Geißlinger Zeitung: Ausschreibung für Weiterbau der B 466 steht bevor

Bei einem Besuch in Geißlingen hat Verkehrsminister Winfried Hermann verkündet, dass der Weiterbau der B466 bei Süßen bald beginnen können. Der Bund habe für das ganze Projekt bereits grünes Licht gegeben, die Arbeiten können nun ausgeschrieben werden. Das Projekt wurde ins Infrastruktur-Beschleunigungsprogramm II des Bundes aufgenommen.

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SWP: Erstes Etappenziel beim Albaufstieg ist erreicht

Auf der Regionalkonferenz für den Regierungsbezirk Tübingen hat Verkehrsminister Winfried Hermann informiert, dass sich der Albaufstieg der B312 zwischen Pfullingen und Engstingen in der Liste der 40 wichtigsten Projekte für den Bundesverkehrswegeplan befinde. Das liege daran, dass das bisher nur als „weiterer Bedarf“ eingestufte Projekt nach den neuen Kriterien des Landes an Wichtigkeit gewinnt. In diesen wird vor allem auf die Erschließung von Hauptverkehrsachsen im Land gesetzt.

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PM: Landeskonzept zur Anmeldung von Straßen für den Bundesverkehrswegeplan

Öffentliche Diskussion und Information über den zukünftigen Bundesstraßenbau in der Region Stuttgart

Baden-Württemberg setzt bei den Neuanmeldungen für den kommenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf fachliche Kriterien und ein Achsenkonzept, doch was bedeutet das genau für Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Stuttgart? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet am Donnerstag, 25. April 2013, im Regierungspräsidium Stuttgart eine öffentliche Regionalkonferenz statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, und Johannes Schmalzl, Regierungspräsident Stuttgart, werden die Konzeption des Landes für die Anmeldung der Maßnahmen zum BVWP vorstellen und mit den Gästen der Konferenz diskutieren. „Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist uns wichtig“, so Hermann. „Transparenz und Effizienz sind die Leitlinien unserer Infrastrukturpolitik.“

Die Regionalkonferenz findet von 18 bis ca. 21 Uhr im Regierungspräsidium Stuttgart, Bauteil A, Raum Geschwister Scholl (5. OG, Nr. 5.051), Ruppmannstr. 21, Stuttgart statt. Zusammen mit VertreterInnen der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie und Handelskammern, von Umwelt- und Verkehrsverbänden haben die BürgerInnen die Möglichkeit Ihre Fragen und Anregungen zu artikulieren. In Karlsruhe und Tübingen haben die Regionalkonferenzen bereits stattgefunden, die letzte Konferenz findet am 30. April in Freiburg statt.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie auf unserer Homepage unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115847/

Zum BVWP allgemein

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der 2015 / 2016 vorliegen und den derzeit geltenden BVWP aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der BVWP enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes, für die ein Baubedarf während seiner Laufzeit (in der Regel 15 Jahre) erwartet wird. Er ist zwar das maßgebende Planungsinstrument, jedoch noch kein Finanzierungsplan oder -programm. Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Prozess im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen nach dem Bedarfsplan stellt das BMVBS Fünfjahrespläne auf.

Die Bundesländer sind aufgefordert, dem BMVBS bis September 2013 Straßenprojekte zu melden.

PM: Landeskonzept zur Anmeldung von Straßen für den Bundesverkehrswegeplan

Öffentliche Diskussion und Information über den zukünftigen Bundesstraßenbau in der Region Karlsruhe

Baden-Württemberg setzt bei den Neuanmeldungen für den kommenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf fachliche Kriterien und ein Achsenkonzept, doch was bedeutet das genau für Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Karlsruhe? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet am Freitag, 12. April 2013, im Regierungspräsidium Karlsruhe eine öffentliche Regionalkonferenz statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

Gisela Splett MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, und Nicolette Kressl, Regierungspräsidentin Karlsruhe, werden die Konzeption des Landes für die Anmeldung der Maßnahmen zum BVWP vorstellen und mit den Gästen der Konferenz diskutieren. „Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist uns wichtig“, so Splett. „Transparenz und Effizienz sind die Leitlinien unserer Infrastrukturpolitik.“

Die Regionalkonferenz findet von 10 Uhr bis 13 Uhr im Regierungspräsidiums am Rondellplatz, Karl-Friedrich-Straße 17, Karlsruhe statt. Zusammen mit VertreterInnen der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie und Handelskammern, von Umwelt- und Verkehrsverbänden haben die BürgerInnen die Möglichkeit Ihre Fragen und Anregungen zu artikulieren. Auch in den drei anderen Regierungspräsidien werden im Laufe des Aprils entsprechende Regionalkonferenzen stattfinden.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie auf unserer Homepage unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115847/

Zum BVWP allgemein

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der 2015 / 2016 vorliegen und den derzeit geltenden BVWP aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der BVWP enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes, für die ein Baubedarf während seiner Laufzeit (in der Regel 15 Jahre) erwartet wird. Er ist zwar das maßgebende Planungsinstrument, jedoch noch kein Finanzierungsplan oder -programm. Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Prozess im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen nach dem Bedarfsplan stellt das BMVBS Fünfjahrespläne auf.

Die Bundesländer sind aufgefordert, dem BMVBS bis September 2013 Straßenprojekte zu melden.

SWP: Marode Straßen – Grün-Rot will sanieren statt neu bauen

Die grün-rote Landesregierung will in Zukunft verstärkt auf den Erhalt der Straßen setzen, statt neue Straßen zu Bauen. Dabei sollen die schlechtesten Straßen zuerst saniert werden. Außer dem Zustand fließt auch mit in die Bewertung ein, wie stark eine Straße befahren wird. Unterstützung erfuhr Verkehrsminister Winfried Hermann vom Bund für Umwelt und Naturschutz.

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PM: Neue Straßenbau- und Sanierungsstrategie des Landes

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Minister Hermann: Schwerpunkt im Straßenbau liegt im Erhalt

Verteilung der Mittel nach Dringlichkeit

Viele Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sind in Folge wachsender Verkehrsbelastung und nicht ausreichender Erhaltungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren dringend sanierungsbedürftig. Wie die Ergebnisse der jüngsten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) zeigen, hat sich der Zustand der Bundes- und Landesstraßen seit der letzten Erhebung weiter verschlechtert. „Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung und der Bund auf den Erhalt des umfangreichen Straßennetzes in Baden-Württemberg einen besonderen Schwerpunkt legen und die Mittel dafür deutlich erhöht haben. Zu lange wurde in den früheren Jahren Neubau von Straßen auf Kosten der Substanz finanziert“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch in Stuttgart bei der Vorstellung der aktuellen Zustandserfassung und –bewertung der Bundes- und Landesstraßen.

Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Durch die abschnittsweise Zusammenfassung sanierungsbedürftiger Strecken und die Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist es jetzt möglich, die begrenzten Gelder noch zielgenauer nach der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen einzusetzen. Damit setzen wir die beim Neu- und Ausbau begonnene Priorisierung auch beim Straßenerhalt fort.“

Verschlechterung des Zustandes von Straßen und Brücken

Wie notwendig die stärkeren Anstrengungen für den Erhalt der Straßen sind, wird durch die aktuellen Werte der alle vier Jahre durchgeführten ZEB deutlich: Bei den Bundesstraßen im Land verschlechterte sich zwischen 2007 und 2011 der Gesamtzustandswert von 2,5 auf 2,7 (die Notenskala für die Fahrbahn reicht von 1,0 bis 5,0). Bei den Landesstraßen ging der Wert zwischen 2008 und 2012 von 2,9 auf 3,1 zurück. Inzwischen befinden sich 20 Prozent der Bundesstraßen (ca. 800 km) und 27,8 Prozent der Landesstraßen (ca. 2.700 km) in einem sehr schlechten Zustand (Note 4,5 bis 5,0). Auch bei den Brücken ist eine leichte Verschlechterung bei der Bausubstanz zu verzeichnen.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist die signifikant gestiegene Belastung der Straßen und Brücken in Folge der Zunahme des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten, die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Bauwerke und häufige Frost-Tau-Wechsel in den zurückliegenden Wintern. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.

Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel

Der jährliche Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesautobahnen beläuft sich auf rund 140 Mio. Euro und an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesstraßen auf rund 110 Mio. Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Mio. Euro. Im Jahr 2013 stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Erhaltungsmittel sollen bis 2015 auf rund 350 Mio. Euro angehoben werden, so dass in den kommenden Jahren ausreichend Geld für den Erhalt der Bundesstraßen zur Verfügung stehen wird.

Für die Landesstraßen einschließlich der Bauwerkserhaltung sind jährlich 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes nötig. Mindestens 100 Mio. Euro werden gebraucht, um eine Verbesserung durch nachträgliche Sanierung zu erreichen. Die Landesregierung hat daher die Erhaltungsmittel auf insgesamt 100 Mio. Euro verstärkt. Allerdings sind daraus die laufenden Rückzahlungen für das von der Vorgängerregierung aufgelegte Landesinfrastrukturprogramm in Höhe von rund 23 Mio. Euro jährlich bis 2014 zu finanzieren. Der Finanzbedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei jährlich rund 40 Mio. Euro und wird vom Jahr 2015 an fällig.

Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel

„Wir werden die knappen Haushaltsmittel zukünftig noch effizienter einsetzen“, kündigte Minister Hermann an. Bei den Fahrbahnen werden bei der jährlichen Mittelverteilung künftig die aktuelle Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) und die Verkehrsbelastung maßgeblich sein. Auch bei den Brücken wird sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel künftig stärker an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands orientieren. Durch diese Vorgehensweise wird ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement erreicht.“

Erprobung neuartiger, kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren

Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2012 in mehreren Pilotprojekten neuartige Bauverfahren im Erhaltungsbereich erprobt. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, diese Verfahren auch weiterhin dort zu berücksichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Standardanpassung – Es muss nicht immer First Class sein!

Angestrebt wird, die Sanierungsmaßnahmen bei den Landesstraßen baulich solide, aber so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Strecken instand setzen zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung. Der Ausbau schwach belasteter Strecken wird zurückgestellt. Hier muss nicht jede Kurve begradigt und jede Kuppe beseitigt werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollen bei Bedarf verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft werden.

Gelder werden gezielt nach Dringlichkeit eingesetzt

Nach den Worten von Staatssekretärin Splett wird die Mittelverteilung künftig stärker am Bedarf ausgerichtet: „Bisher wurden Haushaltsmittel für die Sanierung in Abhängigkeit vom Zustand und von den Streckenlängen pauschal an die Regierungspräsidien verteilt. Dabei wurden der Erhaltungszustand der Straßen und die Verkehrsbelastung nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grundlage der Kriterien Straßenzustand (ZEB), Verkehrsbelastung und Verkehrsfläche wurde nun eine Dringlichkeitsliste erstellt, nach der die zu sanierenden Straßenabschnitte künftig vorrangig bearbeitet werden sollen.“

Strategische Sanierung

Diese Dringlichkeitslisten dienen als Hilfestellung bei der Festlegung der jährlichen Erhaltungsprogramme und als Maßstab für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Regierungspräsidien. „Die bedarfsorientierte Zuteilung der Haushaltsmittel hat zur Folge, dass die schlechtesten Straßen zuerst saniert und somit die Haushaltsmittel noch zielgenauer verwendet werden“, erklärte Staatssekretärin Splett.

Die Listen werden jährlich aktualisiert, d. h. die im Laufe des Jahres durchgeführten Maßnahmen werden aus den Listen entfernt. Inhaltlich werden die Listen alle 4 Jahre aktualisiert, sobald die Daten der neuen Zustandserfassung vorliegen und aus-gewertet sind.

Weitere Informationen sowie Karten mit Detailinformationen zur ZEB finden Sie unter

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

PM: Neue Straßenbau- und Sanierungsstrategie des Landes

Minister Hermann: Schwerpunkt im Straßenbau liegt im Erhalt 

Pressemitteilung vom 27. März 2013.

Verteilung der Mittel nach Dringlichkeit

Viele Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sind in Folge wachsender Verkehrsbelastung und nicht ausreichender Erhaltungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren dringend sanierungsbedürftig. Wie die Ergebnisse der jüngsten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) zeigen, hat sich der Zustand der Bundes- und Landesstraßen seit der letzten Erhebung weiter verschlechtert. „Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung und der Bund auf den Erhalt des umfangreichen Straßennetzes in Baden-Württemberg einen besonderen Schwerpunkt legen und die Mittel dafür deutlich erhöht haben. Zu lange wurde in den früheren Jahren Neubau von Straßen auf Kosten der Substanz finanziert“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch in Stuttgart bei der Vorstellung der aktuellen Zustandserfassung und –bewertung der Bundes- und Landesstraßen.

Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Durch die abschnittsweise Zusammenfassung sanierungsbedürftiger Strecken und die Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist es jetzt möglich, die begrenzten Gelder noch zielgenauer nach der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen einzusetzen. Damit setzen wir die beim Neu- und Ausbau begonnene Priorisierung auch beim Straßenerhalt fort.“

Verschlechterung des Zustandes von Straßen und Brücken

Wie notwendig die stärkeren Anstrengungen für den Erhalt der Straßen sind, wird durch die aktuellen Werte der alle vier Jahre durchgeführten ZEB deutlich: Bei den Bundesstraßen im Land verschlechterte sich zwischen 2007 und 2011 der Gesamtzustandswert von 2,5 auf 2,7 (die Notenskala für die Fahrbahn reicht von 1,0 bis 5,0). Bei den Landesstraßen ging der Wert zwischen 2008 und 2012 von 2,9 auf 3,1 zurück. Inzwischen befinden sich 20 Prozent der Bundesstraßen (ca. 800 km) und 27,8 Prozent der Landesstraßen (ca. 2.700 km) in einem sehr schlechten Zustand (Note 4,5 bis 5,0). Auch bei den Brücken ist eine leichte Verschlechterung bei der Bausubstanz zu verzeichnen.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist die signifikant gestiegene Belastung der Straßen und Brücken in Folge der Zunahme des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten, die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Bauwerke und häufige Frost-Tau-Wechsel in den zurückliegenden Wintern. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.

Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel

Der jährliche Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesautobahnen beläuft sich auf rund 140 Mio. Euro und an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesstraßen auf rund 110 Mio. Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Mio. Euro. Im Jahr 2013 stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Erhaltungsmittel sollen bis 2015 auf rund 350 Mio. Euro angehoben werden, so dass in den kommenden Jahren ausreichend Geld für den Erhalt der Bundesstraßen zur Verfügung stehen wird.

Für die Landesstraßen einschließlich der Bauwerkserhaltung sind jährlich 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes nötig. Mindestens 100 Mio. Euro werden gebraucht, um eine Verbesserung durch nachträgliche Sanierung zu erreichen. Die Landesregierung hat daher die Erhaltungsmittel auf insgesamt 100 Mio. Euro verstärkt. Allerdings sind daraus die laufenden Rückzahlungen für das von der Vorgängerregierung aufgelegte Landesinfrastrukturprogramm in Höhe von rund 23 Mio. Euro jährlich bis 2014 zu finanzieren. Der Finanzbedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei jährlich rund 40 Mio. Euro und wird vom Jahr 2015 an fällig.

Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel

„Wir werden die knappen Haushaltsmittel zukünftig noch effizienter einsetzen“, kündigte Minister Hermann an. Bei den Fahrbahnen werden bei der jährlichen Mittelverteilung künftig die aktuelle Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) und die Verkehrsbelastung maßgeblich sein. Auch bei den Brücken wird sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel künftig stärker an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands orientieren. Durch diese Vorgehensweise wird ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement erreicht.“

Erprobung neuartiger, kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren

Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2012 in mehreren Pilotprojekten neuartige Bauverfahren im Erhaltungsbereich erprobt. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, diese Verfahren auch weiterhin dort zu berücksichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Standardanpassung – Es muss nicht immer First Class sein!

Angestrebt wird, die Sanierungsmaßnahmen bei den Landesstraßen baulich solide, aber so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Strecken instand setzen zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung. Der Ausbau schwach belasteter Strecken wird zurückgestellt. Hier muss nicht jede Kurve begradigt und jede Kuppe beseitigt werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollen bei Bedarf verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft werden.

Gelder werden gezielt nach Dringlichkeit eingesetzt

Nach den Worten von Staatssekretärin Splett wird die Mittelverteilung künftig stärker am Bedarf ausgerichtet: „Bisher wurden Haushaltsmittel für die Sanierung in Abhängigkeit vom Zustand und von den Streckenlängen pauschal an die Regierungspräsidien verteilt. Dabei wurden der Erhaltungszustand der Straßen und die Verkehrsbelastung nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grundlage der Kriterien Straßenzustand (ZEB), Verkehrsbelastung und Verkehrsfläche wurde nun eine Dringlichkeitsliste erstellt, nach der die zu sanierenden Straßenabschnitte künftig vorrangig bearbeitet werden sollen.“

Strategische Sanierung

Diese Dringlichkeitslisten dienen als Hilfestellung bei der Festlegung der jährlichen Erhaltungsprogramme und als Maßstab für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Regierungspräsidien. „Die bedarfsorientierte Zuteilung der Haushaltsmittel hat zur Folge, dass die schlechtesten Straßen zuerst saniert und somit die Haushaltsmittel noch zielgenauer verwendet werden“, erklärte Staatssekretärin Splett.

Die Listen werden jährlich aktualisiert, d. h. die im Laufe des Jahres durchgeführten Maßnahmen werden aus den Listen entfernt. Inhaltlich werden die Listen alle 4 Jahre aktualisiert, sobald die Daten der neuen Zustandserfassung vorliegen und aus-gewertet sind.

Weitere Informationen wie eine Karte mit Detailinformationen zur ZEB finden Sie auf:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de (->Verkehrsträger ->Straße)

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

SWP: Land will Bundesstraßenbauprojekte für 9,4 Mrd. Euro anmelden

Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat am Dienstag angekündigt, dass das Land 160 Bundesstraßenbauprojekte im Wert von insgesamt 9,4 Mrd. Euro für den neuen Bundesverkehrswegeplan anmelden wird. Vorrangig sollen Neu- und Ausbaumaßnahmen an den Hauptverkehrsachsen sowie besonders dringliche Einzelmaßnahmen berücksichtigt werden. Im Herbst werde dem Bund eine Prioritätenliste vorgelegt. Kriterien für diese seien Kosten, verkehrlicher Nutzen und Auswirkungen auf  Umwelt und Menschen.

Der gesamte Artikel bei der Südwestpresse…

Rhein-Neckar-Zeitung: Hermann moniert „Spatenstichpolitik“

Die Pläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zur Verteilung zusätzlicher Gelder für den Bundesfernstraßenbau stoßen in Baden-Württemberg auf scharfe Kritik. Für Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat die Fertigstellung bereits begonnener Projekte Vorrang. Ramsauer plant laut einer Liste, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, vier neue Maßnahmen im Land anzugehen – aber nur mit Summen von jeweils ein bis zwei Millionen Euro pro Jahr.

der gesamte Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung…

Schwäbische Zeitung: Verkehrsminister erteilt B30-Ausbau vorerst Absage

Mit dem Bauen anfangen und dann auf ein Einsteigen des Bundesbei der Finanzierung hoffen – diesen Weg geht Verkehrsminister Winfried Hermann nicht mit. Ohne eine feste Finanzierung könne auch nicht gebaut werden.

„So schön der Spaten auch ist, aber die Politik der Spatenstiche ist vorbei“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann zu Ravensburgs Oberbürgermeister Daniel Rapp, der ihm einen Spaten überreichte. Zum Ausbau der B30 sagte er: „Solange die Finanzierung nicht sicher ist, dürfen wir nicht anfangen zu bauen.“ Bei den Ravensburger Grünen wurden diese ehrlichen Worte positiv aufgenommen.

Der gesamte Artikel in der Schwäbischen Zeitung…