Am vergangenen Montag hat Verkehrsminister Winfried Hermann mit den Spitzen der Kommunalen Landesverbände, der Verbände der Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbünde und der Fahrgastverbände das weitere Vorgehen bei der geplanten Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung erörtert. Alle Beteiligten waren sich einig, dass eine Reform der bestehenden Regelungen notwendig ist und die Verteilung der Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr künftig verlässlich und rechtssicher ausgestaltet sein muss. Gemeinsames Ziel sei es, mit der Neuordnung eine deutliche Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erreichen.
Die Beteiligten haben sich über das weitere Vorgehen und einen Zeitplan geeinigt. In einem ersten Schritt sollen bis Ende Mai 2014 die Ausgangsdaten zum Status quo der Mittelverteilung weiter konsolidiert werden. „Qualität und Sorgfalt gehen an dieser Stelle vor Schnelligkeit“, waren sich die Beteiligten einig. Bis Ende Juli soll dann über die Ausgestaltung des zukünftigen Finanzierungsmodells und über einen Verteilschlüssel Klarheit bestehen. Der sich anschließende Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verbände soll bis Herbst 2014 abgeschlossen sein, sodass das formelle Gesetzgebungsverfahren, das selbstverständlich eine weitere Anhörung einschließt, im Oktober 2014 starten kann. Das Inkrafttreten der Reform ist für den 01.01.2016 vorgesehen.
Alle beteiligten Verbände haben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur signalisiert, dass der Erfolg dieses Reformprojekts entscheidend von der Aufstockung des Finanzvolumens abhängt. Die Kommunalen Landesverbände ließen ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen, weitere kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, knüpften dies aber an die Bedingung, dass auch das Land zwingend eigene, zusätzliche konsumtive Mittel in mindestens gleicher Höhe in das System einbringen müsse.