Minister Hermann: Wichtige Voraussetzung für Ausbau umweltfreundlicher Mobilität
Der Bundesrat hat eine Verlängerung des Förderprogramms des Bundes für große kommunale Nahverkehrsprojekte mit mehr als 50 Mio. Euro Investitionsvolumen über das Jahr 2019 hinaus verlangt. Ein entsprechender Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zur Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Bundes-GFVG) wurde von der Länderkammer am 3. Mai mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann sagte in der Sitzung des Bundesrates: „Es gibt einen riesigen Bedarf zum Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs. Ohne eine Fortschreibung des GVFG wird es aber keinen Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs geben – weder einer Stadtbahn, einer S-Bahn oder einer U-Bahn. Nach dem klaren überparteilichen Votum des Bundesrates liegt es nun in der Verantwortung des Bundestages, noch in dieser Legislaturperiode diesen Gesetzentwurf zu verabschieden.“
Zudem bräuchten die Kommunen auch Sicherheit für die Planung großer Projekte. Schon jetzt habe die bisherige Befristung des Bundes-GFVG bis 2019 zu einem faktischen Investitionsstopp für neue große ÖPNV- und SPNV-Infrastrukturvorhaben geführt und dies bereits deutlich vor Auslaufen des Programms. Bundesweit umfasst der derzeitige Antragsstau ein Investitionsvolumen von rund 9 Mrd. Euro. Viele Projekte können nicht verwirklicht werden, weil das GVFG-Bundesprogramm in Folge der Föderalismusreform I zum Jahr 2019 ausläuft.
Minister Hermann unterstrich: „Nur wer eine verlässliche Perspektive über 2019 hinaus hat, kann auch sinnvoll planen. Dies gilt insbesondere für Großprojekte, die aufgrund umfangreicher Planungs-, Genehmigungs- und politischer Entscheidungsverfahren sowie einer langen Ausschreibungs- und Realisierungsphase einen längeren Vorlauf brauchen.“
Der Beschluss des Bundesrates hat das Ziel, die Finanzierung wichtiger großer Bauvorhaben zur Verbesserung des ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs in Verdichtungsräumen auch über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen. Der Gesetzentwurf für Fortführung des Bundes-GVFG bis zum Jahr 2039 soll noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht werden.
Hintergrund
Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt wei-tere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bisher nicht geregelt, da das GVFG in Folge der Förderalismusreform im Jahr 2019 ausläuft.
Mit dem nun vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf ergeben sich für den Bund Aufwendungen für die weitere Ausstattung des Programms aus dem Bundes-haushalt mit einem unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Mio. Euro vom Jahr 2020 an. Für Länder und Gemeinden entstehen keine finanziellen Aufwendungen.
In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in ver-schiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste. Sie hätten große Chancen auf eine Förderung, falls der Bundestag das Gesetz zur Fortführung des GVFG verabschiedet.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg