Verkehrsminister Hermann und Finanzminister Schmid: Land gibt grünes Licht für ambitionierten ÖPNV-Ausbau

Die Finanzierung wichtiger Ausbauprojekte im baden-württembergischen Schienenpersonennahverkehr ist von Seiten der Landesregierung gesichert. Dies erklärten Finanzminister Nils Schmid und Verkehrsminister Winfried Hermann am Dienstag, 13. November 2012 in Stuttgart. Minister Hermann betonte: „Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen, zahlreiche große Infrastrukturprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg zu bringen.“ Finanzminister Schmid ergänzte: „Nun muss der Bund die Fortsetzung der ÖPNV-Finanzierung über 2019 hinaus sicherstellen.“

Mit den Beschlüssen der Kommission für Haushalt und Verwaltungsstruktur (KHV) vom Montagabend werden nach den Worten der Minister Schmid und Hermann für den Zeitraum 2013 bis 2019 insgesamt rund 450 Mio. Euro gesichert, mit denen das Land Projekte des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mitfinanziert.

Davon entfallen vom kommenden Jahr an bis 2019 auf eine Reihe von Projekten im ganzen Land rund 340 Mio. Euro und auf den Nahverkehrsanteil für Stuttgart 21 rund 112 Mio. Euro. Knapp die Hälfte der Mittel wird aus der kommunalen Finanzmasse aufgebracht. Dafür dankt die Landesregierung ausdrücklich der kommunalen Seite.

Zudem wurde festgelegt, dass das Land die Finanzierungsrisiken übernimmt, welche sich aus dem Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms im Jahr 2019 für die Großen DB-Schienenvorhaben ergeben, insbesondere für die S-Bahn Rhein-Neckar sowie Breisgau-S-Bahn.

Verkehrsminister Hermann sagte: „Mit diesem Kraftakt werden wir dem Anspruch unseres Koalitionsvertrags gerecht, den ÖPNV in Baden-Württemberg voranzubringen. Nun ist der Bund gefordert, die unsichere Finanzierungssituation nach 2019 zu beseitigen und dem ÖPNV-Ausbau dauerhaft eine klare Perspektive zu geben. Ich werde im Bundesrat und in der Verkehrsministerkonferenz für eine auskömmliche und zukunftsfähige Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs kämpfen. Baden-Württemberg wird zusammen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen dazu einen Gesetzentwurf in die Länderkammer einbringen.“

Finanzminister Schmid erklärte: „Damit geht Grün-Rot im Land stark in die Offensive, um ÖPNV-Mittel nach Baden-Württemberg zu lenken. Mit diesen Beschlüssen könnten über ein Drittel der bundesweit bis 2019 verfügbaren Bundesfördermittel kofinanziert werden.

Sofern die Projekte im beantragten Kostenrahmen bleiben, wären mit diesen Beschlüssen der KHV mindestens folgende in nächster Zeit anstehenden Vorhaben abgesichert:

  • S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe
  • Breisgau S-Bahn
  • Stadtbahn Heilbronn, Stadtstrecke Nordastund DB-Strecke Neckarsulm – Bad Rappenau
  • Stadtbahn Mannheim Nord
  • Stadtbahn Stuttgart U12 Hauptbahnhof – Remseck (3.u.4. Teilabschnitt)
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Messelinie
  • Stadtbahnerweiterung Freiburg, Werder-/Roteckring
  • Straßenbahn Ulm
  • Stadtbahn Stuttgart U6, Verlängerung Fasanenhof Ost – Flughafen
  • Verlängerung S-Bahn Bernhausen – Neuhausen

Die Minister Schmid und Hermann bekräftigten, das Land halte auch weitere Projekte, wie zum Beispiel das Mobilitätsnetz Heidelberg, die Regionalstadtbahn Neckar-Alb oder die Reaktivierung der Schienenverbindung zwischen Calw und Weil der Stadt verkehrspolitisch für sehr sinnvoll und werde sich politisch dafür starkmachen. Sofern der Bund diese Vorhaben in die Bundesförderung aufnimmt und eine Finanzierungs- perspektive über 2019 hinaus herstellt, werde sich das Land auf jeden Fall um eine landesseitige Kofinanzierung bemühen. Minister Hermann kündigte an, er werde sich mit den Vertretern der jeweiligen Regionen für die Realisierung dieser Vorhaben beim Bund einsetzen.

Hintergrund

Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt wei- tere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene.
In Folge der Förderalismusreform läuft das GVFG im Jahr 2019 aus. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bislang nicht gesichert.

In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in verschiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste.

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg