Stuttgarter Zeitung am 12.02.2016 – Ein grüner Verkehrsminister, der Straßen bauen lässt? Winfried Hermann hat bewiesen, das dies kein Widerspruch ist. Daneben hat er den Nahverkehr im Land reformiert – und das Fahrrad nicht vergessen.
Nahverkehr auf dem Abstellkreis
Frontal21 am 23.02.2015 – Frontal21 berichtete darüber, wie der Bund dafür sorgt, dass der Nahverkehr ausblutet. Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, den Ländern jedes Jahr die Regionalisierungsmittel zuzuweisen, mit denen sie dann die notwendigen Bahn- und Buslinien in ihren Bundesländern bestellen.
Das neue Kursbuch zum Nahverkehr in Baden-Württemberg
Das neue Kursbuch zum Nahverkehr in Baden-Württemberg ist aus Anlass des Fahrplanwechsels am 10.12. erschienen und kann über die Nahverkehrsgesellschaft des Landes erworben werden. [Link…]
PM: Dialog mit Jugendlichen
Nahverkehr auf dem Land, Komfort der Züge, Rad fahren in der Stadt. Die TeilnehmerInnen des Jugendaktionskongresses hatten viele Anregungen an die eingeladenen Politiker Winfried Hermann (Verkehrsminister), Boris Palmer (OB von Tübingen) und Joachim Walther (Landrat Kreis Tübingen). Diese stellten sie fürs Foto auch schauspielerisch dar. Entsprechend fielen die Antworten aus.
PM: Bundesrat für Verlängerung des Förderprogramms für große kommunale Nahverkehrsprojekte
Minister Hermann: Wichtige Voraussetzung für Ausbau umweltfreundlicher Mobilität
Der Bundesrat hat eine Verlängerung des Förderprogramms des Bundes für große kommunale Nahverkehrsprojekte mit mehr als 50 Mio. Euro Investitionsvolumen über das Jahr 2019 hinaus verlangt. Ein entsprechender Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zur Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Bundes-GFVG) wurde von der Länderkammer am 3. Mai mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann sagte in der Sitzung des Bundesrates: „Es gibt einen riesigen Bedarf zum Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs. Ohne eine Fortschreibung des GVFG wird es aber keinen Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs geben – weder einer Stadtbahn, einer S-Bahn oder einer U-Bahn. Nach dem klaren überparteilichen Votum des Bundesrates liegt es nun in der Verantwortung des Bundestages, noch in dieser Legislaturperiode diesen Gesetzentwurf zu verabschieden.“
Zudem bräuchten die Kommunen auch Sicherheit für die Planung großer Projekte. Schon jetzt habe die bisherige Befristung des Bundes-GFVG bis 2019 zu einem faktischen Investitionsstopp für neue große ÖPNV- und SPNV-Infrastrukturvorhaben geführt und dies bereits deutlich vor Auslaufen des Programms. Bundesweit umfasst der derzeitige Antragsstau ein Investitionsvolumen von rund 9 Mrd. Euro. Viele Projekte können nicht verwirklicht werden, weil das GVFG-Bundesprogramm in Folge der Föderalismusreform I zum Jahr 2019 ausläuft.
Minister Hermann unterstrich: „Nur wer eine verlässliche Perspektive über 2019 hinaus hat, kann auch sinnvoll planen. Dies gilt insbesondere für Großprojekte, die aufgrund umfangreicher Planungs-, Genehmigungs- und politischer Entscheidungsverfahren sowie einer langen Ausschreibungs- und Realisierungsphase einen längeren Vorlauf brauchen.“
Der Beschluss des Bundesrates hat das Ziel, die Finanzierung wichtiger großer Bauvorhaben zur Verbesserung des ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs in Verdichtungsräumen auch über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen. Der Gesetzentwurf für Fortführung des Bundes-GVFG bis zum Jahr 2039 soll noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht werden.
Hintergrund
Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt wei-tere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bisher nicht geregelt, da das GVFG in Folge der Förderalismusreform im Jahr 2019 ausläuft.
Mit dem nun vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf ergeben sich für den Bund Aufwendungen für die weitere Ausstattung des Programms aus dem Bundes-haushalt mit einem unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Mio. Euro vom Jahr 2020 an. Für Länder und Gemeinden entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in ver-schiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste. Sie hätten große Chancen auf eine Förderung, falls der Bundestag das Gesetz zur Fortführung des GVFG verabschiedet.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
PM: Baden-Württemberg beantragt im Bundesrat Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Minister Hermann: Planungssicherheit für Projekte im Öffentlichen Personennahverkehr schaffen
Baden-Württemberg setzt sich zusammen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen für eine Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes (Bundes-GVFG) über das Jahr 2019 hinaus ein. Mit dem Gesetz werden größere Projekte des Schienennahverkehrs mit einem Kostenvolumen von mehr als 50 Mio. Euro gefördert. Einer gemeinsamen Bundesratsinitiative der drei Länder hat das Landeskabinett in Stuttgart auf seiner Sitzung am 16. April 2013 zugestimmt. Die Länderkammer wird voraussichtlich am 3. Mai 2013 über den Antrag abstimmen.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Es ist für uns ein wichtiges politisches Ziel, dass auch die in Baden-Württemberg geplanten großen Projekte im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr verwirklicht werden können, bei denen die Finanzierung bisher unsicher ist. Dazu zählen unter anderem das Mobilitätsnetz Heidelberg, die Reaktivierung der sogenannten Hesse-Bahn zwischen Calw und Renningen, die Regionalstadtbahn Neckar-Alb oder die Regio-S-Bahn Ulm. Bei einer Fortführung des GVFG-Bundesprogramms kann mit diesen Vorhaben das Netz für eine umweltverträgliche Mobilität ausgebaut werden. ‚Aus Mitteln der Kommunen und des Landes allein wären solche Projekte nicht finanzierbar.“
Der gemeinsame Ländervorstoß im Bundesrat hat das Ziel, die Finanzierung wichtiger großer Bauvorhaben zur Verbesserung des ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs in Verdichtungsräumen auch über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen. Die Verkehrsministerkonferenz hatte die drei Länder einstimmig um diese Initiative in der Länderkammer gebeten.
Denn es besteht schon jetzt bei dringend notwendigen ÖPNV-Projekten bundesweit ein Antragsstau mit einer Investitionssumme von neun Milliarden Euro. Viele Projekte können nicht verwirklicht werden, weil das GVFG-Bundesprogramm in Folge der Föderalismusreform I zum Jahr 2019 ausläuft.
Für dringend notwendige, noch nicht in das Programm aufgenommene Vorhaben, die derzeit von Ländern und Kommunen geplant werden, fehlt gegenwärtig jegliche Finanzierungsperspektive. „Ein faktischer Investitionsstopp ist aber im Interesse einer nachhaltigen Verkehrspolitik nicht akzeptabel“, unterstrich Minister Hermann.
Darüber hinaus ist aber auch die Realisierung der bereits in das GVFG-Bundes-programm aufgenommenen Vorhaben ernsthaft gefährdet. Angesichts der finanziellen Unsicherheiten aufgrund des Auslaufens dieses Programms Ende 2019 und der bis dahin begrenzten Mittel überträgt der Bund das Risiko einer nicht vollständigen oder gar völlig ausfallenden Finanzierung aus dem GVFG-Bundesprogramm auf die Länder, die faktisch die Gesamtfinanzierung sichern müssen. Hierfür sind die Länderhaushalte aber nicht ausreichend ausgestattet.
Damit auch weiterhin große ÖPNV-Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 50 Millionen Euro möglich bleiben, ist eine schnelle Entscheidung zur Fortführung der langjährigen Finanzierungspartnerschaft von Bund und Ländern in diesem Bereich erforderlich.
Hintergrund
Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt weitere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene. In Folge der Förderalismusreform läuft das GVFG im Jahr 2019 aus. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bisher nicht geregelt.
Mit dem Gesetz ergeben sich für den Bund Aufwendungen für die weitere Ausstattung des Programms aus dem Bundeshaushalt mit einem unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Mio. Euro vom Jahr 2020 an. Für Länder und Gemeinden entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in ver-schiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
TV Südbaden: Hermann will öffentlichen Nahverkehr ausbauen
Verkehrsminister Winfried Hermann will den Anteil des öffentlichen Nahverkehrs am Gesamtverkehr von zehn auf zwanzig Prozent verdoppeln. Das Ganze bis 2030.
Der gesamte Artikel in TV Südbaden…
PM: ÖPNV-Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg zeichnet innovative Projekte aus
Minister Hermann: ÖPNV-Anteil am Verkehr bis 2030 verdoppeln
Zum Abschluss des Innovationskongresses hat Hartmut Bäumer, Ministerialdirektor im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, heute (13.03.2013) die Preisträger des diesjährigen Innovationspreises des Landes ausgezeichnet. Unter dem Motto “Neue Ideen und Konzepte für nachhaltige Mobilität im ÖPNV“ gewannen das „Elektro-Bürgerauto“ der Gemeinde Oberreichenbach, die Schwarzwald-Initiative KONUS, das Internetangebot „Rundum Mobil“ und das Social-Media-Konzept des VVS. Verkehrsminister Winfried Hermann plädierte für eine deutliche Ausweitung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV): „Mein Ziel ist es, den Anteil von Bussen und Bahnen am gesamten Verkehrsgeschehen bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln.“ Bei dem Kongress haben seit Montag über 500 Experten aus dem In- und Ausland über die Zukunft des ÖPNV beraten.
Minister Hermann betonte: „Es gibt viele nachahmenswerte Vorreiter bei uns im Land und wir haben bei diesem Kongress zudem zahlreiche Anregungen aus dem Ausland erhalten. Wenn wir dies alles zusammenführen, können wir den öffentlichen Verkehr als wichtigen Baustein einer nachhaltigen Mobilität wesentlich voranbringen.“ Mit dem Innovationspreis würdigt das Land besonders innovative Projekte für einen zukunftsgerichteten Nahverkehr. Er wird in drei Kategorien verliehen und ist mit je 2.000 Euro dotiert.
In der Kategorie Nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum ging der Preis an das „Elektro-Bürgerauto“ der Gemeinde Oberreichenbach im Landkreis Calw. Mit einem elektrisch angetriebenen Bürgerauto sorgt die Gemeinde seit Ende April 2012 für die Mobilität ihrer Bürger. Es setzt in einer kleineren Einheit unterhalb der gewohnten Busse an. Das Elektro-Bürgerauto versteht sich als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr und wurde von den BürgerInnen in Selbsthilfe konzipiert und wird auch so organisiert. Oberreichenbach zählt rund 2.800 Einwohner, ist auf vier Ortsteile verteilt und liegt im nördlichen Schwarzwald. Als FahrerInnen stehen 25 ehrenamtlich tätige BürgerInnen bereit.
In der Kategorie Nachhaltige Mobilität im Freizeitverkehr wird das Verkehrsangebot KONUS ausgezeichnet. KONUS steht für die KOstenlose NUtzung des ÖPNV für Schwarzwaldurlauber. Getragen wird das Verkehrsangebot von neun Verkehrsverbünden, der Schwarzwald-Tourismus GmbH und derzeit 139 Kommunen. Durch einen Aufschlag von 36 Cent pro Übernachtung kann der Gast die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Schwarzwald kostenlos nutzen. 10,7 Millionen Übernachtungen wurden bereits über KONUS abgerechnet. 2012 flossen rund 3,7 Millonen Euro an die Verbünde für die erbrachten Verkehrsleistungen. Das Angebot KONUS beeindruckt durch seine flächenhafte Ausdehnung auf fast 30 Prozent der Fläche Baden-Württembergs, aber auch die beispielhafte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen der Tourismusbranche und dem ÖPNV-Sektor.
In der Kategorie Nachhaltige Mobilität – Marketing und Kundeninformation war der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) gleich zweimal erfolgreich: Mit der Internetseite „Rundum Mobil“ www.vvs.de/rundum-mobil/, einer zentralen Informationsplattform in der Region Stuttgart, und mit einer Kommunikationsstrategie im Zeichen der Sozialen Medien.
Immer mehr Menschen sind multimodal unterwegs. Sie greifen dabei nicht nur auf den öffentlichen Nahverkehr, sondern auch auf ergänzende Systeme wie z.B. Anruftaxis, Bürgerbusse, Carsharing, Mitfahrzentralen oder Fahrradverleihsysteme zurück. „Rundum Mobil“ verschafft Menschen in der Region Stuttgart einen umfassenden Überblick über alle Mobilitätsangebote. Die Plattform ist der Auftakt zu einer umfassenden Informations- und Buchungsplattform, die den NutzerInnen möglichst viele Informationen zur multimodalen Mobilität bieten soll.
Gleichzeitig engagiert sich der VVS sich als erster Verkehrsverbund in Deutschland auf Facebook und Twitter. Damit möchte das Unternehmen mit seinen Kunden in einen nachhaltigen Dialog treten, um über Angebote und Hintergründe zu informieren und Reaktionen aus erster Hand zu erhalten. Heute hat der Verbund bei Facebook mehr als 23.000 sog. Follower. Täglich werden zwei eigene Posts“ zu aktuellen Themen veröffentlicht. Auf Twitter folgen dem VVS fast 3.000 sog. Follower, täglich wird ein Tweet zu aktuellen Themen veröffentlicht, durchschnittlich fünf Anfragen erreichen den Verbund. Über diese beiden Kanäle lassen sich Informationen nicht nur schnell transportieren, die Fans oder Follower unterstützen den Verbund auch bei der Verbreitung von Nachrichten, indem sie Inhalte „teilen“ oder retweeten“. Der Kundendialog bekommt dadurch eine neue Qualität und ermöglicht dem VVS eine neue Forme des Marketings.
Weitere Informationen zum Kongress unter www.innovationskongress-bw.de.
Badische Zeitung: ÖPNV-Kongress – Busse und Bahnen sollen jeden Ort stündlich anfahren
Bis zum Jahr 2030 will das Land den Anteil des öffentlichen Nahverkehrs am Gesamtverkehr von zehn auf zwanzig Prozent verdoppeln. Dieses ehrgeizige Ziel nannte Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann beim 6. ÖPNV-Kongress in Freiburg.
der gesamte Artikel in der Badischen Zeitung…
PM: 6. Innovationskongress Öffentlicher Personennahverkehr des Landes Baden Württemberg
Verkehrsminister Hermann: „Dieser Kongress soll Impulse für die Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte setzen“.
Zum Auftakt des 6. ÖPNV-Innovationskongresses hat Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, heute (11.03.13) mit Experten über neue Konzepte, innovative Ideen und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) diskutiert. „Wie schaffen wir es, mehr Fahrgäste für Bus und Bahn zu gewinnen? Das ist eine der zentralen Herausforderungen im ÖPNV. Dieser Kongress soll Impulse für die Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte setzen“, sagte Hermann. Mehr als 500 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland werden zu dem dreitägigen Kongress erwartet.
In insgesamt 20 Workshops verteilt auf die Vortragsreihen ‚Kundenorientierung‘, ‚Betrieb‘, ‚Technologie‘, ‚Marketing/Tarife‘ und ‚Umweltverbund‘ geben Referenten aus Deutschland, der Schweiz und Italien Antwort auf Fragen und suchen den Dialog mit den Teilnehmern. Mit welchen Strategien kann sich der ÖPNV als klimaverträgliche Alternative zum Individualverkehr etablieren? Wie kann er sich Trends zu einem umweltbewussten Verkehrsverhalten zu Nutze machen? Wie kann vernetzte Mobilität aussehen? Welche Auswirkungen hat der demographische Wandel auf den ÖPNV vor allem in ländlichen Gebieten?
Einer der Höhepunkte des Kongresses ist die Verleihung des Innovationspreises ÖPNV am kommenden Mittwoch, 13. März 2013. Mit dem Preis würdigt das Land in diesem Jahr unter dem Motto “Neue Ideen und Konzepte für nachhaltige Mobilität im ÖPNV“ besonders innovative Projekte für einen zukunftsgerichteten Nahverkehr. Zur Verleihung des Innovationspreises ÖPNV am 13. März 2013 um 10.45 Uhr folgt eine separate Pressemitteilung.
Weitere Informationen zum Kongress finden Sie unter
www.innovationskongress-bw.de