worden war, enthielt 160 Projekte (davon ca. 100 Neubau- und 60 Ausbaumaßnahmen). Die geringfügige Differenz resultiert aus Veränderungen durch das Anhörungsergebnis, in dessen Folge acht Neubauprojekte zusätzlich aufgenommen wurden und fünf Projekte (überwiegend Ausbauprojekte) gestrichen wurden, und dem Wunsch des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, teilweise durchgeführte Projekte zusammenzufassen. So wurden z. B. die beiden Projekte Ortsumfahrung Unterkochen und Ortsumfahrung Ebnat zu einem Projekt „Unterkochen bis Ebnat“ zusammengefasst. Zur Maßnahmenliste und zur Kartendarstellung Zudem wurden Ergebnisse eines vom MVI in Auftrag gegebenen Gutachtens zu Zwischenlösungen berücksichtigt. Demnach besteht für ca. 70 km Ausbaulänge an Autobahnen, die im Bedarfsplan 2003 enthalten waren, kein Bedarf für eine Ausbau-Anmeldung und damit die Möglichkeit Kosten zu sparen. Rund 9 km Ausbaulänge wurden als neue Vorhaben gegenüber dem angehörten Listenentwurf als bedarfsplanrelevant ermittelt. Eine Zwischenlösung durch eine tageszeitlich beschränkte Seitenstreifenfreigabe kommt auf einer Länge von ca. 60 km im Autobahnnetz in Betracht. Bei der Untersuchung von dreistreifigen Ausbaulösungen gegenüber den vierstreifigen Ausbaumaßnahmen ergaben sich durch das Gutachten nur marginale Änderungen gegenüber dem angehörten Listenentwurf.
Abschließend betonte Minister Hermann: „In einem aufwändigen fachlichen Verfahren wurde eine lange Anmeldeliste erarbeitet. Die Bündelung von Verkehr auf Achsen ist das Leitbild. Der Bund wird nun mit eigenen Prüfschritten die Landeslisten bewerten. Darüber hinaus müssen Netzgesichtspunkte, Wirkungen und Verlagerungspotenziale zwischen Ausbauprojekten auf Schiene, Straße und Wasserwegen beachtet werden.“
Hintergrundinformationen: Ausführliche Informationen zum Bundesverkehrswegeplan-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118800/
PM: Weiterer Baustein zur intelligenten Staubekämpfung auf der B 27
Ummarkierung an der Einfahrt der B 312 abgeschlossen
Minister Hermann: „Durch längere Einfädelspur wird der Verkehrsfluss verbessert“
Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat heute (19.07.2013) die Ummarkierungsarbeiten auf der B 312 besucht. Bei der Einfahrt auf die B 27 in Fahrtrichtung Stuttgart wird durch eine geänderte Markierung das Einfädeln der Verkehrsteilnehmer zukünftig erleichtert und so für mehr Sicherheit und weniger Stockungen gesorgt. „Der verlängerte Einfädelstreifen ist eine weitere Maßnahme zur Staubekämpfung auf der B 27, die mit geringen Mitteln, schnell und unkompliziert durchführbar ist und den Verkehrsfluss erhöht“, zeigte sich Minister Hermann zufrieden. Er fügte hinzu: „Damit das Ganze gut funktioniert, müssen allerdings auch die Autofahrerinnen und Autofahrer mitmachen. Abstand halten und einfädeln lassen, lautet die Devise.“
Da die Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit vielfach ohne Nutzung des Beschleunigungsstreifens von der B 312 direkt in die B 27 einfahren wollten und dies besonders bei hohem Verkehrsaufkommen zu Behinderungen auf der Hauptfahrbahn führte, soll die geänderte Markierung nun für Entzerrung sorgen. Durch eine deutliche Verkleinerung der Sperrfläche konnte der Beschleunigungsstreifen vorverlegt und für die Verflechtungsvorgänge wesentlich verlängert werden. Die Maßnahme wurde gleichzeitig genutzt, um in diesem Bereich auch den Fahrbahnbelag zu erneuern.
Die B 27 ist im Streckenabschnitt von der B 312 bis Echterdingen hochbelastet, zwischen Stuttgart und Tübingen kommt es auf der B 27 insbesondere in den Hauptverkehrszeiten es auf der gesamten Länge zu Staus. Da ein Ausbau der Strecke mittelfristig nicht absehbar ist, hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur kurzfristig umsetzbare Maßnahmen identifiziert, um die Verkehrssituation zu entlasten. Bereits im vergangenen Jahr wurden an vier Standorten Webcams als Informationsmedium für die Verkehrsteilnehmer installiert. So kann über www.svz-bw.de/verkehrskameras.html bereits im Vorfeld die aktuelle Verkehrslage abgerufen werden. Im August 2012 sind darüber hinaus an drei Anschlussstellen Zuflussregelungsanlagen in Betrieb genommen worden, die das Einfädeln an diesen Stellen entzerren und damit zur Stauvermeidung beitragensollen. Für dieses Jahr ist eine zusätzliche webbasierte Reisezeitinformation für die B 27 geplant, die den Verkehrsteilnehmer über aktuelle Reisezeiten informiert.
Die B 27 ist mit durchschnittlich 80.000 Fahrzeugen pro Tag an ihrer Belastungsgrenze. Minister Hermann rief dazu auf, verstärkt Fahrgemeinschaften zu bilden, um die Zahl der Fahrzeuge zu reduzieren.
Die Ummarkierungsarbeiten wurden im Rahmen der Sanierungsarbeiten auf der B 312 zwischen Aichtal und Neckartailfingen, in deren Zuge derzeit fünf Brücken instandgesetzt und der Straßenoberbau einschließlich der vier Anschlussstellen erneuert wird, durchgeführt.