PM: Tempolimit 120 auf der A 8 zwischen Flughafen und Leonberg West

Minister Hermann: „Sicherheit hat Vorrang“

Auf der Autobahn 8 gilt zwischen den Anschlussstellen Flughafen/Messe und Leonberg West künftig ein Tempolimit von 120 km/h. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dem Vorschlag des Regierungspräsidiums Stuttgart zugestimmt, im Bereich der Streckenbeeinflussungsanlage aus Sicherheitsgründen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h zu beschränken. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Donnerstag (21.02.2013) in Stuttgart: „Sicherheit hat Vorrang. Gerade im Bereich der Streckenbeeinflussungsanlage kommt es bei einem hohen Verkehrsaufkommen von mehr als 100.000 Fahrzeugen pro Tag durch die verschiedenen Zu- und Abfahrten zu zahlreichen Spurwechseln. Das rechtfertigt ein Tempolimit aus Sicherheitsgründen.“ Der Probebetrieb der Streckenbeeinflussungsanlage durch flexible Tempobegrenzungen in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen unterhalb von 120 km/h werde fortgeführt.

Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Verkehrsverhältnisse auf der BAB A 8 während des Probebetriebes der im Herbst 2012 in Betrieb genommenen Streckenbeeinflussungsanlage eingehend untersucht.

Die BAB A 8 ist auf dem Streckenabschnitt zwischen Flughafen und Anschlussstelle Leonberg West mit einer Verkehrsstärke von über 100000 Fahrzeugen am Tag überdurchschnittlich stark belastet. Zwischen dem Autobahndreieck Leonberg und dem Autobahnkreuz Stuttgart wird die BAB A 8 und die BAB A 81 gemeinsam auf vier Fahrstreifen geführt. Im Bereich des Autobahndreiecks und des Autobahnkreuzes kommen weitere Fahrstreifen dazu. Dies führt zu ständigen Fahrstreifenwechseln von langsamer fahrenden Lkw und schneller fahrenden Pkw, die sich je nach Fahrtziel auf den Richtungsfahrstreifen einordnen müssen. Ähnlich schwierige Verkehrsverhältnisse sind im Bereich des Autobahnkreuzes der BAB A 8 mit der Bundesstraße B 27 (Echterdinger Ei) und im Bereich der Anschlussstelle Flughafen/Messe anzutreffen. Die dichte Abfolge der Autobahnanschlussstellen und Autobahnknotenpunkte in Verbindung mit der hohen Verkehrsstärke aus Regional- und Fernverkehren auf der Bundesautobahn erfordern eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg