Land, Verband Region Stuttgart, Landeshauptstadt und umliegende Kreise setzen Pakt zum Ausbau des ÖPNV um

10.09.2014 – Minister Hermann: Gemeinsame Anstrengung notwendig – Gesetz soll im Mai 2015 in Kraft treten

Der Öffentliche Personennahverkehr im Raum Stuttgart soll in den kommenden Jahren deutlich ausgebaut und damit mehr Menschen zum Umstieg vom Auto auf Busse und Bahnen bewegt werden.

„Land, Verband Region Stuttgart, Landeshauptstadt und umliegende Kreise setzen Pakt zum Ausbau des ÖPNV um“ weiterlesen

Verkehrsminister Hermann: Altkennzeichen HOR, MGH und BH können künftig wieder vergeben werden.

„Ich freue mich, dass der Bund dem Antrag des Landes zur Wiedereinführung der Altkennzeichen HOR, MGH und BH stattgegeben hat“, teilte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am Freitag, 29. November 2013 in Stuttgart mit. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte vor wenigen Wochen die entsprechenden Anträge beim Bund gestellt und den positiven Bescheid dieser Tage erhalten. Die Altkennzeichen können daher wieder vergeben werden, sobald die zuständigen Landkreise die erforderlichen Vorbereitungen in den Zulassungsbehörden abgeschlossen haben.

Bislang wurden damit die Anträge zur Wiedereinführung folgender Altkennzeichen in Baden-Württemberg vom Bund positiv beschieden: LEO (Leonberg; Landkreis Böblingen), GD (Schwäbisch Gmünd; Ostalbkreis), HCH (Hechingen; Zollernalbkreis), BCH (Buchen; Neckar-Odenwald-Kreis), BK (Backnang, Rems-Murr-Kreis), HOR (Horb; Landkreis Freudenstadt), MGH (Bad Mergentheim; Main-Tauber-Kreis) und BH (Bühl; Landkreis Rastatt).

Hintergrund:

Im Herbst 2012 hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahinge-hend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes – nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt – voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu entscheiden hat.

Baden-Württemberg beantragt all jene Altkennzeichen beim Bund, bei denen die zuständige Zulassungsbehörde bzw. der Landkreis dies gewünscht hat. Auch eine Umfrage bei den anderen Bundesländern hat ergeben, dass 11 von 13 betroffenen Bundesländern eine Antragstellung beim Bund von der Interessenbekundung der Zulassungsbehörden bzw. des Landkreises abhängig machen. Somit unterscheiden sich die Voraussetzungen für eine Antragstellung in Baden-Württemberg nicht von denen anderer Bundesländer.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur