Verkehrsminister Winfried Hermann hat der Region Neckar-Alb seine Unterstützung beim Aufbau einer Regionalstadtbahn zwischen Herrenberg, Tübingen, Reutlingen, Metzingen, Bad Urach, Hechingen, Balingen und Albstadt zugesichert.
„Eine Regionalstadtbahn wäre ein echter Quantensprung für den öffentlichen Personennahverkehr in der Region Neckar-Alb. Ich unterstütze die Bemühungen der Region daher aus voller Überzeugung“, sagte Minister Hermann am Freitag, 20. Februar in Stuttgart. Zuvor hatte er sich mit führenden Kommunalvertretern aus der Region getroffen, um über die Realisierung des seit Jahren geplanten Schienenprojekts zu beraten.
Angesichts der schwierigen Finanzierungssituation durch das Auslaufen des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundes-GVFG) zum Jahr 2019 sei es notwendig, das Vorhaben in einem Stufenkonzept voranzubringen. „Ich begrüße daher die Überlegungen der Region, sich zunächst auf die Elektrifizierung der Ermstal-, Ammertal- und Neckar-Alb-Bahn zu konzentrieren. Das sind erste wichtige, verkehrlich wirkungsvolle und technisch mögliche Bausteine des Gesamtprojekts, die bis Ende 2018 realisiert und bis Ende 2019 abgerechnet werden könnten und damit die strengen Voraussetzungen des Bundes für eine Förderung nach dem Bundes-GVFG erfüllen würde“, erklärte der Minister.
Der Reutlinger Landrat Thomas Reumann betonte, dass mit dieser Modulbildung der Einstieg in das Gesamtprojekt angestrebt werde: „Wir setzen auf eine Nachfolgeregelung für das im Jahr 2019 auslaufende Bundes-GVFG und werden deshalb unsererseits die Planungen für die anderen Teilprojekte intensiv weiterbetreiben.“ Er anerkannte die Bereitschaft des Landes zu prüfen, wie in vergleichbaren Fällen eine Endfinanzierungs-Garantie für jene Teile des Projekts gegeben werden kann, an denen die Deutsche Bahn Anteile hat.
Landrat Reumann fasste damit die Haltung der am Gespräch mit Minister Hermann beteiligten Landräte Joachim Walter (Kreis Tübingen) und Günther-Martin Pauli (Zollern-Alb-Kreis) sowie der Oberbürgermeister Barbara Bosch (Reutlingen) und Boris Palmer (Tübingen) zusammen.
Minister Hermann vertritt wie die Partner der Regional-Stadtbahn die Auffassung, dass der Rahmenantrag nun nur für das erste Modul gestellt werden muss – und nicht für das Gesamtprojekt. Das Land werde die Projektpartner bei entsprechenden Verhandlungen beim Bund unterstützen. Für den Minister ist es folgerichtig dass der Zollernalbkreis bereits in die Vorplanung der Elektrifizierung der Zollernalbbahn eingestiegen ist und diese konsequent vorangetrieben werden soll. Für die Innenstadtstrecken Reutlingen und Tübingen würden technische Planungen vorgezogen. Damit werde Vorsorge für den Fall getroffen, dass sich Förderperspektiven nach dem Jahr 2019 eröffnen.
Nach den Worten von Minister Hermann kommt es nun zunächst darauf an, dass der Bund das erste Modul in das GVFG-Bundesprogramm aufnimmt. Soweit dies gelingt, werde sich die Landesregierung bemühen, ihrerseits die erforderliche Kofinanzierung sicherzustellen. Die Entscheidung darüber werde aber am Ende der Landtag als Haushaltsgesetzgeber treffen. Außerdem werde sich das Land beim Bund dafür einsetzen, dass der positive Kosten-Nutzen-Faktor für das Gesamtnetz auch nach 2019 für den Fall Bestand hat, dass eine GVFG-Nachfolgeregelung kommt.
Landrat Reumann erläuterte: „Das Stufenkonzept hätte den Vorteil, dass wir dann nicht wieder bei Null anfangen müssen. Es darf uns nicht zum Nachteil gereichen, wenn wir nun mit einem ersten, bis 2019 realisierbaren Schritt vorangehen.“
Das Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundes-GVFG)
Die Förderung von Projekten im Öffentlichen Personennahverkehr nach dem Bundes-GVFG läuft zum Jahr 2019 aus. Bund und Länder hatten diese Finanzierungsform im Zuge der Föderalismusreform zur Entflechtung der Aufgaben von Bund und Ländern vereinbart. Große Infrastrukturprojekte, deren Kosten mehr als 50 Mio. Euro betragen, werden nach dem GVFG Bundesprogramm bezuschusst. 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten kommen vom Bund, weitere 20 Prozent aus der Kofinanzierung des Landes. Die Vorhabenträger müssen einen Eigenanteil von 20 Prozent sowie die Planungskosten finanzieren. Eine Nachfolgeregelung für das Bundes-GVFG gibt es trotz des Drängens der Verkehrsminister der Länder bisher nicht. Deshalb müssen ÖPNV-Vorhaben bis 2019 geplant, finanziert, gebaut und abgerechnet sein, wenn für sie Mittel aus dem Bundes-GVFG fließen sollen.
Die Regionalstadtbahn Neckar-Alb
Die Regionalstadtbahn Neckar-Alb ist ein geplantes Zweisystem-Stadtbahnsystem, mit dem das Angebot des ÖPNV und die gesamte Verkehrssituation in der Region Neckar-Alb deutlich verbessert werden soll. Nach dem Vorbild des Karlsruher Modells sollen unter anderem die Innenstädte von Tübingen und Reutlingen über umsteigefreie Stadtbahnverbindungen mit der umliegenden Region bis nach Herrenberg, Bad Urach, Balingen und Albstadt verbunden werden.
Quelle: Land Baden-Württemberg