Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat klargestellt: Nicht alle Kunst, die in der Mitte von Kreisverkehren aufgestellt wurde, muss wieder entfernt werden. Der Minister wird den Erlass zur Verkehrssicherheit für die unteren Behörden präzisieren. Unter anderem sollen Kunstwerke innerorts auch weiterhin in den Kreisverkehren stehen können, bei bestehender Kreiselkunst außerorts sollen auch Alternativen für mehr Sicherheit, etwa Rüttelstreifen oder Tempolimits, geprüft werden können. Nur bei besonderer Gefahr durch starre Hindernisse, die nicht anderweitig behoben werden kann, sollen die Kunstwerke entfernt werden müssen.
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