PM: Tempolimit 120 auf der A 8 zwischen Flughafen und Leonberg West

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Minister Hermann: „Sicherheit hat Vorrang“

Auf der Autobahn 8 gilt zwischen den Anschlussstellen Flughafen/Messe und Leonberg West künftig ein Tempolimit von 120 km/h. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dem Vorschlag des Regierungspräsidiums Stuttgart zugestimmt, im Bereich der Streckenbeeinflussungsanlage aus Sicherheitsgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h zu beschränken. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Donnerstag (21.02.2013) in Stuttgart: „Sicherheit hat Vorrang. Gerade im Bereich der Streckenbeeinflussungsanlage kommt es bei einem hohen Verkehrsaufkommen von mehr als 100.000 Fahrzeugen pro Tag durch die verschiedenen Zu- und Abfahrten zu zahlreichen Spurwechseln. Das rechtfertigt ein Tempolimit aus Sicherheitsgründen.“ Der Probebetrieb der Streckenbeeinflussungsanlage durch flexible Tempobegrenzungen in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen unterhalb von 120 km/h werde fortgeführt.

Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Verkehrsverhältnisse auf der BAB A 8 während des Probebetriebes der im Herbst 2012 in Betrieb genommenen Streckenbeeinflussungsanlage eingehend untersucht.

Die BAB A 8 ist auf dem Streckenabschnitt zwischen Flughafen und Anschlussstelle Leonberg West mit einer Verkehrsstärke von über 100000 Fahrzeugen am Tag überdurchschnittlich stark belastet. Zwischen dem Autobahndreieck Leonberg und dem Autobahnkreuz Stuttgart wird die BAB A 8 und die BAB A 81 gemeinsam auf vier Fahrstreifen geführt. Im Bereich des Autobahndreiecks und des Autobahnkreuzes kommen weitere Fahrstreifen dazu. Dies führt zu ständigen Fahrstreifenwechseln von langsamer fahrenden Lkw und schneller fahrenden Pkw, die sich je nach Fahrtziel auf den Richtungsfahrstreifen einordnen müssen. Ähnlich schwierige Verkehrsverhältnisse sind im Bereich des Autobahnkreuzes der BAB A 8 mit der Bundesstraße B 27 (Echterdinger Ei) und im Bereich der Anschlussstelle Flughafen/Messe anzutreffen. Die dichte Abfolge der Autobahnanschlussstellen und Autobahnknotenpunkte in Verbindung mit der hohen Verkehrsstärke aus Regional- und Fernverkehren auf der Bundesautobahn erfordern eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Schwäbisches Tagblatt: Prüfung mit Augenmaß: Nicht jede Kreiselkunst muss weg

Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat klargestellt: Nicht alle Kunst, die in der Mitte von Kreisverkehren aufgestellt wurde, muss wieder entfernt werden. Der Minister wird den Erlass zur Verkehrssicherheit für die unteren Behörden präzisieren. Unter anderem sollen Kunstwerke innerorts auch weiterhin in den Kreisverkehren stehen können, bei bestehender Kreiselkunst außerorts sollen auch Alternativen für mehr Sicherheit, etwa Rüttelstreifen oder Tempolimits, geprüft werden können. Nur bei besonderer Gefahr durch starre Hindernisse, die nicht anderweitig behoben werden kann, sollen die Kunstwerke entfernt werden müssen.

Der gesamte Artikel beim Schwäbischen Tagblatt…

PM: Sicherheitserlass für Kreisverkehre mit Augenmaß anwenden

Bei der Prüfung der Sicherheit von Kreisverkehrsplätzen sollten die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann künftig stärker mit Augenmaß vorgehen.

„Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist eine hindernisfreie Kreismittelinsel zwar grundsätzlich die beste Lösung. Allerdings gibt es keine festen Regelungen, wonach bestehende Hindernisse immer zu entfernen sind. Bei der Wahl des Mittels zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden“, erklärte Minister Hermann in Stuttgart. Zuvor hatte er dem Landeskabinett einen Bericht zum aktuellen Stand der Debatte über starre Hindernisse in Kreisverkehren und die Verkehrssicherheit gegeben.

Zugleich kündigte der Minister an, dass die Behörden erläuternde Hinweise zur Anwendung des Erlasses vom 15. November 2011 erhalten werden. In dem Erlass hatte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Regierungspräsidien darauf hingewiesen, dass bei der Planung und dem Bau neuer Kreisverkehrsplätze an Bundes- und Landesstraßen bei Kreisverkehren auf der freien Strecke auf der Mittelinsel grundsätzlich keine starren Hindernisse einzubauen sind und im Übergangsbereich von der freien Strecke zur Ortsdurchfahrt im Einzelfall zu prüfen ist, ob die künstlerische oder bauliche Gestaltung mit Hindernissen unter Verkehrssicherheitsaspekten möglich ist. Innerhalb der Ortsdurchfahrten blieb danach eine Gestaltung der Kreismittelinsel auch in künstlerischer Hinsicht unter Beachtung der Planungsgrundsätze und der Belange der Verkehrssicherheit möglich. Die Regierungspräsidien sowie die unteren Verwaltungsbehörden waren außerdem gebeten worden, für die Kreisverkehrsplätze auf Bundes- und Landesstraßen mit einem hohen und mittleren Risiko Sicherheitsaudits gemäß der Empfehlungen für das Sicherheitsaudit an Straßen (ESAS, Ausgabe 2002) durchzuführen und darauf hinzuwirken, dass die Anforderungen der Verkehrssicherheit erfüllt werden. Die Risikoeinstufung ergab sich aus einer ersten Bewertung, die bereits im Jahr 2010 – also noch unter der Vorgängerregierung – durchgeführt wurde.

Für vergleichbar betroffene Kreisverkehrsplätze, die in der alleinigen Straßenbaulast der Stadt- und Landkreise liegen, wurde den unteren Verwaltungsbehörden empfohlen, in gleicher Weise vorzugehen. Konkrete Vorgaben, auf welche Weise die Anforderungen der Verkehrssicherheit zu erfüllen sind, macht der Erlass jedoch nicht.

Stand der Überprüfungen

In Baden-Württemberg wurden bislang 515 Kreisverkehrsplätzen an Bundes- und Landesstraßen in Außerortslage überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass 197 mit Bäumen, Findlingen sowie anderen starren Hindernissen und 96 mit künstlerischen Gestaltungselementen ausgestattet sind. Von ihnen wurden 317 mit einem geringen oder ohne Risiko und 198 Kreisverkehrsplätze mit hohem bzw. mittlerem Risiko eingestuft. Bei den anschließenden Sicherheitsaudits ergab sich bei deutlich mehr als 100 Kreisverkehrsplätzen ein Handlungsbedarf. In mehr als 35 Fällen wurden bereits Hindernisse aus den Mittelinseln entfernt.

In den allermeisten Fällen erfolgte der „Kreisel-TÜV“ in Baden-Württemberg durch Sonderverkehrsschauen der Verkehrsschaukommissionen, die sich aus einem Vertreter der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei zusammensetzen. In Einzelfällen wurde von den unteren Verwaltungsbehörden ein externer Gutachter hinzugezogen.

Ergänzende Hinweise zum Erlass vom 15. November 2011

Kommt der „Kreisel-TÜV“ zu der Bewertung, dass von der Gestaltung eines Kreisverkehrsplatzes eine Gefahr ausgeht, besteht Handlungsbedarf. Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist eine hindernisfreie Kreisinsel („regelkonforme Ausbildung“) grundsätzlich die beste Lösung. Allerdings geben die dargestellten rechtlichen Grundlagen keine festen Regelungen zur Entfernung bestehender Hindernisse vor.

Vor der Hintergrund der heftigen Diskussionen um die Entfernung von Kunstwerken und Bäumen in bestehenden Kreisverkehrsplätzen hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Konkretisierung des Erlasses vom 15.11. 2011 “Ergänzende Hinweise“ erarbeitet, die den zuständigen Behörden die Entscheidung für eine geeignete und angemessene Maßnahme im Einzelfall erleichtern sollen.

Klargestellt wird darin:

  1. dass sich der genannte Erlass nicht auf innerörtliche Kreisverkehrsplätze bezieht, sondern auf solche, die sich auf der freien Strecke oder im Übergangsbereich von der freien Strecke zur Ortsdurchfahrt befinden. Im Übergangsbereich bleibt auch bei Neubauten im Einzelfall eine künstlerische oder bauliche Gestaltung möglich.
  2. Dass insbesondere bei bestehenden Kreisverkehrsplätzen gegebenenfalls neben der Verkehrssicherheit noch andere schützenswerte Belange in eine sorgfältige Abwägung einzubeziehen sind. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur weist darauf hin, dass bei der Wahl des Mittels zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Das setzt insbesondere eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung voraus, ob es neben der Beseitigung eines starren Hindernisses auf der Mittelinsel (Kunstwerk, Baum, Findling etc.) auch andere Möglichkeiten gibt, verkehrssichere Verhältnisse herzustellen.
  3. dass bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials auch die Erkennbarkeit der Hindernisse und des Kreisverkehrs sowie das Gefährdungspotenzial der Hindernisse, z.B. ihre Anordnung in Bezug auf die Knotenpunktzufahrten, und ihre Art (z.B. Verformbarkeit) eine Rolle spielen und gegebenenfalls Unfallhäufungen und Unfallauffälligkeiten zu berücksichtigen sind.

Mögliche Alternativen zur Entfernung von Hindernissen

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit kommen alternativ zur Entfernung eines starren Hindernisses beispielsweise folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Anböschungen/Aufschüttung
  • Verwendung von Anpralldämpfern
  • Geschwindigkeitstrichter, ggf. in Kombination mit fester Geschwindigkeitsüberwachung
  • Zusätzliche StVO-Gefahrstellenbeschilderung (Überholverbot, Gefahrstelle, Gefährlicher Knotenpunkt)
  • passive Beleuchtung des Kreisverkehrsplatzes (Reflektoren)
  • zusätzliche Fahrbahnmarkierung („Vorfahrt beachten“)
  • Rüttelstreifen in den Zufahrtsästen
  • Sollbruchstellen am Kunstobjekt
  • Umbau des Knotenpunktes, insbesondere der Zufahrten.

Im Hinblick auf die Entfernung von Bäumen sind überdies die naturschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Im Sonderfall von um bereits vorhandene Bäume angelegten Kreisverkehrsplätzen, bei denen Handlungsbedarf festgestellt wird, soll insbesondere geprüft werden, ob die Verkehrssicherheit durch Anpralldämpfer in Verbindung mit entsprechend wirksamen Schutzeinrichtungen verbessert werden kann.

Ob und ggf. welche Maßnahmen als Alternative zur Entfernung von Hindernissen zum Tragen kommen können, müssen die jeweils zuständigen unteren Verwaltungsbehörden in eigener Verantwortung anhand der Besonderheiten jedes einzelnen Falls entscheiden. Auch Ergebnisse von Sicherheitsaudits sind verfahrensrechtlich nicht verbindlich, sondern fließen als fachlicher Beitrag der Verkehrssicherheit in die Gesamtabwägung ein. Im Hinblick auf die dargestellten haftungsrechtlichen Fragen wird eine Dokumentation der Entscheidungsfindung und der vorgenommenen Abwägung empfohlen.

Die Welt: Minister Hermann beklagt im Streit um Kreiselkunst übereifrige Beamte

Ludwigsburg (dpa/lsw) – Im Streit um den Abbau von Kunstwerken an Kreisverkehren hat Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) beklagt, bei der Umsetzung eines Erlasses seien einige Beamte allzu eifrig gewesen. Die Landratsämter könnten im Einzelfall abwägen, sagte Hermann der «Ludwigsburger Kreiszeitung» (Donnerstag). «Dieser Erlass zielt aber nicht allein und unbedingt darauf ab, alle Kunstwerke abzuräumen oder alle Bäume zu fällen. Das wird von einigen eifrigen Beamten auf allen Ebenen leider so ausgelegt», sagte Hermann.

der gesamte Artikel in der Welt…

Donaukurier: Länder drohen Ramsauer mit Nein zu neuem Verkehrssünderregister

„Einfacher, gerechter und transparenter“ wollte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das Flensburger Verkehrssünderregister machen.

„Das neue System ist weder stringenter noch besser“, so Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) gegenüber unserer Berliner Redaktion. „Bei bestimmten Vergehen soll es keine Punkte mehr geben, obwohl es sich um schwerwiegende Regelverletzungen handelt.“

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Spiegel Online: Vorwurf der Abzocke – Ramsauer verteidigt geplante Bußgeld-Erhöhung

Bundesverkehrsminister Ramsauer verteidigt seine Pläne zur Erhöhung von Bußgeldern für Verkehrsverstöße gegen den Vorwurf der Abzocke. Es gehe bei der Bußgelderhöhung um sicherheitsrelevante Verstöße und zunehmendes Rowdytum.

Dem baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann gehen die Pläne hingegen nicht weit genug. „Der Katalog ist uns in verschiedenen Punkten einfach noch zu lasch“, teilte sein Ministeriumssprecher mit. Das Parken in Feuerwehrzonen oder das Nichtanlegen des Gurtes solle demnach noch strenger bestraft werden.

Der gesamte Artikel bei Spiegel Online…

Hermann ordnet zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen Falschfahrer an

Nach dem schrecklichen Unfall auf der Autobahn 5, verursacht durch einen Falschfahrer, hat Verkehrsminister Winfried Hermann zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Baden-Württemberg angeordnet, die Autofahrer davon abhalten sollen, auf die falsche Richtungsfahrbahn zu gelangen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird heute einen Erlass herausgeben, wonach die Regierungspräsidien bis 30. Juni 2013 dafür sorgen müssen, dass auf allen Autobahnausfahrten deutlich sichtbare Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn angebracht werden. Durch sie sollen Autofahrer erkennen, wenn sie in der falschen Richtung unterwegs sind. Bei neueren Ausfahrten werden die Richtungspfeile in die Fahrbahn integriert. Sofern bei bestehenden Ausfahrten diese Pfeile nicht vorhanden sind, werden sie nachgerüstet werden

Außerdem sollen die Regierungspräsidien bis Anfang Dezember prüfen, ob an allen Autobahnausfahrten und Rastanlagen im Land jeweils zwei Verkehrsschilder mit dem Zeichen 267 StVO „Verbot der Einfahrt“ davor warnen, in der falschen Richtung auf die Autobahn zu fahren. Baden-Württemberg hat diese doppelte Beschilderung flächendeckend eingeführt.

Minister Hermann erklärte: „Darüber hinaus dringen wir beim Bund darauf, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen die Studie zu den Ursachen von Falschfahrerunfällen und mögliche Vorbeugungsmaßnahmen möglichst bald abschließt und die Ergebnisse vorlegt. Die Analyse soll zeigen, in wie weit mit Markierungen und Beschilderungen oder mit Hilfe von Verkehrsleitsystemen Falschfahrten verhindert werden könnten.“

Ferner werde das Ministerium weitere technische Vorkehrungen zur Verhinderung von Falschfahrten im Rahmen eines neuen Verkehrssicherheitskonzeptes untersuchen.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg