ÖPNV – Finanzierungsreform: Beteiligte einigen sich auf weiteren Zeitplan

Am vergangenen Montag hat Verkehrsminister Winfried Hermann mit den Spitzen der Kommunalen Landesverbände, der Verbände der Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbünde und der Fahrgastverbände das weitere Vorgehen bei der geplanten Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung erörtert. Alle Beteiligten waren sich einig, dass eine Reform der bestehenden Regelungen notwendig ist und die Verteilung der Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr künftig verlässlich und rechtssicher ausgestaltet sein muss. Gemeinsames Ziel sei es, mit der Neuordnung eine deutliche Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erreichen.

Die Beteiligten haben sich über das weitere Vorgehen und einen Zeitplan geeinigt. In einem ersten Schritt sollen bis Ende Mai 2014 die Ausgangsdaten zum Status quo der Mittelverteilung weiter konsolidiert werden. „Qualität und Sorgfalt gehen an dieser Stelle vor Schnelligkeit“, waren sich die Beteiligten einig. Bis Ende Juli soll dann über die Ausgestaltung des zukünftigen Finanzierungsmodells und über einen Verteilschlüssel Klarheit bestehen. Der sich anschließende Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verbände soll bis Herbst 2014 abgeschlossen sein, sodass das formelle Gesetzgebungsverfahren, das selbstverständlich eine weitere Anhörung einschließt, im Oktober 2014 starten kann. Das Inkrafttreten der Reform ist für den 01.01.2016 vorgesehen.

Alle beteiligten Verbände haben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur signalisiert, dass der Erfolg dieses Reformprojekts entscheidend von der Aufstockung des Finanzvolumens abhängt. Die Kommunalen Landesverbände ließen ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen, weitere kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, knüpften dies aber an die Bedingung, dass auch das Land zwingend eigene, zusätzliche konsumtive Mittel in mindestens gleicher Höhe in das System einbringen müsse.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Besserer Busverkehr durch neues Finanzierungsmodell

Land macht den ÖPNV demographiefest und stabilisiert ländlichen Raum

„So viel Beteiligung gab es nie“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag, 21.03.2014 zur laufenden Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung in Baden-Württemberg. Er fügte hinzu: „Seit einem Jahr führen wir einen intensiven Gesprächsprozess mit allen Beteiligten, weil wir wissen, dass die Interessen sehr verschiedenartig sind. Wir haben uns das nicht einfach gemacht.“

„Der ÖPNV im ländlichen Raum ist heute finanziell weitgehend vom Schülerverkehr abhängig. Angesichts rückläufiger Schülerzahlen müssen wir dies dringend ändern.“ Es ist bei den Verbänden unbestritten, dass wir die Finanzierung neu ordnen müssen. Das wurde in Baden-Württemberg viel zu lange verschlafen. „Wir machen den Öffentlichen Personennahverkehr mit der Neuordnung fit für die Zukunft, denn wir wollen mehr Busverkehr auch und gerade in der Fläche.“

Der Minister erläuterte: „Die einzelnen Interessengruppen haben unterschiedliche Finanzierungsmodelle vorgeschlagen. Aber keines davon war mehrheitsfähig“. Daher hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am Ende des Beratungsprozesses ein eigenes Modell vorgelegt, das von der großen Mehrheit der Beteiligten im Grundsatz akzeptiert wird. „Noch gibt es Dissens bei der Ausgestaltung im Einzelnen. Aber das bekommen wir in den kommenden Monaten auch noch hin“, ist sich der Minister sicher. „Nach einer grundsätzlichen Weichenstellung werden wir die Ausgestaltung der Reform in allen Einzelheiten mit den Betroffenen weiter besprechen. Das haben wir den Verbänden bereits im Februar zugesagt.“

Minister Hermann unterstrich: „Wir sehen die Bedeutung des Mittelstand für Baden-Württemberg, da braucht uns niemand belehren. Wir haben erst kürzlich mit dem Unternehmensverband WBO Gespräche über ein Bündnis für den Mittelstand vereinbart. Die Gespräche darüber laufen bereits.“

Die CDU sei einfach unzureichend informiert, wenn sie behauptet, der Beteiligungsprozess werde jetzt abgebrochen. Die seit Jahren pauschalierte Förderung des Landes für den Busverkehr wird in die Hände der dafür eigentlich zuständigen Landkreise gelegt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nicht mehr nach der Schülerbeförderung sondern nach Flächengröße, Dichte des Angebots und nach Fahrgastzahlen Damit werden Anreize geschaffen für ein besseres ÖPNV-Angebot.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Schwarzwälder Bote: Winfried Hermann erwartet Details zur Kostensteigerung

Verkehrsminister Winfried Hermann

Verkehrsminister Winfried Hermann fordert von der Deutschen Bahn Details zur Kostensteigerung des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 verlangt. „Wir wollen erfahren, wie die Kostenexplosion auf bis zu 6,5 Milliarden Euro zustande kommt“ sagte er in Stuttgart vor der Sitzung des Lenkungskreises der Projektpartner. Auch zu Baufortschritt, Zeitplan und Problemen verlangte Hermann Informationen.

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PM: Förderung kommunaler Verkehrsprojekte wird besser verteilt

Staatssekretärin Splett: Lärmschutz an kommunalen Straßen wird künftig förderfähig

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) bereitet Änderungen bei der Förderung kommunaler Verkehrsprojekte vor. Den Eckpunkten für eine Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) und einem Vorschlag für neue Fördermodalitäten hat der Ministerrat am Dienstag, 1. Oktober 2013, zugestimmt. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Durch die geplanten Änderungen sorgen wir dafür, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für den kommunalen Straßenbau und für Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen zielgerichteter eingesetzt werden und insgesamt mehr Kommunen von der Förderung profitieren können. Die Anpassungen der bisherigen Regelungen sind zudem notwendig, um vom kommenden Jahr an erstmals Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen bezuschussen zu können.“

Damit können beispielsweise Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder der Einbau von Lärmschutzfenstern aus Mitteln des sogenannten Entflechtungsgesetzes gefördert werden „Die Landesregierung stärkt damit alle Kommunen, die sich aktiv für den Schutz ihrer BürgerInnen vor Verkehrslärm einsetzen wollen“, ergänzte die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Gisela Splett.
Mit den neuen Fördermodalitäten entspricht das Land auch den Forderungen des Rechnungshofes insbesondere nach Einführung einer Festbetragsförderung. In Anbetracht des begrenzten vom Bund zur Verfügung gestellten Mittelvolumens und der langen Antragslisten ist zudem eine Absenkung der Fördersätze notwendig. Statt bisher bis zu 70 Prozent im Straßenbau (durchschnittlich 63 Prozent), bis zu 75 Prozent im ÖPNV und bis zu 50 Prozent im Radverkehr, werden künftig alle Projekte mit 50 Prozent gefördert werden.

Gesamtvolumen der Fördermittel bleibt erhalten Im Gegenzug entfallen Selbstbehaltsregelungen, so dass die effektive Absenkung der Fördersätze geringer ausfällt. „Das Gesamtvolumen der LGVFG-Förderung bleibt erhalten“, unterstrich Minister Hermann. Er erläuterte: „Das Missverhältnis zwischen den vom Bund für die Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben zur Verfügung gestellten Mitteln und der Zahl der Förderanträge macht eine moderate Anpassung und Vereinheitlichung der Fördersätze notwendig. Wir sorgen damit dafür, dass mehr Kommunen Mittel aus der LGVFG-Förderung erhalten und somit mehr Maßnahmen umgesetzt werden können.“ Zudem könnten die Mittel effizienter eingesetzt und die Steigerung der Kosten für die Projekte unterbunden werden.

Neue Regeln für die Förderung des kommunalen Straßenbaus Für die Förderung kommunaler Straßenbau-Projekte sollen in einer Neufassung der Verwaltungsvorschrift künftig folgende Regelungen verankert werden:
• Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als zweckgebundener Zuschuss mit einer Festbetragsfinanzierung (als Höchstbetrag) gewährt. • Die Höhe des Festbetrags beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. • Die bisherige Selbstbehaltsregelung entfällt. • Die Bagatellgrenzen werden auf 100.000 Euro reduziert, bei passiven Lärmschutzmaßnahmen auf 50.000 Euro. • Von 1. Januar 2014 an können auch Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen gefördert werden.

Anpassung der Fördermodalitäten für den ÖPNV Für den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen die Fördermodalitäten analog angepasst werden. Darüber hinaus ist für diesen Bereich eine Änderung des LGVFG geplant. Deren Ziel ist es, zukünftig auch bisher nicht förderfähige innovative und kleinteilige Maßnahmen bezuschussbar zu machen und damit möglichst flächendeckende Verbesserungen zu erzielen. Die neuen Fördermöglichkeiten sollen neben Verbesserungen z.B. bei Fahrgastinformationen, Echtzeitinformationen und Anschlusssicherungssystemen auch die Beschaffung kleinerer Fahrzeuge für Rufbussysteme ermöglichen. Dies dient in besonderer Weise dem Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum.

Land fordert vom Bund mehr Geld für kommunale Verkehrsinfrastruktur
Minister Hermann betonte, dass das Land sich für eine bessere Finanzausstattung für die kommunale Verkehrsinfrastruktur durch den Bund einsetzt. So habe die Bodewig-Kommission unter seiner Beteiligung eine Nachfolgeregelung für die Entflechtungsmittel sowie das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz über 2019 hinaus gefordert. Der Einsatz der Mittel soll hierbei auch für den Erhalt und Sanierung ermöglicht werden. „Die neue Bundesregierung ist am Zug, was die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur angeht“, so Hermann. „Wir als Land sorgen mit unseren neuen Fördermodalitäten für einen effizienten Einsatz und eine faire Verteilung der Mittel – das Mittelvolumen jedoch bestimmt der Bund.“

SWP: Länder wollen Signal für mehr Verkehrs-Investitionen

Eine Sonderkonferenz der Landesverkehrsminister schlägt dem Bund einen Sanierungsfonds vor, mit dem dringend benötigte Straßenerneuerungen durchgeführt werden können. Außerdem soll die Autobahnmaut für LKW deutlich ausgeweitet werden. Die hatte eine Expertenkommission gefordert. Landesverkehrsminister Winfried Hermann sagte, der Kommission sei es gelungen, „ein zukunftsweisendes Konzept einer verlässlichen Finanzierung zu entwickeln“.

Der gesamte Artikel bei der SüdwestPresse…

PM: Infrastrukturfinanzierung muss sich am Leitbild nachhaltiger Mobilität orientieren

Kommission „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ nimmt Arbeit auf

Am heutigen Freitag, 07.06.2013, hat in Berlin die Bodewig-Kommission „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ ihre Arbeit aufgenommen. Mit dabei ist auch der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann. Die Kommission wird an die Erkenntnisse der Daehre-Kommission anknüpfen. Zentrales Ziel ist es, einen Instrumentenmix für eine zukunftsfähige Infrastrukturfinanzierung zu entwickeln, um das chronische Defizit von insgesamt 7,2 Mrd. Euro bei Erhalt und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur zu schließen.

„Das gewaltige Finanzierungsdefizit wird von allen Experten gesehen – für eine zukunftsfähige Infrastruktur brauchen wir parteiübergreifende, neue Ideen, die sich am Leitbild einer nachhaltigen Mobilität orientieren“, so Hermann. Notwendig sind mehr Mittel aus dem Haushalt für Sanierung und Erhalt, ein stärkerer Beitrag der Nutzer, aber euch eine intelligentere Nutzung und Verknüpfung der Verkehrsträger.

„Im Fokus dieser Kommission sollen vor allem Fragen der Umsetzung stehen. Die Daehre-Kommission hat verschiedene Instrumente, Konzepte und Finanzierungsmodelle vorgeschlagen, jetzt gilt es konkreter zu werden“, so Hermann. Die Kommission wird den Ländern zum 27. September 2013 einen Ergebnisbericht vorlegen. Voraussichtlich am 02.10.2013 wird sich eine Sonder-Verkehrsministerkonferenz mit der vorgeschlagenen Empfehlung befassen.

SchwaBo: „Erhebliche Verbesserungen“ für Gäubahn

Nach Auffassung der Landesregierung muss der Bund den Schienenverkehr finanziell deutlich besser unterstützen. Das sagte Ministerpräsident Kretschmann auf dem baden-württembergischen Bahngipfel mit Verkehrsminister Winfried Hermann und Bahnchef Rüdiger Grube. Gute Nachrichten gab es auf dem Gipfel für die Gäubahn: Die Bahn kündigte ein neues Fahrplankonzept an, dass ab 2017 eine Verdopplung der schnellen Verbindungen von Stuttgart nach Zürich vorsieht.

Der gesamte Artikel beim Schwarzwälder Boten…

FR: Oettinger verschwieg höhere Kosten für Stuttgart 21

Schon 2009 standen höre Kosten für das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 fest. Doch der damalige Ministerpräsident Oettinger verschwieg die Kostensteigerung. Diese seien „nur schwer kommunizierbar“. Das haben interne Dokumente ergeben. Verkehrsminister Winfried Hermann will die Unterlagen prüfen lassen. „Hinweise  auf eine Kostenexplosion hat es unter der Vorgängerregierung in der Tat gegeben, wie bereits aus anderen internen Unterlagen klar wurde“, sagte er der FR.  Das habe das Verkehrsministerium auch schon veröffentlicht.

Der gesamte Artikel bei der Frankfurter Rundschau…

StZ: Stuttgart 21 – Absage-Brief an die Bahn

Das Land wird der Bahn wie angekündigt keine Mittel über den aktuellen Finanzierungsvertrag hinaus für den bau des Filderbahnhofs bereitstellen. Das hat Verkehrsminister Winfried Hermann der Bahn nun auch offiziell in einem Brief mitgeteilt. Gespräche zwischen Land und Bahn hatten zu keinem Ergebnis geführt. Die Bahn möchte nun ihre ursprüngliche Planung der Fildertrasse umsetzen, die die Landesregierung allerdings nicht für genehmigungsfähig hält.

Der gesamte Artikel bei der Stuttgarter Zeitung…

PM: Neue Straßenbau- und Sanierungsstrategie des Landes

Minister Hermann: Schwerpunkt im Straßenbau liegt im Erhalt 

Pressemitteilung vom 27. März 2013.

Verteilung der Mittel nach Dringlichkeit

Viele Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sind in Folge wachsender Verkehrsbelastung und nicht ausreichender Erhaltungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren dringend sanierungsbedürftig. Wie die Ergebnisse der jüngsten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) zeigen, hat sich der Zustand der Bundes- und Landesstraßen seit der letzten Erhebung weiter verschlechtert. „Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung und der Bund auf den Erhalt des umfangreichen Straßennetzes in Baden-Württemberg einen besonderen Schwerpunkt legen und die Mittel dafür deutlich erhöht haben. Zu lange wurde in den früheren Jahren Neubau von Straßen auf Kosten der Substanz finanziert“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch in Stuttgart bei der Vorstellung der aktuellen Zustandserfassung und –bewertung der Bundes- und Landesstraßen.

Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Durch die abschnittsweise Zusammenfassung sanierungsbedürftiger Strecken und die Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist es jetzt möglich, die begrenzten Gelder noch zielgenauer nach der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen einzusetzen. Damit setzen wir die beim Neu- und Ausbau begonnene Priorisierung auch beim Straßenerhalt fort.“

Verschlechterung des Zustandes von Straßen und Brücken

Wie notwendig die stärkeren Anstrengungen für den Erhalt der Straßen sind, wird durch die aktuellen Werte der alle vier Jahre durchgeführten ZEB deutlich: Bei den Bundesstraßen im Land verschlechterte sich zwischen 2007 und 2011 der Gesamtzustandswert von 2,5 auf 2,7 (die Notenskala für die Fahrbahn reicht von 1,0 bis 5,0). Bei den Landesstraßen ging der Wert zwischen 2008 und 2012 von 2,9 auf 3,1 zurück. Inzwischen befinden sich 20 Prozent der Bundesstraßen (ca. 800 km) und 27,8 Prozent der Landesstraßen (ca. 2.700 km) in einem sehr schlechten Zustand (Note 4,5 bis 5,0). Auch bei den Brücken ist eine leichte Verschlechterung bei der Bausubstanz zu verzeichnen.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist die signifikant gestiegene Belastung der Straßen und Brücken in Folge der Zunahme des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten, die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Bauwerke und häufige Frost-Tau-Wechsel in den zurückliegenden Wintern. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.

Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel

Der jährliche Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesautobahnen beläuft sich auf rund 140 Mio. Euro und an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesstraßen auf rund 110 Mio. Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Mio. Euro. Im Jahr 2013 stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Erhaltungsmittel sollen bis 2015 auf rund 350 Mio. Euro angehoben werden, so dass in den kommenden Jahren ausreichend Geld für den Erhalt der Bundesstraßen zur Verfügung stehen wird.

Für die Landesstraßen einschließlich der Bauwerkserhaltung sind jährlich 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes nötig. Mindestens 100 Mio. Euro werden gebraucht, um eine Verbesserung durch nachträgliche Sanierung zu erreichen. Die Landesregierung hat daher die Erhaltungsmittel auf insgesamt 100 Mio. Euro verstärkt. Allerdings sind daraus die laufenden Rückzahlungen für das von der Vorgängerregierung aufgelegte Landesinfrastrukturprogramm in Höhe von rund 23 Mio. Euro jährlich bis 2014 zu finanzieren. Der Finanzbedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei jährlich rund 40 Mio. Euro und wird vom Jahr 2015 an fällig.

Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel

„Wir werden die knappen Haushaltsmittel zukünftig noch effizienter einsetzen“, kündigte Minister Hermann an. Bei den Fahrbahnen werden bei der jährlichen Mittelverteilung künftig die aktuelle Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) und die Verkehrsbelastung maßgeblich sein. Auch bei den Brücken wird sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel künftig stärker an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands orientieren. Durch diese Vorgehensweise wird ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement erreicht.“

Erprobung neuartiger, kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren

Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2012 in mehreren Pilotprojekten neuartige Bauverfahren im Erhaltungsbereich erprobt. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, diese Verfahren auch weiterhin dort zu berücksichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Standardanpassung – Es muss nicht immer First Class sein!

Angestrebt wird, die Sanierungsmaßnahmen bei den Landesstraßen baulich solide, aber so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Strecken instand setzen zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung. Der Ausbau schwach belasteter Strecken wird zurückgestellt. Hier muss nicht jede Kurve begradigt und jede Kuppe beseitigt werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollen bei Bedarf verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft werden.

Gelder werden gezielt nach Dringlichkeit eingesetzt

Nach den Worten von Staatssekretärin Splett wird die Mittelverteilung künftig stärker am Bedarf ausgerichtet: „Bisher wurden Haushaltsmittel für die Sanierung in Abhängigkeit vom Zustand und von den Streckenlängen pauschal an die Regierungspräsidien verteilt. Dabei wurden der Erhaltungszustand der Straßen und die Verkehrsbelastung nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grundlage der Kriterien Straßenzustand (ZEB), Verkehrsbelastung und Verkehrsfläche wurde nun eine Dringlichkeitsliste erstellt, nach der die zu sanierenden Straßenabschnitte künftig vorrangig bearbeitet werden sollen.“

Strategische Sanierung

Diese Dringlichkeitslisten dienen als Hilfestellung bei der Festlegung der jährlichen Erhaltungsprogramme und als Maßstab für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Regierungspräsidien. „Die bedarfsorientierte Zuteilung der Haushaltsmittel hat zur Folge, dass die schlechtesten Straßen zuerst saniert und somit die Haushaltsmittel noch zielgenauer verwendet werden“, erklärte Staatssekretärin Splett.

Die Listen werden jährlich aktualisiert, d. h. die im Laufe des Jahres durchgeführten Maßnahmen werden aus den Listen entfernt. Inhaltlich werden die Listen alle 4 Jahre aktualisiert, sobald die Daten der neuen Zustandserfassung vorliegen und aus-gewertet sind.

Weitere Informationen wie eine Karte mit Detailinformationen zur ZEB finden Sie auf:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de (->Verkehrsträger ->Straße)

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg