StZ: Wettbewerb auf der Schiene – Mehr Kilometer fürs Geld

Rund zwei Drittel aller Bahnverbindungen im Land werden in den kommenden Jahren ausgeschrieben. Vehrkehrsminister Winfried Hermann erhofft sich von mehr Wettbewerb geringere Kilometerpreise. Dann könne das Land mehr Leistungen beauftragen.

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PM: Die Zukunft des Straßenbaus in Baden-Württemberg

Land legt Ergebnisse der Priorisierung für den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen vor – Minister Hermann: Richtschnur sind angesichts eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten Dringlichkeit und hoher Wirkungsgrad

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat am Mittwoch, 20. November 2013 seine Schwerpunkte für Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen in den kommenden Jahren vorgestellt. Bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart präsentierten Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett den VertreterInnen von Kreisen, Kommunen, Verbänden sowie etlichen Abgeordneten die Ergebnisse zweier aufwändiger Priorisierungsverfahren. Dabei wurden die Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 sowie die Maßnahmen im Generalverkehrsplan (GVP) 2010 für die Landesstraßen nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sortiert.

Priorisierung der Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015

Minister Hermann sagte: „Der Grund für die Priorisierung ist beim BVWP die enorme Diskrepanz zwischen voraussichtlicher Mittelzuweisung durch den Bund und dem Finanzierungsbedarf für die angemeldeten Projekte. Unser Ziel ist eine transparente und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierte Straßenbaupolitik. Es geht uns darum, diejenigen Projekte zu identifizieren, die im Vergleich die größten Defizite beheben bzw. einen hohen Wirkungsgrad für einen besseren Verkehrsfluss erreichen.“

Anmeldeliste zum BVWP umfasst rund 11 Mrd. Euro

Die am 1. Oktober 2013 vom Kabinett gebilligte Anmeldeliste für den Verkehrsträger Straße zum BVWP 2015 umfasst 158 Einzelprojekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte) mit einem Finanzvolumen von ca. 11 Mrd. Euro. Bei einer Mittelbereitstellung durch den Bund in Höhe des Durchschnitts der vergangenen Jahre von ca. 230 Millionen Euro jährlich könnten in einem Zeitraum von 15 Jahren ca. 30 Prozent der angemeldeten Maßnahmen realisiert werden. Bei einer Mittelabsenkung auf 120 Mio. Euro jährlich (alter mittelfristiger Finanzplan) stünden innerhalb von 15 Jahren nur 1,8 Mrd. Euro und damit etwa 1/6 des Kostenvolumens der Anmeldeliste zur Verfügung.

Laufende und baureife Neu- und Ausbauprojekte werden zuerst verwirklicht  

Bei der Finanzierungsperspektive der in der Priorisierung betrachteten Maßnahmen ist zu beachten, dass zusätzlich zum Mittelbedarf der angemeldeten Maßnahmen in Höhe von ca. 11 Mrd. Euro derzeit noch ein Restfinanzierungsbedarf von ca. 700 Mio. Euro für die laufenden Bedarfsplanmaßnahmen besteht. Zu berücksichtigen ist auch das Kostenvolumen der bereits 2012 priorisierten baureifen Bundesfernstraßenmaßnahmen in Höhe von ebenfalls ca. 700 Mio. Euro.

Generalverkehrsplan des Landes sieht 123 Landesstraßenprojekte vor

Staatssekretärin Splett erklärte: „Der Maßnahmenplan für den GVP enthält die Landesstraßenprojekte, die nach jetzigem Kenntnisstand in einem 10-Jahres-Zeitraum gebaut werden können. Damit ist er auch Richtschnur dafür, welche Maßnahmen von der Straßenbauverwaltung des Landes in den kommenden Jahren planerisch voranzutreiben sind.“ Auch hier klafften die verfügbaren Mittel und die Kosten für die angemeldeten Projekte sehr weit auseinander. Von den ursprünglich angemeldeten 734 Bau-Vorhaben mit einem Volumen von 2,5 Mrd. Euro wurden nach einer Priorisierung und einem umfangreichen Anhörungsverfahren 123 Projekte mit einem Kostenumfang von 385 Mio. Euro in den Maßnahmenplan aufgenommen. Für die kommenden Jahre rechnet das Land damit, dass etwa 400 Mio. Euro für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen zur Verfügung stehen werden.

Bei den Projekten, die in den Maßnahmenplan aufgenommen wurden, handelt es sich um 31 Neubau- und 73 Ausbaumaßnahmen sowie 19 Bahnübergänge. Die Staatssekretärin betonte: „In Anbetracht der laufenden Maßnahmen und Programme wird der Bau neuer Maßnahmen erst von 2015 an möglich sein.“

Zusatzinformation

Bewertungsmethodik für die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan Bei der Vorstellung des Landeskonzepts zur Anmeldung von Straßenbauprojekten für den BVWP 2015 im März diesen Jahres hat das MVI die vorgesehene Bewertungsmethodik dargelegt und öffentlich zur Diskussion gestellt. Wie im Ergebnispapier zur Anhörung dargestellt, erfolgte die Bewertung nach fünf Kriterien (Verkehrsfluss, Kosten, Verkehrssicherheit, Wirkung Mensch und Wirkung Umwelt).

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen wurden die Vorhaben in Gruppen bewertet:

  1. Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen (BAB) und autobahnähnlichen Bundesstraßen (Gruppe 1): Bei den sehr umfänglichen Projektzuschnitten der Autobahnen wurden in dieser Gruppe 47 Priorisierungsabschnitte an 30 Maßnahmen betrachtet.
  2. Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen (Gruppe 2) In dieser Gruppe wurden 16 Projekte betrachtet.
  3. Neubaumaßnahmen an Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Bundesstraßen und Bundesstraßen (Gruppe 3): In dieser Gruppe wurden 97 Maßnahmen, darunter zahlreiche Ortsumfahrungen, betrachtet. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit wurde eine getrennte Betrachtung der Maßnahmen mit und ohne Planungsrecht sowie eine gesonderte Betrachtung der Tunnelbauprojekte vorgenommen. Gemäß BVWP 2003 besteht Planungsrecht für Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs (VB) sowie des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*); kein Planungsrecht besteht für Maßnahmen des Weiteren Bedarfs (WB). Für alle Gruppen wurden der Verkehrsfluss mit 40 Prozent und die übrigen vier Kriterien mit jeweils 15 Prozent gewichtet.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Schwarzwälder Bote: Winfried Hermann erwartet Details zur Kostensteigerung

Verkehrsminister Winfried Hermann

Verkehrsminister Winfried Hermann fordert von der Deutschen Bahn Details zur Kostensteigerung des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 verlangt. „Wir wollen erfahren, wie die Kostenexplosion auf bis zu 6,5 Milliarden Euro zustande kommt“ sagte er in Stuttgart vor der Sitzung des Lenkungskreises der Projektpartner. Auch zu Baufortschritt, Zeitplan und Problemen verlangte Hermann Informationen.

Der gesamte Artikel beim Schwarzwälder Boten…

SWP: Straßenbauwünsche nach Berlin gemeldet

Weil das Geld in den öffentlichen Kassen knapp ist hat Verkehrsminister Winfried Hermann die Straßenbauvorhaben im Land nach Dringlichkeit sortiert. Schlussendlich wird der Bund entscheiden, für welche Vorhaben er Geld zur Verfügung stellt. Kriterien zur Bewertung der Vorhaben waren Verkehrsfluss, Kosten & Wirtschaftlichkeit, Verkehrssicherheit sowie „Wirkung Mensch“ und „Wirkung Umwelt“.

Der gesamte Artikel bei der SüdwestPresse…

Handelsblatt: Basta zur Pkw-Maut aus Baden-Württemberg

Für Verkehrsminister Winfried Hermann ist das Thema Pkw-Maut vorerst „durch“. Grund sei ein Beschluss der Landesverkehrsminister.

Der gesamte Artikel beim Handelsblatt…

Stimme.de: Hermann setzt vor allem auf große Verkehrsachsen

Die baden-württembergischen Landtagsfraktionen haben am Donnerstag in einer Plenarsitzung von einer neuen Bundesregierung zusätzliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur gefordert. Verkehrsminister Winfried Hermann verwies auf große Einigkeit zu diesem Thema in der Verkehrsministerkonferenz der Länder. Er sieht dabei eine klare Priorisierung: „In Zukunft müssen als Schwerpunkt die großen Achsen ausgebaut werden“, sagt Hermann.

Der gesamte Artikel bei der Heilbronner Stimme….

PM: Förderung kommunaler Verkehrsprojekte wird besser verteilt

Staatssekretärin Splett: Lärmschutz an kommunalen Straßen wird künftig förderfähig

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) bereitet Änderungen bei der Förderung kommunaler Verkehrsprojekte vor. Den Eckpunkten für eine Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) und einem Vorschlag für neue Fördermodalitäten hat der Ministerrat am Dienstag, 1. Oktober 2013, zugestimmt. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Durch die geplanten Änderungen sorgen wir dafür, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für den kommunalen Straßenbau und für Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen zielgerichteter eingesetzt werden und insgesamt mehr Kommunen von der Förderung profitieren können. Die Anpassungen der bisherigen Regelungen sind zudem notwendig, um vom kommenden Jahr an erstmals Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen bezuschussen zu können.“

Damit können beispielsweise Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder der Einbau von Lärmschutzfenstern aus Mitteln des sogenannten Entflechtungsgesetzes gefördert werden „Die Landesregierung stärkt damit alle Kommunen, die sich aktiv für den Schutz ihrer BürgerInnen vor Verkehrslärm einsetzen wollen“, ergänzte die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Gisela Splett.
Mit den neuen Fördermodalitäten entspricht das Land auch den Forderungen des Rechnungshofes insbesondere nach Einführung einer Festbetragsförderung. In Anbetracht des begrenzten vom Bund zur Verfügung gestellten Mittelvolumens und der langen Antragslisten ist zudem eine Absenkung der Fördersätze notwendig. Statt bisher bis zu 70 Prozent im Straßenbau (durchschnittlich 63 Prozent), bis zu 75 Prozent im ÖPNV und bis zu 50 Prozent im Radverkehr, werden künftig alle Projekte mit 50 Prozent gefördert werden.

Gesamtvolumen der Fördermittel bleibt erhalten Im Gegenzug entfallen Selbstbehaltsregelungen, so dass die effektive Absenkung der Fördersätze geringer ausfällt. „Das Gesamtvolumen der LGVFG-Förderung bleibt erhalten“, unterstrich Minister Hermann. Er erläuterte: „Das Missverhältnis zwischen den vom Bund für die Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben zur Verfügung gestellten Mitteln und der Zahl der Förderanträge macht eine moderate Anpassung und Vereinheitlichung der Fördersätze notwendig. Wir sorgen damit dafür, dass mehr Kommunen Mittel aus der LGVFG-Förderung erhalten und somit mehr Maßnahmen umgesetzt werden können.“ Zudem könnten die Mittel effizienter eingesetzt und die Steigerung der Kosten für die Projekte unterbunden werden.

Neue Regeln für die Förderung des kommunalen Straßenbaus Für die Förderung kommunaler Straßenbau-Projekte sollen in einer Neufassung der Verwaltungsvorschrift künftig folgende Regelungen verankert werden:
• Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als zweckgebundener Zuschuss mit einer Festbetragsfinanzierung (als Höchstbetrag) gewährt. • Die Höhe des Festbetrags beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. • Die bisherige Selbstbehaltsregelung entfällt. • Die Bagatellgrenzen werden auf 100.000 Euro reduziert, bei passiven Lärmschutzmaßnahmen auf 50.000 Euro. • Von 1. Januar 2014 an können auch Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen gefördert werden.

Anpassung der Fördermodalitäten für den ÖPNV Für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen die Fördermodalitäten analog angepasst werden. Darüber hinaus ist für diesen Bereich eine Änderung des LGVFG geplant. Deren Ziel ist es, zukünftig auch bisher nicht förderfähige innovative und kleinteilige Maßnahmen bezuschussbar zu machen und damit möglichst flächendeckende Verbesserungen zu erzielen. Die neuen Fördermöglichkeiten sollen neben Verbesserungen z.B. bei Fahrgastinformationen, Echtzeitinformationen und Anschlusssicherungssystemen auch die Beschaffung kleinerer Fahrzeuge für Rufbussysteme ermöglichen. Dies dient in besonderer Weise dem Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum.

Land fordert vom Bund mehr Geld für kommunale Verkehrsinfrastruktur
Minister Hermann betonte, dass das Land sich für eine bessere Finanzausstattung für die kommunale Verkehrsinfrastruktur durch den Bund einsetzt. So habe die Bodewig-Kommission unter seiner Beteiligung eine Nachfolgeregelung für die Entflechtungsmittel sowie das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über 2019 hinaus gefordert. Der Einsatz der Mittel soll hierbei auch für den Erhalt und Sanierung ermöglicht werden. „Die neue Bundesregierung ist am Zug, was die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur angeht“, so Hermann. „Wir als Land sorgen mit unseren neuen Fördermodalitäten für einen effizienten Einsatz und eine faire Verteilung der Mittel – das Mittelvolumen jedoch bestimmt der Bund.“

PM: Bundesverkehrswegeplan 2015: Landeskonzept vom Kabinett gebilligt

Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann: Erhebliche Kluft zwischen Wünschen und Finanzen erfordert Priorisierung

Der Ministerrat hat am 1. Oktober 2013 die vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vorbereitete Anmeldeliste der Straßenprojekte für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans gebilligt. Das Kostenvolumen der gemeldeten Neu- und Ausbaumaßnahmen beläuft sich auf rund 11,2 Milliarden Euro. „Die Anmeldeliste wurde in einem sehr transparenten Verfahren mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Neben der üblichen Verbändeanhörung wurde in vier Regionalkonferenzen intensiv diskutiert. Zwischen den Wünschen nach dem Bau von Straßen und den finanziellen Möglichkeiten besteht jedoch eine erhebliche Kluft. Deshalb kommen wir um eine Priorisierung nicht herum“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der Bund habe in den vergangenen Jahren im Schnitt gerade einmal 230 Millionen Euro jährlich in die Neu- und Ausbaumaßnahmen investiert.

„Überdies hat der Bund für die kommenden Jahre eine Absenkung der Mittel auf unter 100 Millionen Euro angekündigt“, ergänzte Hermann. Somit müsse davon ausgegangen werden, dass nur ein Teil der gemeldeten Maßnahmen während der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans realisiert werden kann. „Es liegt auf der Hand, dass eine neue Bundesregierung deutlich mehr finanzielle Mittel für den Straßenbau zur Verfügung stellen muss. Maßnahmen zu priorisieren ist bei so einer Lücke vielleicht ein Anfang, aber es kann kein Dauerzustand sein, dass nur ein geringer Teil der Projekte realisiert werden kann“, betonten Kretschmann und Hermann.

„Wir werden die im Kabinett vorgestellte Liste nun in den kommenden Wochen priorisieren“, so Verkehrsminister Hermann. Die Bewertung erfolge nach den Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Wirkung Mensch, Wirkung Umwelt und Kosten.

Ausgangspunkt des Beteiligungsverfahrens war die Vorlage des MVI im März diesen Jahres: ein Landeskonzept samt Maßnahmenpool, der sich im Wesentlichen aus den noch nicht realisierten Maßnahmen des bisherigen Bundesverkehrswegeplans speiste. Das Landeskonzept hatte für die Aufnahme in die Maßnahmenliste drei Bausteine unterschieden und hierfür objektive Kriterien formuliert:
1) Transeuropäische Achsen (Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen), 2) regionale und verkehrlich bedeutende Achsen, 3) Einzelmaßnahmen (Ortsumgehungen).

Insgesamt sind über 350 Stellungnahmen im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) eingegangen. An den Regionalkonferenzen haben jeweils 150 bis 500 Interessierte teilgenommen. „Die im Rahmen der Anhörung und bei den Regionalkonferenzen eingegangenen Stellungnahmen haben wir ausgewertet und dann geprüft, ob Änderungen am Maßnahmenpool begründet sind“, führte Hermann aus. „So viel Beteiligung und Transparenz hat es bisher bei keiner Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan gegeben“, so der Minister. Die aufgrund der Anhörung und der Regionalkonferenzen überarbeitete Maßnahmenliste werde nun an das Bundesverkehrsministerium übersandt.

Die Maßnahmenliste Die Liste enthält 158 Projekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte). Der Entwurf der Maßnahmenliste, der im März 2013 veröffentlicht worden war, enthielt 160 Projekte (davon ca. 100 Neubau- und 60 Ausbaumaßnahmen). Die geringfügige Differenz resultiert aus Veränderungen durch das Anhörungsergebnis, in dessen Folge acht Neubauprojekte zusätzlich aufgenommen wurden und fünf Projekte (überwiegend Ausbauprojekte) gestrichen wurden, und dem Wunsch des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, teilweise durchgeführte Projekte zusammenzufassen. So wurden z. B. die beiden Projekte Ortsumfahrung Unterkochen und Ortsumfahrung Ebnat zu einem Projekt „Unterkochen bis Ebnat“ zusammengefasst. Zur Maßnahmenliste und zur Kartendarstellung Zudem wurden Ergebnisse eines vom MVI in Auftrag gegebenen Gutachtens zu Zwischenlösungen berücksichtigt. Demnach besteht für ca. 70 km Ausbaulänge an Autobahnen, die im Bedarfsplan 2003 enthalten waren, kein Bedarf für eine Ausbau-Anmeldung und damit die Möglichkeit Kosten zu sparen. Rund 9 km Ausbaulänge wurden als neue Vorhaben gegenüber dem angehörten Listenentwurf als bedarfsplanrelevant ermittelt. Eine Zwischenlösung durch eine tageszeitlich beschränkte Seitenstreifenfreigabe kommt auf einer Länge von ca. 60 km im Autobahnnetz in Betracht. Bei der Untersuchung von dreistreifigen Ausbaulösungen gegenüber den vierstreifigen Ausbaumaßnahmen ergaben sich durch das Gutachten nur marginale Änderungen gegenüber dem angehörten Listenentwurf.

Abschließend betonte Minister Hermann: „In einem aufwändigen fachlichen Verfahren wurde eine lange Anmeldeliste erarbeitet. Die Bündelung von Verkehr auf Achsen ist das Leitbild. Der Bund wird nun mit eigenen Prüfschritten die Landeslisten bewerten. Darüber hinaus müssen Netzgesichtspunkte, Wirkungen und Verlagerungspotenziale zwischen Ausbauprojekten auf Schiene, Straße und Wasserwegen beachtet werden.“

Hintergrundinformationen: Ausführliche Informationen zum Bundesverkehrswegeplan-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118800/

PM: Kommission „Nachhaltige Infrastrukturfinanzierung“ legt zukunftsweisendes Konzept vor

Minister Hermann: Sanierung und Erhalt haben Vorrang

Der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann; hat die Ergebnisse der Kommission „Nachhaltige Infrastrukturfinanzierung“ als wichtigen Schritt zur dauerhaften Sicherung der Verkehrsinfrastruktur bewertet. „Trotz einer populistischen und hockkontroversen Mautdebatte im Wahlkampf ist es der Kommission gelungen, ein zukunftsweisendes Konzept einer verlässlichen Finanzierung zu entwickeln“, sagte Minister Hermann am Samstag. Zuvor hatte die von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzte Kommission, der er angehört, ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Der baden-württembergische Verkehrsminister betonte, bei den Vorschlägen gehe es nicht alleine um eine dauerhafte und zukunftsfeste Finanzierung der Infrastruktur, sondern auch um einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Politik: „Vorrang bei der Mittelvergabe haben Erhalt und Sanierung vor Aus-und Neubau.“
Nach Vorschlag der Kommission sollen Straßen, Schienen und Wasserwege zukünftig aufgrund von Netzzustands- und Leistungsberichten bedarfsgerecht und nicht nach Quoten und Haushaltsjahren finanziert werden. Als ersten dringlichen Handlungsschritt schlägt die Kommission eine überjährige und zugriffssichere Bindung zusätzlicher Mittel aus dem Haushalt und aus Nutzerfinanzierung vor. Dies soll zu einer effizienten, transparenten und wirtschaftlichen Realisierung von Projekten führen.
Die Kommission mahnt dringend, umgehend eine Nachfolgereglung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/Entflechtungsmittelgesetz (GVFG) zum Erhalt und zur Sanierung kommunaler Infrastruktur zu finden. Damit auch künftig die Länder Schienenpersonennahverkehre bestellen können, müsse zudem im Laufe des Jahres 2014 das Regionalisierungsmittelgesetz novelliert werden. Zum Abbau des Sanierungsstaus schlägt die Kommission aus zusätzlichen Haushaltsmitteln des Bundes ein Sondervermögen „nachholende Sanierung“ vor (38,5 Mrd. Euro über 15 Jahre: Dies sind pro Jahr 2,7 Mrd. über einen Zeitraum von 15 Jahre). Damit sollen unter anderem auch aufwändige Sanierungen von Ingenieursbauwerken wie Brücken oder Schleusen finanziert werden. Darüber hinaus sollen über eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundes- und Landesstraßen sowie auf Lkw mit einem Gesamtgewicht unter 12 t in Form eines zeitlich gestreckten Stufenkonzeptes weitere 2,3 Mrd. Euro pro Jahr eingenommen werden. Diese Mittel sollen dem Bund und den Ländern für Sanierungsmaßnahmen an allen Verkehrsträgern zur Verfügung stehen.
Spätestens bis zum Ende der Dekade muss aus Sicht der Kommission das jährliche Defizit von insgesamt 7,2 Mrd. Euro durch weitere Mittel aus der Nutzerfinanzierung ausgeglichen werden. Hierzu hat die Kommission allerdings keinen konkreten Vorschlag gemacht.
Minister Hermann unterstrich: „Es geht freilich nicht allein um mehr Geld für Verkehr, sondern um eine neue Politik. Dabei gehören nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und nachhaltige Mobilitäts- und Transportpolitik zwingend zusammen. Nun muss die VMK entscheiden und die kommende Regierungskoalition die Vorschläge realisieren.“
Lesen Sie auch: Länder wollen Signal für Verkehrsinvestitionen. Ein Interview in der Südwestpresse Ulm

PM: Trotz einiger Anfangsmängel sind Seitenstreifenfreigaben ein effizientes Mittel zur Verkehrssteuerung

Starkes Augenmerk auf Verkehrssicherheit gelegt – Pilotprojekt wird fortlaufend optimiert

Seit dem 13. Mai 2013 sind auf der Bundesautobahn A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen in beiden Fahrtrichtungen die Seitenstreifen für den Verkehr freigegeben. Damit werden nicht nur zu den Hauptverkehrszeiten, sondern besonders in Fahrtrichtung München auch ab einer Verkehrsbelastung von ca. 5.500 Kfz/Stunde zusätzliche Kapazitäten geschaffen. „Die Seitenstreifenfreigabe ist ein wirkungsvolles, wirtschaftliches und damit sinnvolles Instrument der Verkehrssteuerung, um besonders in Spitzenzeiten die Staus im Großraum Stuttgart zu verringern“, äußerte Landesverkehrsminister Winfried Hermann und widersprach damit Berichten, die Seitenstreifenfreigabe wäre „gefloppt“. „Die Seitenstreifenfreigabe und die Temporegulierung sind lernende Systeme, die wir ständig weiter optimieren.“ Der Betrieb der Temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) wurde nach bundeseinheitlichen Standards eingerichtet und entspreche damit den nationalen Vorgaben. Die Seitenstreifenfreigabe auf der A 8 ist damit nicht anders gestaltet, als in anderen Bundesländern auch. Jedoch kommt es in Fahrtrichtung München vor der Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen zu vermehrten Fahrstreifenwechseln, weil sich im Verflechtungsverkehr die Verkehrsteilnehmer mit Fahrziel München und mit Fahrziel Tübingen kreuzen. „Solche Verkehrssituationen kommen immer vor, wenn die Seitenstreifenfreigabe nach der Anschlussstelle nicht fortgesetzt wird. Dann kann es zu einem Wechsel der Fahrstreifen kommen“, erklärte Hermann die Situation. Die Verkehrsteilnehmer werden daher gebeten, sich an der Wegweisung zu orientieren und sich rechtzeitig auf den richtigen Fahrstreifen einzuordnen. „Wir haben außerdem das Regierungspräsidium Stuttgart und die Straßenverkehrszentrale gebeten, die wegweisende Beschilderung und die Markierung der Anschlussstelle erneut unter die Lupe zu nehmen und, wenn notwendig, anzupassen. Es scheint geboten, die Strecke für die Verflechtung der Verkehrsströme zu verlängern und das „Schneiden“ von Fahrstreifen zu unterbinden“, so Hermann weiter. Gleichzeitig appellierte der Minister an die Verkehrsteilnehmer sich im Straßenverkehr vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten. „Eine neue Fahrkultur des Miteinander hilft, Staus und Unfälle zu vermeiden.“
Für eine gute Wirksamkeit der Anlage wird aber auch eine maximale Verfügbarkeit benötigt. Hier machen immer wieder widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge in den Pannenbuchten die Freigabe unmöglich, weil zunächst von einer Panne oder einem Unfall ausgegangen werden muss und dann mit einem Einsatz von Polizei, Rettungsdienst oder Abschleppunternehmen auf dem Standstreifen zu rechnen ist. Die bestmögliche Verfügbarkeit der Seitenstreifenfreigabe ist ein zentrales Anliegen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, das sich nachhaltig für die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Verkehrsbehörde und Straßenverkehrszentrale einsetzt, um solche Projekte gemeinsam zu stemmen.
Für die Seitenstreifenfreigabe, die ab 2015 auf der A 81 geplant ist, stellte Minister Hermann in Aussicht: „Die Seitenstreifenfreigabe ist eine Neuerung in Baden-Württemberg – da müssen sich die Verkehrsteilnehmer auch erst dran gewöhnen. Unsere Experten sorgen für eine bestmögliche Funktionsweise. Die Erkenntnisse, die wir aus dem Probebetrieb der Seitenstreifenfreigabe an der A 8 gewinnen, fließen in die Planungen und den Bau der Seitenstreifenfreigabe auf der A 81 zwischen der Anschlussstelle Zuffenhausen und Ludwigsburg-Nord ein. Wir halten an unserem Ziel fest, die Streckenbeeinflussungsanlage im Zuge der A 81 schon 2014 in Betrieb zu nehmen und so den Stau im Großraum Stuttgart durch den Einsatz intelligenter Verkehrssteuerungen zu reduzieren.“
Unter www.svz-bw.de erhalten Sie in der Rubrik Verkehrsbeeinflussungsanlagen Informationen zur Temporären Seitenstreifenfreigabe und weitere interessante Informationen zur Verkehrslage in Baden-Württemberg.