PM: Teilintegration des Landkreises Göppingen in den VVS-Tarif

Der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, hat eine politische Zusage zur Teilintegration des Landkreises Göppingen in den Tarif des Verkehrsverbunds Stuttgart (VVS) abgegeben. „In der Sache ist diese Verbundmaßnahme unstrittig. Wir suchen eine Lösung für die bereits von der Vorgängerregierung vertraglich zugesagten Mitfinanzierung des Landes“, sagte Hermann in Stuttgart. „Allerdings hatte auch die alte Landesregierung die Zusage unter einen Haushaltsvorbehalt gestellt.“ Inzwischen klaffe im ÖPNV-Etat eine Lücke von mehreren Millionen Euro. Die angespannte Finanzsituation des Landes Baden-Württemberg mache eine Umsetzung aktuell schwierig. Derzeit werde in Gespräche mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und den Regierungsfraktionen nach einer Lösung gesucht.

Hintergrund der Deckungslücke bei der ÖPNV-Finanzierung sind laut Hermann die enorm gestiegenen Infrastrukturpreise der Infrastruktursparten der Deutschen Bahn sowie der überteuerte, von der Vorgängerregierung ausgehandelte, Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Heilbronner Stimme: Verkehrsverband: Nahverkehr immer unpünktlicher

Die wachsende Unzuverlässigkeit des Nah- und Regionalverkehrs in Baden-Württemberg darf aus Sicht des Verkehrsclubs Deutschlands (VCD) für die Betriebe nicht länger weitgehend folgenlos bleiben. Das Land bezahlt mit 10,85 Euro pro Kilometer gemessen an der Pünktlichkeit nach Meinung von Verkehrsminister Winfried Hermann deutlich zu viel an die DB Regio. In der neuen, deutlich ausgeweiteten Ausschreibung will er deshalb das Monopol der Deutschen Bahn brechen und auch andere Unternehmen zum Zug kommen lassen.

Der gesamte Beitrag bei der Heilbronner Stimme…

Land gibt grünes Licht für ambitionierten Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs

Die Finanzierung wichtiger Ausbauprojekte im baden-württembergischen Schienenpersonennahverkehr ist von Seiten der Landesregierung gesichert. Dies erklärten Finanzminister Nils Schmid und Verkehrsminister Winfried Hermann in Stuttgart. Minister Hermann betonte: „Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen, zahlreiche große Infrastrukturprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg zu bringen.“ Finanzminister Schmid ergänzte: „Nun muss der Bund die Fortsetzung der ÖPNV-Finanzierung über 2019 hinaus sicherstellen.“

Mit den Beschlüssen der Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur (KHV) vom Montagabend werden nach den Worten der Minister Schmid und Hermann für den Zeitraum 2013 bis 2019 insgesamt rund 450 Mio. Euro gesichert, mit denen das Land Projekte des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mitfinanziert.

Davon entfallen vom kommenden Jahr an bis 2019 auf eine Reihe von Projekten im ganzen Land rund 340 Mio. Euro und auf den Nahverkehrsanteil für Stuttgart 21 rund 112 Mio. Euro. Knapp die Hälfte der Mittel wird aus der kommunalen Finanzmasse aufgebracht. Dafür dankt die Landesregierung ausdrücklich der kommunalen Seite.

Zudem wurde festgelegt, dass das Land die Finanzierungsrisiken übernimmt, welche sich aus dem Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms im Jahr 2019 für die Großen DB-Schienenvorhaben ergeben, insbesondere für die S-Bahn Rhein-Neckar sowie Breisgau-S-Bahn.

Verkehrsminister Hermann sagte: „Mit diesem Kraftakt werden wir dem Anspruch un-seres Koalitionsvertrags gerecht, den ÖPNV in Baden-Württemberg voranzubringen. Nun ist der Bund gefordert, die unsichere Finanzierungssituation nach 2019 zu beseitigen und dem ÖPNV-Ausbau dauerhaft eine klare Perspektive zu geben. Ich werde im Bundesrat und in der Verkehrsministerkonferenz für eine auskömmliche und zukunftsfähige Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs kämpfen. Baden-Württemberg wird zusammen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen dazu einen Gesetzentwurf in die Länderkammer einbringen.

Finanzminister Schmid erklärte: „Damit geht Grün-Rot im Land stark in die Offensive, um ÖPNV-Mittel nach Baden-Württemberg zu lenken.“ Mit diesen Beschlüssen könnten über ein Drittel der bundesweit bis 2019 verfügbaren Bundesfördermittel kofinanziert werden.

Sofern die Projekte im beantragten Kostenrahmen bleiben, wären mit diesen Beschlüssen der KHV mindestens folgende in nächster Zeit anstehenden Vorhaben abgesichert:

  • S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe
  • Breisgau S-Bahn
  • Stadtbahn Heilbronn, Stadtstrecke Nordast und DB-Strecke Neckarsulm – Bad Rappenau
  • Stadtbahn Mannheim Nord
  • Stadtbahn Stuttgart U12 Hauptbahnhof – Remseck (3.u. 4. Teilabschnitt)
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Messelinie
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Werder-/Roteckring
  • Straßenbahn Ulm
  • Stadtbahn Stuttgart U6, Verlängerung Fasanenhof Ost – Flughafen
  • Verlängerung S-Bahn Bernhausen – Neuhausen

Die Minister Schmid und Hermann bekräftigten, das Land halte auch weitere Projekte, wie zum Beispiel das Mobilitätsnetz Heidelberg, die Regionalstadtbahn Neckar-Alb oder die Reaktivierung der Schienenverbindung zwischen Calw und Weil der Stadt verkehrspolitisch für sehr sinnvoll und werde sich politisch dafür starkmachen. Sofern der Bund diese Vorhaben in die Bundesförderung aufnimmt und eine Finanzierungsperspektive über 2019 hinaus herstellt, werde sich das Land auf jeden Fall um eine landesseitige Kofinanzierung bemühen. Minister Hermann kündigte an, er werde sich mit den Vertretern der jeweiligen Regionen für die Realisierung dieser Vorhaben beim Bund einsetzen.

Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt weitere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene.
In Folge der Förderalismusreform läuft das GVFG im Jahr 2019 aus. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bislang nicht gesichert.

In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in verschiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg / Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Verkehrsminister Hermann und Finanzminister Schmid: Land gibt grünes Licht für ambitionierten ÖPNV-Ausbau

Die Finanzierung wichtiger Ausbauprojekte im baden-württembergischen Schienenpersonennahverkehr ist von Seiten der Landesregierung gesichert. Dies erklärten Finanzminister Nils Schmid und Verkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag, 13. November 2012 in Stuttgart. Minister Hermann betonte: „Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen, zahlreiche große Infrastrukturprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg zu bringen.“ Finanzminister Schmid ergänzte: „Nun muss der Bund die Fortsetzung der ÖPNV-Finanzierung über 2019 hinaus sicherstellen.“

Mit den Beschlüssen der Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur (KHV) vom Montagabend werden nach den Worten der Minister Schmid und Hermann für den Zeitraum 2013 bis 2019 insgesamt rund 450 Mio. Euro gesichert, mit denen das Land Projekte des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mitfinanziert.

Davon entfallen vom kommenden Jahr an bis 2019 auf eine Reihe von Projekten im ganzen Land rund 340 Mio. Euro und auf den Nahverkehrsanteil für Stuttgart 21 rund 112 Mio. Euro. Knapp die Hälfte der Mittel wird aus der kommunalen Finanzmasse aufgebracht. Dafür dankt die Landesregierung ausdrücklich der kommunalen Seite.

Zudem wurde festgelegt, dass das Land die Finanzierungsrisiken übernimmt, welche sich aus dem Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms im Jahr 2019 für die Großen DB-Schienenvorhaben ergeben, insbesondere für die S-Bahn Rhein-Neckar sowie Breisgau-S-Bahn.

Verkehrsminister Hermann sagte: „Mit diesem Kraftakt werden wir dem Anspruch unseres Koalitionsvertrags gerecht, den ÖPNV in Baden-Württemberg voranzubringen. Nun ist der Bund gefordert, die unsichere Finanzierungssituation nach 2019 zu beseitigen und dem ÖPNV-Ausbau dauerhaft eine klare Perspektive zu geben. Ich werde im Bundesrat und in der Verkehrsministerkonferenz für eine auskömmliche und zukunftsfähige Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs kämpfen. Baden-Württemberg wird zusammen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen dazu einen Gesetzentwurf in die Länderkammer einbringen.“

Finanzminister Schmid erklärte: „Damit geht Grün-Rot im Land stark in die Offensive, um ÖPNV-Mittel nach Baden-Württemberg zu lenken. Mit diesen Beschlüssen könnten über ein Drittel der bundesweit bis 2019 verfügbaren Bundesfördermittel kofinanziert werden.

Sofern die Projekte im beantragten Kostenrahmen bleiben, wären mit diesen Beschlüssen der KHV mindestens folgende in nächster Zeit anstehenden Vorhaben abgesichert:

  • S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe
  • Breisgau S-Bahn
  • Stadtbahn Heilbronn, Stadtstrecke Nordastund DB-Strecke Neckarsulm – Bad Rappenau
  • Stadtbahn Mannheim Nord
  • Stadtbahn Stuttgart U12 Hauptbahnhof – Remseck (3.u.4. Teilabschnitt)
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Messelinie
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Werder-/Roteckring
  • Straßenbahn Ulm
  • Stadtbahn Stuttgart U6, Verlängerung Fasanenhof Ost – Flughafen
  • Verlängerung S-Bahn Bernhausen – Neuhausen

Die Minister Schmid und Hermann bekräftigten, das Land halte auch weitere Projekte, wie zum Beispiel das Mobilitätsnetz Heidelberg, die Regionalstadtbahn Neckar-Alb oder die Reaktivierung der Schienenverbindung zwischen Calw und Weil der Stadt verkehrspolitisch für sehr sinnvoll und werde sich politisch dafür starkmachen. Sofern der Bund diese Vorhaben in die Bundesförderung aufnimmt und eine Finanzierungs- perspektive über 2019 hinaus herstellt, werde sich das Land auf jeden Fall um eine landesseitige Kofinanzierung bemühen. Minister Hermann kündigte an, er werde sich mit den Vertretern der jeweiligen Regionen für die Realisierung dieser Vorhaben beim Bund einsetzen.

Hintergrund

Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt wei- tere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene.
In Folge der Förderalismusreform läuft das GVFG im Jahr 2019 aus. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bislang nicht gesichert.

In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in verschiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste.

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

IHK Heilbronn-Franken: Verkehrsminister Hermann: Bund muss Geld für Nahverkehr dauerhaft bereitstellen

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat mit Nachdruck den Bund aufgerufen, die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs sicherzustellen.

„Wir brauchen dringend eine dauerhafte, solide und bedarfsgerechte Mittelausstattung durch den Bund, um in die Schieneninfrastruktur investieren und die Nahverkehrsleistungen finanzieren zu können“, sagte Minister Hermann am Donnerstag in der Landtagsdebatte über einen Antrag von Grünen und SPD zur verlässlichen Finanzierung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs.

Der gesamte Artikel auf der Site der IHK Heilbronn-Franken…

SWR: Land soll Bahn weniger für den Nahverkehr bezahlen

Der Verkehrsclub Deutschlands (VCD) kritisiert die hohen Zahlungen des Landes an die Bahn für den Nahverkehr und fordert Verkehrsminister Hermann zur Reduzierung der Zahlungen auf. Der von der CDU ausgehandelte Vertrag beinhalte völlig überhöhte Tarife.

Das Verkehrsministerium bestätigte, dass die Vorgängerregierung einen „für die Bahn sehr günstigen Vertrag“ abgeschlossen habe. Man prüfe gerade rechtlich, ob es Ausstiegs- oder Änderungsmöglichkeiten gebe.

Der gesamte Artikel beim SWR…

 

Verkehrsminister Hermann: Bund muss Geld für Nahverkehr dauerhaft bereitstellen

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat mit Nachdruck den Bund aufgerufen, die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs sicherzustellen. „Wir brauchen dringend eine dauerhafte, solide und bedarfsgerechte Mittelausstattung durch den Bund, um in die Schieneninfrastruktur investieren und die Nahverkehrsleistungen finanzieren zu können“, sagte Minister Hermann am Donnerstag in der Landtagsdebatte über einen Antrag von Grünen und SPD zur verlässlichen Finanzierung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs.Er kritisierte, dass die Befristung des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) bis zum Jahr 2019 zu einem Stau bei aktuellen Anträgen führe und sogar bereits laufende Maßnahmen gefährde.

Eine Nachfolgeregelung zum GVFG sei dringend erforderlich, um eine umwelt- und klimaverträgliche Verkehrspolitik zu ermöglichen: „Es handelt sich um eine zentrale Frage der baden-württembergischen Verkehrspolitik – geht noch etwas beim Infra-strukturausbau oder begraben wir unsere Ambitionen? Schaffen wir die Verkehrs-wende hin zu einer nachhaltigen Mobilität oder lässt uns der Bund im Stich?“, unterstrich Minister Hermann. Er betonte, es gehe lediglich um einen am Bedarf orientierten Ausbau der Infrastruk-tur im Südwesten: „Wir haben hier bei uns – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern – noch einen immensen Nachholbedarf.“

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Stuttgarter Zeitung: Nahverkehr – Kein Zug wird gestrichen

Der Zugverkehr innerhalb der Landesgrenzen wird auf absehbare Zeit nicht eingeschränkt. „2013 und auch 2014 wird kein Zug abbestellt, das Angebot im Schienenpersonennahverkehr bleibt bestehen“, erklärte der Landtagsabgeordnete Andreas Schwarz (Grüne) mit Blick auf den Fahrplanwechsel am 9. Dezember gegenüber der Stuttgarter Zeitung.

Der gesamte Artikel in der Stuttgarter Zeitung…