Für den Schienenpersonennahverkehr muss aus Sicht des Bundesrats mehr Geld zur Verfügung stehen. Gewinne, die die Infrastruktursparten der Deutschen Bahn AG im Bereich Fahrweg, Personenbahnhöfe und Energie erwirtschaften, sollten nicht länger an die DB AG Holding weitergegeben und dort ohne Zweckbindung eingesetzt werden. Unter anderem mit dieser Begründung empfahl die Länderkammer dem Bundestag, den Entwurf der Bundesregierung zum Eisenbahnregulierungsgesetz entsprechend zu ändern. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann forderte im Bundesrat, diese DB-Gewinne müssten vollständig wieder der Infrastruktur der bundeseigenen Schienenwege zugutekommen: „Wir brauchen ein leistungsfähiges Bundesschienennetz. Dessen Unterfinanzierung ist allgemein bekannt und ein großes Problem auch für die Länder. Die Netzbetreiber des Bundes brauchen zwingend mehr eigene Investitionsmittel.“
Minister Hermann fügte hinzu: „Die Länder können die immer höheren Preise im SPNV-Bereich kaum noch finanzieren. Es kann und darf nicht sein, dass diese Gelder nicht im System Schiene verbleiben, sondern beispielsweise in den Aufbau von Logistik in Asien oder anderswo weltweit investiert werden!“
Der Beschluss des Bundesrates setzt sich auch für lärmabhängige Trassenpreise im Schienenverkehr ein. „Wir müssen Anreize für die Umrüstung schaffen. Bahnlärm ist vielerorts ein großes Problem“, erklärte Minister Hermann. Nach dem Willen der Länderkammer soll vom Jahr 2012 an ein Durchfahrverbot für Zügen in empfindlichen Regionen wie z.B. Wohn- oder Erholungsgebieten zwischen 22 und 6 Uhr gelten, wenn sie nicht den Anforderungen der EU-Lärmschutzvorschrift TSI Noise entsprechen.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg