PM: Kommission „Nachhaltige Infrastrukturfinanzierung“ legt zukunftsweisendes Konzept vor

Minister Hermann: Sanierung und Erhalt haben Vorrang

Der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann; hat die Ergebnisse der Kommission „Nachhaltige Infrastrukturfinanzierung“ als wichtigen Schritt zur dauerhaften Sicherung der Verkehrsinfrastruktur bewertet. „Trotz einer populistischen und hockkontroversen Mautdebatte im Wahlkampf ist es der Kommission gelungen, ein zukunftsweisendes Konzept einer verlässlichen Finanzierung zu entwickeln“, sagte Minister Hermann am Samstag. Zuvor hatte die von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzte Kommission, der er angehört, ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Der baden-württembergische Verkehrsminister betonte, bei den Vorschlägen gehe es nicht alleine um eine dauerhafte und zukunftsfeste Finanzierung der Infrastruktur, sondern auch um einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Politik: „Vorrang bei der Mittelvergabe haben Erhalt und Sanierung vor Aus-und Neubau.“
Nach Vorschlag der Kommission sollen Straßen, Schienen und Wasserwege zukünftig aufgrund von Netzzustands- und Leistungsberichten bedarfsgerecht und nicht nach Quoten und Haushaltsjahren finanziert werden. Als ersten dringlichen Handlungsschritt schlägt die Kommission eine überjährige und zugriffssichere Bindung zusätzlicher Mittel aus dem Haushalt und aus Nutzerfinanzierung vor. Dies soll zu einer effizienten, transparenten und wirtschaftlichen Realisierung von Projekten führen.
Die Kommission mahnt dringend, umgehend eine Nachfolgereglung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz/Entflechtungsmittelgesetz (GVFG) zum Erhalt und zur Sanierung kommunaler Infrastruktur zu finden. Damit auch künftig die Länder Schienenpersonennahverkehre bestellen können, müsse zudem im Laufe des Jahres 2014 das Regionalisierungsmittelgesetz novelliert werden. Zum Abbau des Sanierungsstaus schlägt die Kommission aus zusätzlichen Haushaltsmitteln des Bundes ein Sondervermögen „nachholende Sanierung“ vor (38,5 Mrd. Euro über 15 Jahre: Dies sind pro Jahr 2,7 Mrd. über einen Zeitraum von 15 Jahre). Damit sollen unter anderem auch aufwändige Sanierungen von Ingenieursbauwerken wie Brücken oder Schleusen finanziert werden. Darüber hinaus sollen über eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundes- und Landesstraßen sowie auf Lkw mit einem Gesamtgewicht unter 12 t in Form eines zeitlich gestreckten Stufenkonzeptes weitere 2,3 Mrd. Euro pro Jahr eingenommen werden. Diese Mittel sollen dem Bund und den Ländern für Sanierungsmaßnahmen an allen Verkehrsträgern zur Verfügung stehen.
Spätestens bis zum Ende der Dekade muss aus Sicht der Kommission das jährliche Defizit von insgesamt 7,2 Mrd. Euro durch weitere Mittel aus der Nutzerfinanzierung ausgeglichen werden. Hierzu hat die Kommission allerdings keinen konkreten Vorschlag gemacht.
Minister Hermann unterstrich: „Es geht freilich nicht allein um mehr Geld für Verkehr, sondern um eine neue Politik. Dabei gehören nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und nachhaltige Mobilitäts- und Transportpolitik zwingend zusammen. Nun muss die VMK entscheiden und die kommende Regierungskoalition die Vorschläge realisieren.“
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