Nach dem schrecklichen Unfall auf der Autobahn 5, verursacht durch einen Falschfahrer, hat Verkehrsminister Winfried Hermann zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Baden-Württemberg angeordnet, die Autofahrer davon abhalten sollen, auf die falsche Richtungsfahrbahn zu gelangen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird heute einen Erlass herausgeben, wonach die Regierungspräsidien bis 30. Juni 2013 dafür sorgen müssen, dass auf allen Autobahnausfahrten deutlich sichtbare Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn angebracht werden. Durch sie sollen Autofahrer erkennen, wenn sie in der falschen Richtung unterwegs sind. Bei neueren Ausfahrten werden die Richtungspfeile in die Fahrbahn integriert. Sofern bei bestehenden Ausfahrten diese Pfeile nicht vorhanden sind, werden sie nachgerüstet werden
Außerdem sollen die Regierungspräsidien bis Anfang Dezember prüfen, ob an allen Autobahnausfahrten und Rastanlagen im Land jeweils zwei Verkehrsschilder mit dem Zeichen 267 StVO „Verbot der Einfahrt“ davor warnen, in der falschen Richtung auf die Autobahn zu fahren. Baden-Württemberg hat diese doppelte Beschilderung flächendeckend eingeführt.
Minister Hermann erklärte: „Darüber hinaus dringen wir beim Bund darauf, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen die Studie zu den Ursachen von Falschfahrerunfällen und mögliche Vorbeugungsmaßnahmen möglichst bald abschließt und die Ergebnisse vorlegt. Die Analyse soll zeigen, in wie weit mit Markierungen und Beschilderungen oder mit Hilfe von Verkehrsleitsystemen Falschfahrten verhindert werden könnten.“
Ferner werde das Ministerium weitere technische Vorkehrungen zur Verhinderung von Falschfahrten im Rahmen eines neuen Verkehrssicherheitskonzeptes untersuchen.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg