Minister Hermann: Schwerpunkt im Straßenbau liegt im Erhalt
Verteilung der Mittel nach Dringlichkeit
Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Durch die abschnittsweise Zusammenfassung sanierungsbedürftiger Strecken und die Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist es jetzt möglich, die begrenzten Gelder noch zielgenauer nach der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen einzusetzen. Damit setzen wir die beim Neu- und Ausbau begonnene Priorisierung auch beim Straßenerhalt fort.“
Verschlechterung des Zustandes von Straßen und Brücken
Wie notwendig die stärkeren Anstrengungen für den Erhalt der Straßen sind, wird durch die aktuellen Werte der alle vier Jahre durchgeführten ZEB deutlich: Bei den Bundesstraßen im Land verschlechterte sich zwischen 2007 und 2011 der Gesamtzustandswert von 2,5 auf 2,7 (die Notenskala für die Fahrbahn reicht von 1,0 bis 5,0). Bei den Landesstraßen ging der Wert zwischen 2008 und 2012 von 2,9 auf 3,1 zurück. Inzwischen befinden sich 20 Prozent der Bundesstraßen (ca. 800 km) und 27,8 Prozent der Landesstraßen (ca. 2.700 km) in einem sehr schlechten Zustand (Note 4,5 bis 5,0). Auch bei den Brücken ist eine leichte Verschlechterung bei der Bausubstanz zu verzeichnen.
Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist die signifikant gestiegene Belastung der Straßen und Brücken in Folge der Zunahme des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten, die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Bauwerke und häufige Frost-Tau-Wechsel in den zurückliegenden Wintern. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.
Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel
Der jährliche Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesautobahnen beläuft sich auf rund 140 Mio. Euro und an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesstraßen auf rund 110 Mio. Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Mio. Euro. Im Jahr 2013 stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Erhaltungsmittel sollen bis 2015 auf rund 350 Mio. Euro angehoben werden, so dass in den kommenden Jahren ausreichend Geld für den Erhalt der Bundesstraßen zur Verfügung stehen wird.
Für die Landesstraßen einschließlich der Bauwerkserhaltung sind jährlich 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes nötig. Mindestens 100 Mio. Euro werden gebraucht, um eine Verbesserung durch nachträgliche Sanierung zu erreichen. Die Landesregierung hat daher die Erhaltungsmittel auf insgesamt 100 Mio. Euro verstärkt. Allerdings sind daraus die laufenden Rückzahlungen für das von der Vorgängerregierung aufgelegte Landesinfrastrukturprogramm in Höhe von rund 23 Mio. Euro jährlich bis 2014 zu finanzieren. Der Finanzbedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei jährlich rund 40 Mio. Euro und wird vom Jahr 2015 an fällig.
Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel
„Wir werden die knappen Haushaltsmittel zukünftig noch effizienter einsetzen“, kündigte Minister Hermann an. Bei den Fahrbahnen werden bei der jährlichen Mittelverteilung künftig die aktuelle Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) und die Verkehrsbelastung maßgeblich sein. Auch bei den Brücken wird sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel künftig stärker an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands orientieren. Durch diese Vorgehensweise wird ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement erreicht.“
Erprobung neuartiger, kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren
Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2012 in mehreren Pilotprojekten neuartige Bauverfahren im Erhaltungsbereich erprobt. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, diese Verfahren auch weiterhin dort zu berücksichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Standardanpassung – Es muss nicht immer First Class sein!
Angestrebt wird, die Sanierungsmaßnahmen bei den Landesstraßen baulich solide, aber so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Strecken instand setzen zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung. Der Ausbau schwach belasteter Strecken wird zurückgestellt. Hier muss nicht jede Kurve begradigt und jede Kuppe beseitigt werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollen bei Bedarf verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft werden.
Gelder werden gezielt nach Dringlichkeit eingesetzt
Nach den Worten von Staatssekretärin Splett wird die Mittelverteilung künftig stärker am Bedarf ausgerichtet: „Bisher wurden Haushaltsmittel für die Sanierung in Abhängigkeit vom Zustand und von den Streckenlängen pauschal an die Regierungspräsidien verteilt. Dabei wurden der Erhaltungszustand der Straßen und die Verkehrsbelastung nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grundlage der Kriterien Straßenzustand (ZEB), Verkehrsbelastung und Verkehrsfläche wurde nun eine Dringlichkeitsliste erstellt, nach der die zu sanierenden Straßenabschnitte künftig vorrangig bearbeitet werden sollen.“
Strategische Sanierung
Diese Dringlichkeitslisten dienen als Hilfestellung bei der Festlegung der jährlichen Erhaltungsprogramme und als Maßstab für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Regierungspräsidien. „Die bedarfsorientierte Zuteilung der Haushaltsmittel hat zur Folge, dass die schlechtesten Straßen zuerst saniert und somit die Haushaltsmittel noch zielgenauer verwendet werden“, erklärte Staatssekretärin Splett.
Die Listen werden jährlich aktualisiert, d. h. die im Laufe des Jahres durchgeführten Maßnahmen werden aus den Listen entfernt. Inhaltlich werden die Listen alle 4 Jahre aktualisiert, sobald die Daten der neuen Zustandserfassung vorliegen und aus-gewertet sind.
Weitere Informationen sowie Karten mit Detailinformationen zur ZEB finden Sie unter