Kompetenzzentrum „Innovative Angebotsformen im ÖPNV“ nimmt im April seine Arbeit auf

Hermann: „ÖPNV fit für die Zukunft machen!“

„Mit dem Kompetenzzentrum „Innovative Angebotsformen im ÖPNV“ wollen wir den ÖPNV fit für die Zukunft machen“, sagte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 27.03.2014 in Stuttgart. „Der demographische Wandel verändert die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und die steigenden Energiekosten verteuern das traditionelle Angebot im ÖPNV. Das führt vor allem im ländlichen Raum zu Problemen. Hier müssen neue, marktfähige Angebote entwickelt werden. Das bedeutet auch, dass der ÖPNV der Zukunft in Teilen völlig neu gedacht werden muss.“

In Baden-Württemberg sind bereits zahlreiche Aktivitäten von Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und engagierten Bürgern zu beobachten. Besonders Bürgerbusse und Rufbusse werden eingeführt. Diese Aktivitäten werden ab dem 1. April 2014 zielgerichtet unterstützt. Bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH wird hierfür ein Kompetenzzentrum „Innovative Angebotsformen im ÖPNV“ eingerichtet. „Die NVBW verfügt über langjährige Erfahrung im ÖPNV.

Das Kompetenzzentrum richtet den Blick auf neue Entwicklungen im ÖPNV. Die NVBW wird hier insbesondere den Kommunen Hilfestellung für neue Angebote anbieten“, betonte Bernd Klingel, Geschäftsführer der NVBW

Das Kompetenzzentrum hat folgende Aufgabenbereiche:

  • Erarbeitung von Leitlinien für die Einrichtung neuer Angebotsformen im ÖPNV
  • Beratung kommunaler Aufgabenträger bei der Einrichtung neuer Angebotsformen im ÖPNV
  • Aufbau eines Netzwerkes der ÖPNV-Aufgabenträger sowie der Betreiber neuer ÖPNV-Angebotsformen zur Förderung des Best-Practice-Austauschs
  • Ideengeber zur Entwicklung neuer Angebotsformen im ÖPNV

Da es in Baden-Württemberg derzeit in zahlreichen Gemeinden Bestrebungen gibt, Bürgerbusse einzurichten, wird der Arbeitsschwerpunkt des Kompetenzzentrums zunächst in diesem Bereich liegen. So soll noch in der zweiten Hälfte dieses Jahres das 1. Bürgerbusforum Baden-Württemberg durchgeführt werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg

ÖPNV – Finanzierungsreform: Beteiligte einigen sich auf weiteren Zeitplan

Am vergangenen Montag hat Verkehrsminister Winfried Hermann mit den Spitzen der Kommunalen Landesverbände, der Verbände der Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbünde und der Fahrgastverbände das weitere Vorgehen bei der geplanten Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung erörtert. Alle Beteiligten waren sich einig, dass eine Reform der bestehenden Regelungen notwendig ist und die Verteilung der Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr künftig verlässlich und rechtssicher ausgestaltet sein muss. Gemeinsames Ziel sei es, mit der Neuordnung eine deutliche Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erreichen.

Die Beteiligten haben sich über das weitere Vorgehen und einen Zeitplan geeinigt. In einem ersten Schritt sollen bis Ende Mai 2014 die Ausgangsdaten zum Status quo der Mittelverteilung weiter konsolidiert werden. „Qualität und Sorgfalt gehen an dieser Stelle vor Schnelligkeit“, waren sich die Beteiligten einig. Bis Ende Juli soll dann über die Ausgestaltung des zukünftigen Finanzierungsmodells und über einen Verteilschlüssel Klarheit bestehen. Der sich anschließende Meinungsbildungsprozess innerhalb der Verbände soll bis Herbst 2014 abgeschlossen sein, sodass das formelle Gesetzgebungsverfahren, das selbstverständlich eine weitere Anhörung einschließt, im Oktober 2014 starten kann. Das Inkrafttreten der Reform ist für den 01.01.2016 vorgesehen.

Alle beteiligten Verbände haben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur signalisiert, dass der Erfolg dieses Reformprojekts entscheidend von der Aufstockung des Finanzvolumens abhängt. Die Kommunalen Landesverbände ließen ihre grundsätzliche Bereitschaft erkennen, weitere kommunale Mittel zur Verfügung zu stellen, knüpften dies aber an die Bedingung, dass auch das Land zwingend eigene, zusätzliche konsumtive Mittel in mindestens gleicher Höhe in das System einbringen müsse.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Besserer Busverkehr durch neues Finanzierungsmodell

Land macht den ÖPNV demographiefest und stabilisiert ländlichen Raum

„So viel Beteiligung gab es nie“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag, 21.03.2014 zur laufenden Neuordnung der ÖPNV-Finanzierung in Baden-Württemberg. Er fügte hinzu: „Seit einem Jahr führen wir einen intensiven Gesprächsprozess mit allen Beteiligten, weil wir wissen, dass die Interessen sehr verschiedenartig sind. Wir haben uns das nicht einfach gemacht.“

„Der ÖPNV im ländlichen Raum ist heute finanziell weitgehend vom Schülerverkehr abhängig. Angesichts rückläufiger Schülerzahlen müssen wir dies dringend ändern.“ Es ist bei den Verbänden unbestritten, dass wir die Finanzierung neu ordnen müssen. Das wurde in Baden-Württemberg viel zu lange verschlafen. „Wir machen den Öffentlichen Personennahverkehr mit der Neuordnung fit für die Zukunft, denn wir wollen mehr Busverkehr auch und gerade in der Fläche.“

Der Minister erläuterte: „Die einzelnen Interessengruppen haben unterschiedliche Finanzierungsmodelle vorgeschlagen. Aber keines davon war mehrheitsfähig“. Daher hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur am Ende des Beratungsprozesses ein eigenes Modell vorgelegt, das von der großen Mehrheit der Beteiligten im Grundsatz akzeptiert wird. „Noch gibt es Dissens bei der Ausgestaltung im Einzelnen. Aber das bekommen wir in den kommenden Monaten auch noch hin“, ist sich der Minister sicher. „Nach einer grundsätzlichen Weichenstellung werden wir die Ausgestaltung der Reform in allen Einzelheiten mit den Betroffenen weiter besprechen. Das haben wir den Verbänden bereits im Februar zugesagt.“

Minister Hermann unterstrich: „Wir sehen die Bedeutung des Mittelstand für Baden-Württemberg, da braucht uns niemand belehren. Wir haben erst kürzlich mit dem Unternehmensverband WBO Gespräche über ein Bündnis für den Mittelstand vereinbart. Die Gespräche darüber laufen bereits.“

Die CDU sei einfach unzureichend informiert, wenn sie behauptet, der Beteiligungsprozess werde jetzt abgebrochen. Die seit Jahren pauschalierte Förderung des Landes für den Busverkehr wird in die Hände der dafür eigentlich zuständigen Landkreise gelegt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nicht mehr nach der Schülerbeförderung sondern nach Flächengröße, Dichte des Angebots und nach Fahrgastzahlen Damit werden Anreize geschaffen für ein besseres ÖPNV-Angebot.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Minister Hermann: Regional- und Fernbahnhalt Stuttgart-Vaihingen brächte dem ÖPNV mehr Fahrgäste – Umwege würden vermieden

Potenzialanalyse von Land und Stadt vorgelegt.

Die Einrichtung eines Regional- und Fernverkehrshalts in Stuttgart-Vaihingen könnte nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der und um die Landeshauptstadt einen deutlichen Zuwachs an Fahrgästen bringen. An jedem Werktag würden zwischen 2.450 und rund 3.060 Personen mehr in Stuttgart-Vaihingen ein- bzw. aussteigen, wie ein Gutachten der PTV Transport Consult GmbH ergab. Die prognostizierte Steigerung um 11 bis 14 Prozent zeige, dass das zusätzliche Verkehrsangebot an diesem bereits rege genutzten Bahnhof gut angenommen würde, sagte Minister Hermann am Mittwoch, 19. März 2014 in Stuttgart.

Interesse am Regional- und Fernbahnhalt ist groß

Er fügte hinzu:„Der Regional- und Fernbahnhalt in Stuttgart-Vaihingen würde sich auch gut in das mit Landeshauptstadt, Verband Region Stuttgart und den umliegenden Landkreisen vereinbarte Konzept zum Ausbau des ÖPNV einfügten. Die Daten der Studie belegen, dass es ein großes Interesse der Fahrgäste an einem Regional- bzw. Fernbahnhalt gibt. Dieser würde aufgrund bereits vorhandener guter Umsteigemöglichkeiten zu anderen öffentlichen Verkehrsmitteln die Chance bieten, mehr Menschen zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen. Nun sollten wir gemeinsam mit den S-21-Projektpartnern weiter prüfen, unter welchen Bedingungen die Umsetzung eines Ausbaus des Bahnhofs Stuttgart-Vaihingen möglich ist und dabei auch einbeziehen, wie ein Regionalbahnhalt auch für die Zeit nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 eine sinnvolle Weiterentwicklung des Schienenverkehrs in der Region Stuttgart darstellen kann.“

 

Weniger Umwege

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hatte zusammen mit der Landeshauptstadt Stuttgart das Potenzial eines Regional- und Fernverkehrshalts in Stuttgart-Vaihingen untersuchen lassen. Hintergrund des Gutachtens ist, dass am Ende der Bauarbeiten von Stuttgart 21 von der DB vorgesehen ist, einen temporären provisorischen Regionalverkehrshalt in Stuttgart-Vaihingen einzurichten. Im sogenannten Filderdialog über die Gestaltung des künftigen Fernbahnhofs am Flughafen Stuttgart war diskutiert worden, ob diese Maßnahme vorgezogen und zu einer dauerhaften Lösung ausgebaut werden kann.

Mit der Einrichtung eines Halts des Regionalverkehrs und ggf. zusätzlich eines Teils der Fernverkehrszüge in Stuttgart-Vaihingen würden für viele ÖPNV-Nutzer Umwegefahrten wegfallen und damit eine Verkürzung der Reisezeiten erreicht. Anstatt erst am Stuttgarter Hauptbahnhof in die Stadtbahn oder den Bus umzusteigen, könnten Fahrgäste bereits in Stuttgart-Vaihingen umsteigen. Für Fahrgäste der Gäubahn mit dem Ziel- oder Startpunkt Stuttgart-Vaihingen entfiele ebenfalls ein Umsteigevorgang und für Fahrgäste aus Herrenberg und Böblingen würde ein schnelles zusätzliches Verkehrsangebot zur S-Bahn entstehen. Fahrgäste aus Richtung Gäubahn zum Flughafen müssten nur noch einmal in Stuttgart-Vaihingen (statt in Böblingen und Rohr)

Was wurde untersucht?

Die verkehrlichen Effekte wurden durch die Gegenüberstellung eines Vergleichsfalls mit zwei Betriebsszenarien für den Regionalverkehr bzw. den Regional- und Fernverkehr in Stuttgart-Vaihingen ermittelt:

  • Szenario 1: Betriebskonzept mit Halt des Regionalverkehrs (RE zweistündlich von/nach Freudenstadt bzw. Rottweil, RB als Verstärker) in Stuttgart-Vaihingen.
  • Szenario 2: Betriebskonzept mit Halt des Regionalverkehrs (RE, RB, wie in Szenario 1) und zusätzlich des „schnellen Fernverkehrs“ (IC zweistündlich) in Stuttgart-Vaihingen.

Als Vergleichsfall diente das von 2015 bzw. von 2017 an geltende Interimskonzept für die Gäubahn, welches neben dem RE (Freudenstadt/Rottweil) einen „schnellen“ und einen „langsamen IC“ auf der Gäubahn zwischen Stuttgart – Singen und Zürich vorsieht. Ein Halt des Fernverkehrs in Böblingen wurde bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wieder eingeführt.
Weitere Informationen zum neuen Verkehrskonzept auf der Gäubahn

Hintergrund und Methodik

Der Bahnhof Stuttgart-Vaihingen ist heute bereits ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt in der Region Stuttgart und wird von drei S-Bahn-Linien sowie verschiedenen Stadtbahn- und Buslinien bedient. Ein Halt für die Züge des Regional- und Fernverkehrs auf der Gäubahn ist weder zur Zeit noch nach dem zwischen Land und DB vereinbarten Interimskonzept vorgesehen. Nach der Neuordnung des Bahnknotens im Rahmen von Stuttgart 21 werden die Regional- und Fernverkehrszüge der Gäubahn über die Station Terminal am Flughafen und den Fildertunnel zum neuen Hauptbahnhof geführt. Der Verband Region Stuttgart (VRS) hat den Erhalt der Gäubahn „Panoramastrecke“ zwischen Stuttgart-Vaihingen und Nordbahnhof im Regionalplan festgeschrieben. Konzepte zur Nutzung dieses Streckenabschnitts werden zurzeit im Auftrag des VRS untersucht.

Fragen und Antworten zur Neugestaltung der Förderung kommunaler Verkehrsprojekte nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Die grün-rote Landesregierung hat die Förderung von kommunalen Verkehrsvorhaben neu gestaltet, damit in den Jahren bis 2019 noch möglichst viele Kommunen und Projekten von Fördermitteln profitieren können. Damit reagiert sie auf die verfahrene Situation, dass sie von der früheren Regierung ein nahezu ausgebuchtes Förderprogramme übernommen hatte und schon ein erheblicher Teil der Mittel bis zum Programmablauf 2019 vergeben ist.

Wie funktioniert die Förderung der kommunalen Verkehrsprojekte?

Das Land gewährt Zuwendungen zum Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, für ÖPNV-Projekte und seit 2012 auch für Radverkehrsanlagen. Grundlage sind Mittel des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Auf Baden-Württemberg entfallen 165 Mio. Euro pro Jahr. Die Länder entscheiden selbstständig, in welche Projekte das Geld investiert wird. Baden-Württemberg stellt die Mittel ohne Abzug über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) für Verkehrsprojekte zur Verfügung. Die Föderalismuskommission II auf Bundesebene hat beschlossen, dass die Mittel aus dem GVFG und Entflechtungsgesetz bis Ende 2019 auslaufen sollen.

Was sind die Probleme beim LGFVG, denen sich die Landesregierung stellen muss?

Das Land steht vor drei Herausforderungen.
Erstens: Das Auslaufen der Fördermittel vom Bund im Jahr 2019 als Folge der Förderalismusreform. Die Nachfolge des Förderprogramms ist bis heute ungeklärt.
Zweitens: Gerade bei der Finanzierung von ÖPNV- und Radverkehrsprojekten haben wir in Baden-Württemberg noch einen riesigen Nachholbedarf.
Und Drittens: Die hohe Programmbelegung durch die Vorgängerregierung, die nur noch geringe Spielräume für neue Projekte lässt, macht dabei besondere Probleme.

Was ist mit der hohen Programmbelegung gemeint?

Durch die Unklarheit der Folgefinanzierung nach 2019 leidet die Förderung nach dem LGVFG seit vielen Jahren unter einer zu hohen Vorbelastung der verfügbaren Finanzmittel durch eine große Anzahl und Menge an Mittelbewilligungen. Die hohe Mittelbindung und fehlende Finanzierungssicherheit hatte der Landesrechnungshof bereits in der Denkschrift 2010 beklagt. Ende 2011 waren allein im Programmteil zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 894 Maßnahmen und eine Vorbelastung kommender Jahre durch rechtlich gebundene Mittelverpflichtungen von ca. 440 Mio. Euro enthalten, also das Mittelvolumen mehrerer Förderjahre. Bis zum Jahr 2013 konnte diese Bewilligungsbugwelle durch einen weitgehenden Bewilligungsstopp in den Jahren 2012 und 2013 um 180 Mio. Euro auf ca. 260 Mio. Euro abgebaut werden.

Wie viele Mittel stehen dann noch bis 2019 noch zur Verfügung?

Pro Jahr stellt der Bund für Baden-Württemberg 165 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen das Land Projekte fördern kann. Das sind bis 2019 insgesamt rund 1 Milliarde Euro. Diese verteilen sich nach dem neuen Förderschlüssel auf die Förderbereiche wie folgt: Kommunaler Straßenbau 400 Mio. Euro,  ÖPNV 510 Mio. Euro, Radverkehr 90 Mio. Euro. Nach Abzug der bereits bewilligten Vorhaben bleiben aber nur noch rund 140 Mio. Euro für neue Projekte im Straßenbau, rund 230 Mio. Euro für neue ÖPNV-Projekte und rund 50 Mio. Euro für den Radverkehr.

Wie reagiert die Landesregierung auf diese Situation? Warum werden die Fördersätze gesenkt? Das höhlt doch die Förderung weiter aus!

Um den beschriebenen erheblichen Problemen zumindest für die ab 2014 zu bewilligenden Projekte zu begegnen, hat die Landesregierung zwischenzeitlich mit der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Durchführung des LGVFG für den Kommunalen Straßenbau (VwV LGVFG-KStB) reagiert. Künftig müssen die Vorhaben innerhalb einer festgelegten Frist abgerechnet werden. Zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung wurden z.B. eine Festbetragsfinanzierung eingeführt und Nachbewilligungen ausgeschlossen. Das bringt Planungssicherheit in den Förderprogrammen. Zum anderen ist es erforderlich, das geringe restliche Fördervolumen in den nächsten Jahren auf die wichtigsten kommunalen Projekte zu konzentrieren.

Es gibt in allen drei Förderbereichen viel mehr Förderwünsche als verfügbare Fördermittel. Damit das Land noch einen angemessen Anteil der Anträge berücksichtigen kann, müssen die Mittel besser verteilt werden: statt wenige hoch geförderte Projekte mit 70-75 Prozent Fördersatz, werden nun mehr Projekte mit einem Fördersatz von 50 Prozent bezuschusst werden. Sonst kämen zu viele Antragsteller überhaupt nicht mehr zum Zug. Die insgesamt bereitgestellten Mittel bleiben gleich und werden nicht gekürzt. Und: Alle bis 2013 bewilligten Projekte werden zum damals gültigen Fördersatz gefördert.

Kommen dann nicht noch weniger Projekte zustande, weil die Kommunen ihren Anteil nicht stemmen können?

Das MVI ist überzeugt, auf diese Weise deutlich mehr Projekte anschieben zu können. Der Finanzierungsengpass bei Neubewilligungen liegt im Moment eindeutig beim verfügbaren  Fördermittelvolumen des Landes, nicht bei den kommunalen Antragstellern, weil es den Städten und Gemeinden derzeit finanziell vergleichsweise gut geht. Das zeigt das Beispiel der Radverkehrsförderung: Hier ist das Land von Beginn an mit einem Fördersatz von nur 50 Prozent gestartet. Dennoch liegen mehr Anträge vor als entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.

Das hört sich nach Mangelverwaltung an …

Das ist nicht zu bestreiten. Seit 1996 sind die vom Bund bereit gestellten Mittel für die GVFG-Projekte in der Höhe eingefroren. Angesichts der Kostensteigerung werden sie bei Auslaufen des Programms im Jahr 2019 real nur noch halb so viel wert sein. Dies ist ein Teil der generellen Misere der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, die auf Bundesebene dringend politisch zu lösen ist. Hier ist Verkehrsminister Hermann als Mitglied verschiedener Kommissionen sehr aktiv. Sein Ziel ist die Herstellung einer dauerhaften und verlässlichen Finanzierung durch den Bund. Unabhängig davon ist die Landesregierung gefordert, das Beste aus der jetzigen Situation zu machen. Dem hat sich die Landesregierung gestellt.
Die Landesregierung hat die Fördermittel umgeschichtet, zukünftig fließen 60 Prozent der Mittel in ÖPNV und Radverkehr, nur noch 40 Prozent in den kommunalen Straßenbau. Zuvor war das Verhältnis umgekehrt.

Ist der Engpass bei den Fördermitteln für den Straßenbau nicht durch diese Umschichtung verursacht?

Der Straßenbau war jahrzehntelang gut bedient. Großen Nachholbedarf gibt es beim ÖPNV und beim Radverkehr. Daher hat die Landesregierung auf Basis des Auftrags aus der Koalitionsvereinbarung diese Mittelumschichtung vorgenommen. Ohne dieses Umsteuern könnten bis 2019 nur noch 110 Mio. für neue ÖPNV-Projekte bewilligt werden. Wichtige Projekte wie der Ausbau der Schönbuchbahn oder die Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Calw und Weil der Stadt wären dann undenkbar. Am allergrößten ist der Nachholbedarf bei der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur. Solche Projekte wurden ja in den vergangenen Jahrzehnten gar nicht gefördert. Das ist nun geändert. Nur durch die Umschichtung kann eine nachhaltige Verkehrspolitik vorangebracht werden.

Welche Mittel sind 2013 in den kommunalen Straßenbau geflossen? Wie bemisst sich das?

Die vier Regierungspräsidien als zuständige Verwaltungsbehörden fragen jedes Jahr bei den Kommunen ab, welche bereits bewilligten Projekte im kommenden Haushaltsjahr voraussichtlich Mittelbedarf haben oder abgerechnet werden können und planen entsprechend die Fördermittel ein. 2013 summierten sich diese Anforderungen auf 74 Mio. Euro. Das waren sechs Millionen Euro weniger, als das Land für dieses Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt hat. Kurzfristig hat das Land daher noch kleinere Projekte bewilligen können, insbesondere Maßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitsdefiziten an Bahnübergängen. Die Kommunen haben im Jahr 2013 allerdings nicht den kompletten angemeldeten Mittelbedarf tatsächlich abrufen können. Hinzu kamen Mittelrückflüsse aus der Projektabrechnung von Altfällen, die das Land inzwischen mit Nachdruck verfolgt. Etwa 35 Mio. Euro wurden auf das Folgejahr übertragen.

Ist es denn ein Problem, wenn Fördermittel in einem bestimmten Jahr nicht abfließen?

Das ist ein rein fördertechnischer Effekt, der in der Sache völlig unproblematisch ist. Wie schon gesagt: Bis 2011 wurden extrem hohe Beträge der Fördermittel bis 2019 vorab bewilligt. Sie sind damit gebunden und können nicht noch einmal vergeben werden. Es wurde dabei aber nicht festgelegt, wann genau die Gelder durch die Kommunen abgerufen sein müssen. Der Mittelabfluss ist durch die zuständigen Regierungspräsidien also kaum steuerbar, sondern weitgehend abhängig durch das Voranschreiten von Bau und Abrechnung von Seiten der Projektträger. Ein exemplarisches Beispiel ist das vor einigen Jahren bewilligte Großprojekt Rosensteintunnel in Stuttgart. Er bindet insgesamt 110 Mio. Euro. Im Jahr 2013 waren dafür für das Programm 12 Mio. Euro reserviert, abfließen konnten sie jedoch nicht. Die Mittel verfallen aber nicht. Sie sind zweckgebunden und werden übertragen auf die Folgejahre. Dort sind sie nötig, um die Projekte dann auf Abruf der Kommunen abzufinanzieren. An fehlenden Projektbewilligungen durch die Landesbehörden liegt ein schleppender Abfluss jedenfalls nicht!

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Verkehrspolitik in Japan

In japanischen Großstädten steht die Verkehrspolitik aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte vor besonderen Herausforderungen. Dem Bau neuer Straßen und Schienenwege sind durch fehlenden Raum meist enge Grenzen gesetzt. Deshalb hat IBM zusammen mit dem japanischen Wirtschaftsministerium in einem Pilotprojekt nach Wegen gesucht, wie der städtische Busverkehr in Kyoto durch intelligente Steuerung optimiert werden kann.

Darüber informierte sich Minister Hermann am letzten Tag seines Besuchs in Japan. Bei einem traditionellen Stadtfest mit mehr als 300.000 Besuchern erhob IBM nicht nur die Fahrzeiten der Busse, die Verkehrsdichte oder aktuelle Wetterdaten, sondern wertete via „social listening“ auch die Kommunikation der Fahrgäste auf Twitter aus. Dies ergab nach den Worten des Chefs von IBM Japan, Martin Jetter, ein gutes Bild über Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der Passagiere.

 

Ergänzung

Besuch bei Toyota und Besichtigung Toyota Ecoful Town

Minister Winfried Hermann besuchte gestern den Autohersteller Toyota und besichtigte die Toyota Ecoful Town. Toyota entwickelt integrierte Konzepte zur Nutzung erneuerbarer, klimafreundlicher Energieformen. Dazu gehören Brennstoffzellen-Autos, wobei der zum Antrieb notwendige Wasserstoff mit dem Strom aus der Solaranlage auf dem Dach erzeugt wird. Wird die Energie nicht zum Fahren gebraucht, kann sie am Abend vom Auto wieder ins Haus fließen, um dort Geräte und Beleuchtung mit Strom zu versorgen. Wie die Toyota-Planer derartige smart grids – intelligente Netze zur effizienten Verteilung von umweltschonend erzeugter Energie – aufbauen wollen, lässt sich Verkehrs- und Infrastrukturminister Hermann in der Toyota Ecoful Town erläutern. Toyota kündigte dabei an, dass 2015 erstmals ein in großer Stückzahl gefertigtes Brennstoffzellen-Auto auf den internationalen Markt kommt und möchte dazu auch landesweit ein Netz mit Wasserstofftankstellen einrichten. In Zusammarbeit mit Präfekturen und Kommunen soll der alternative Treibstoff auch in Bussen und Bahnen zum Einsatz kommen. (Bilder: Michael Steinebach)

Verkehrsminister Hermann besucht die Messe IT-Trans 2014 in Karlsruhe

Hermann: „Die Verknüpfung nachhaltiger Verkehrsträger durch IT-Lösungen eröffnet uns neue Welten!“

2014-02-20_it-trans_kaWinfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, hat am 20.02.2014 die Messe IT-Trans in Karlsruhe besucht. Bei einem Rundgang über die internationale Fachmesse machte er sich ein Bild von den neuesten Technologien und Innovationen. „Die IT-Trans ist ein beeindruckendes Schaufenster innovativer ÖPNV-Lösungen. Viele junge Unternehmen, gerade auch aus Baden-Württemberg, zeigen, was sie weltweit bereits als Lösungen anbieten.“, sagte Hermann. „Aus Modellprojekten in Baden-Württemberg wissen wir, dass z. B. Echtzeitinformationssysteme und Anschlusssicherung beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine große Rolle spielen.“

„Es gibt viele faszinierende IT-Möglichkeiten und Innovationen, die den ÖPNV kundenfreundlich und zukunftsfähig machen.“, so Hermann. „Unser Ziel muss es darüber hinaus sein, alle Verkehrsmittel mit intelligenter Technik miteinander zu verknüpfen. Dabei soll der moderne ÖPNV für die Kunden leicht nutzbar sein.“ In Ballungsräumen wie Stuttgart oder Karlsruhe seien IT-Systeme im ÖPNV-Bereich schon gut verbreitet, während sie in ländlichen Räumen noch weitgehend fehlten. Langfristig gelte es, eine möglichst flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg zu erreichen und damit den Menschen den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel so einfach und bequem wie möglich zu machen. Auch beim E-Ticketing sieht Minister Hermann erhebliches Ausbaupotenzial: „In Zukunft muss es möglich sein, eine Strecke mit verschiedenen Verkehrsmitteln, etwa mit der S-Bahn, dem Elektrofahrzeug und dem E-Bike, im Voraus elektronisch zu buchen bzw. mit einem E-Ticket zu nutzen.“

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Stuttgart

Land, Verband Region Stuttgart, Verbundlandkreise und Landeshauptstadt schließen Vereinbarung – Minister Hermann: zukunftsweisender Beschluss

Angesichts wachsender Verkehrsprobleme im Großraum Stuttgart soll das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den kommenden Jahren deutlich ausgeweitet werden. Darauf verständigten sich nach monatelangen Verhandlungen unter Leitung von Verkehrsminister Winfried Hermann die Vertreter des Verbandes Region Stuttgart (VRS), der Landeshauptstadt und der Verbundlandkreise unter Beteiligung des VVS.

Sie legten am Donnerstag, den 13. Februar 2014 in Stuttgart eine Vereinbarung mit einem umfangreichen Arbeitsprogramm bis 2025 vor. Es sieht unter anderem vor, die Zuverlässigkeit der S-Bahn als Rückgrat des ÖPNV wiederherzustellen und diese schrittweise durch neue Metropol-Express-Züge aus Ober- und Mittelzentren der Metropolregion Stuttgart , die außerhalb der Region Stuttgart liegen, sowie durch direkte Express-Buslinien zwischen Mittelzentren innerhalb der Region zuergänzen und zu entlasten. Ferner wurden einheitliche Standards auf den Bus-Zubringerlinien zu den S-Bahn-Stationen sowie ein regional koordinierter Ausbau der Park & Ride-, Bike & Ride- und Parken & Mitfahren-Plätze an den S-Bahn-Linien und ein regional koordiniertes Verkehrsmanagement vereinbart.

Zur Karte mit S-Bahn-Netz und geplanten Metropol-Express-Zügen
Zur Karte mit den geplanten Expressbuslinien

Minister Hermann sagte: „Diese Vereinbarung ist ein zukunftsweisender Beschluss. Gesellschaft und Wirtschaft in der Region Stuttgart sind in hohem Maße auf Mobilität angewiesen. Prognosen lassen erwarten, dass die Nachfrage nach Mobilität in der Region weiter ansteigt. Da das Straßennetz schon jetzt seine Belastungsgrenzen erreicht hat, müssen die Angebote im ÖPNV spürbar ausgebaut und die Effizienz aller Mobilitätssysteme sowie deren Vernetzung verbessert werden. Wir wollen den Großraum Stuttgart unter dem Dach des VVS zu einer nachhaltig mobilen Region machen.“ Er dankte zugleich den Verhandlungspartnern für ihre Bereitschaft, ihre Kontroverse über Zuständigkeiten beizulegen. „Damit und mit der Bereitschaft, den ÖPNV im VVS-Gebiet nachhaltig zu verbessern, haben Sie Weitblick bewiesen und sich um die Lebensqualität der Menschen in der Region Stuttgart verdient gemacht“, erklärte Minister Hermann an die Adresse der Regional- und KommunalvertreterInnen.

Der Vorsitzende des Verbandes Region Stuttgart, Thomas Bopp, sagte: „Für die Mobilität in der Region Stuttgart sind wir wieder einen deutlichen Schritt weitergekommen. Ich bin froh, dass wir eine Einigung erreicht haben. Die Regionalversammlung hat jetzt mehr Möglichkeiten, den ÖPNV attraktiver zu machen.“

Der Landrat des Kreises Ludwigsburg, Rainer Haas, sagte: „Die nunmehr gefundene Regelung stellt einen echten Kompromiss dar, der die Landkreise erheblich Geld kosten, aber auch erhebliche Verbesserungen des ÖPNV bewirken wird. Wir Landräte verbinden dies mit der Hoffnung auf eine künftig noch engere und konstruktivere Zusammenarbeit mit dem Verband Region Stuttgart im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.“

Für die Landeshauptstadt erklärte der Oberbürgermeister Fritz Kuhn: „Die Einigung ist ein Fortschritt für eine neue Verkehrspolitik der Region. Alle sind über ihren Schatten gesprungen.“

Das gemeinsame Arbeitsprogramm

Zuverlässige Schieneninfrastruktur:
Angestrebt wird die Fortentwicklung einer zuverlässigen Schieneninfrastruktur im Eisenbahnnetz der Region Stuttgart und in den angrenzenden Räumen als zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung eines leistungsfähigen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in der Region. Akute Schwachstellen und Unzulänglichkeiten sowie Störungsanfälligkeiten müssen rasch behoben und zukünftiger Ausbaubedarf festgestellt werden. Die Partner VRS, Land und VVS gehen aktiv auf die Deutsche Bahn zu, um zeitnah eine Verbesserung und Ertüchtigung der Infrastruktur (Weichen, Signale, Beschleunigungsstrecken, Verkehrsstationen) zu erwirken. Eine Expertenkommission „Schieneninfrastruktur“ soll dazu innerhalb eines Jahres  Vorschläge vorlegen.

Stabilisierung der S-Bahn Stuttgart als Rückgrat des ÖPNV
Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der S-Bahn als Rückgrat des Nahverkehrs in der Region sind für den weiteren Erfolg des ÖPNV von zentraler Bedeutung. Kurzfristig werden alle Maßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs und zur Erhöhung der Pünktlichkeit ergriffen, damit vor allem auch die Anschlüsse zu den Bussen und Zügen der weiterführenden Strecken wieder erreicht werden. Große Bedeutung hat hierbei insbesondere die Einhaltung der 2-Minuten-Pünktlichkeit, d.h. eine maximale Verspätung von 2:59 Minuten. Die Modernisierung der Zugsicherung sowie alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Kapazitätsgrenzen insbesondere auf der Stammstrecke zwischen Hauptbahnhof und Schwabstraße sind zu prüfen.

Aufbau einer Metropol-Express-Bahn für die Metropolregion Stuttgart
Da der Verkehrsraum der Metropolregion Stuttgart inzwischen weit über das S-Bahn-Netz hinausreicht, sollen die heutigen Regionalexpresszüge vom Aufgabenträger Land Baden-Württemberg zu einem vertakteten Metropol-Express-System im 30-Minuten-Takt fortentwickelt werden. Endpunkte der von Stuttgart ausgehenden Linien sind Heilbronn, Schwäbisch Hall, Aalen, Geislingen an der Steige, Horb und Pforzheim. Der Metropol-Express kann an den Außenästen aufgrund der kürzeren Fahrzeiten eine Alternative zur kostspieligen Verlängerung von S-Bahn-Linien sein. Im Kernbereich der Region kann der Metropol-Express das S-Bahn-System entlasten und dort neue Kapazitäten schaffen. Bei der Konzeption und Planung ist ein hohes Augenmerk auf die Betriebsstabilität des Gesamtsystems Eisenbahn zu legen.

Expressbusse – Ergänzung des S-Bahn-Systems
In der Fläche der Region bestehende Angebotslücken in dem weitgehend sternförmig auf das Zentrum Stuttgart ausgerichteten S-Bahn-Netz (fehlende Tangentialverbindungen) sollen durch qualitativ hochwertige, in der Regele kreisüberschreitende Expressbuslinien geschlossen werden. Denn fehlende schnelle Verbindungen können aus verschiedenen Gründen (Kosten, Nachfragemenge, Topografie) auch zukünftig nicht durch Schienenstrecken geschaffen werden. Die Expressbuslinien in der Aufgabenträgerschaft des VRS verbinden die Mittelzentren und besondere Verkehrsknotenpunkte innerhalb der Region (zentrale Umsteigepunkte zum SPNV, Flughafen, regional bedeutsame Arbeitsplatz- und Ausbildungsschwerpunkte) sowie die benachbarten Städte der Metropolregion Stuttgart. In einer Pilotphase soll mit zunächst fünf neuen Expressbuslinien Erfahrungen gesammelt werden.

Busverkehr: Einheitliche Standards für die S-Bahn-Zubringer

Für alle Buslinien im Zubringerverkehr zur S-Bahn sollen künftig in der ganzen Region einheitliche Standards gelten. Dazu zählen eine mindestens halbstündliche Bedienung während der Hauptverkehrs- und Normalverkehrszeiten (6 – 20 Uhr), eine mindestens stündliche Bedienung in den Schwachverkehrszeiten (20 – 24 Uhr, Wochenende) und die Anbindung aller Nacht-S-Bahnen. In Gebieten des ländlichen Raums und bei sehr schwacher Verkehrsnachfrage können Rufbusse/-taxis eingesetzt werden und sollen Ausnahmen in der Taktdichte möglich sein. Alle Verbindungen verkehren zum VVS-Tarif; dies gilt auch für die Rufbusse/-taxis. Auf allen Linien werden Systeme der Anschlusssicherung auf der Basis von Echtzeitdaten eingerichtet.

Regionales Verkehrsmanagement – Intermodale Vernetzung der Verkehrsträger
Angesichts wachsender Nachfrage nach Mobilität in der Region Stuttgart muss die Effizienz der Mobilitätssysteme gesteigert werden. Unter Federführung des Verbands Region Stuttgart soll die Vermittlung von Mitfahrmöglichkeiten, betriebliches Mobilitätsmanagement, Fußwegeberatung und Radroutenplanung für Endnutzer sowie für kleine und mittlere Kommunen und intermodale Verkehrsinformation erfolgen. Der VRS koordiniert und finanziert Verbesserungen bei Angeboten zu Park & Ride (P+R), Parken & Mitfahren (P+M), Bike & Ride (B+R) und zum Carsharing, bei Fahrrad- und Pedelec-Verleihsystemen in Kombination mit dem ÖV sowie bei der Einrichtung von Fernbushaltepunkten in Verbindung mit ÖPNV-Angeboten. Bei der Umsetzung kommt dem VVS eine wichtige Rolle zu. Zudem werden Verkehrslenkungsstrategien in der Region unter Federführung des VRS gemeinsam entwickelt und entsprechende Instrumente der intermodalen Verkehrslenkungsstrategien finanziell gefördert. Ferner wird die Einführung von Parkraummanagement unterstützt.

Klare Aufgabenzuweisung – eindeutige Zuständigkeiten
Die Landkreise und die Landeshauptstadt bleiben Aufgabenträger für den Busverkehr und die Stadtbahnen (mit Ausnahme der Expressbuslinien) sowie für die Nebenbahnen. Der VRS erstellt wie bislang den Regionalverkehrsplan. Er behält die Aufgabenträgerschaft für den bestehenden S-Bahn-Verkehr und für neue S-Bahn-Linien. Neu hinzu kommt die Zuständigkeit für S-Bahn-Linien, die über das Regionsgebiet hinausreichen, wobei die außerhalb des Verbandsgebiets gelegenen Teilstrecken in Investition und Betrieb von den dortigen Gebietskörperschaften vollumfänglich zu finanzieren sind. Weitere neue Aufgaben für den Verband sind die neuen Expressbuslinien sowie das regionale Verkehrsmanagement.

Der Verband Region Stuttgart ist zuständig für die Sicherstellung und Finanzierung des VVS-Tarifs in der Verbundstufe 2. Dazu erlässt er eine Allgemeine Vorschrift, mit welcher der VVS-Tarif allen Buslinien vorgegeben wird und den Verkehrsunternehmen die daraus entstehenden Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Aufgrund der großen Betroffenheit der Landkreise als Besteller der Busverkehre erlässt der Verband die allgemeine Vorschrift im Einvernehmen mit den Landkreisen. Die Allgemeine Vorschrift, der auch das Land zustimmen muss, regelt insbesondere die Höhe der Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen sowie die Durchführungsvorschriften für die Aufteilung der Einnahmen der Verbundstufe 2. Zu diesen Durchführungsvorschriften zählen die Regelungen der Einnahmeaufteilung, Regelungen zu Vertriebsprovisionen, sowie weitere verbundbedingte Lasten wie automatische Fahrgastzählsysteme.

Die für die nächsten 10 Jahre geschlossene Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien und der gesetzlichen Umsetzung durch den Landtag. Die Partner verpflichten sich, an den Landtag zu appellieren, die notwendigen Gesetzesänderungen herbeizuführen.

Fazit:
Bahnen und Busse des VVS sollen leistungsfähiger und besser werden, damit ihn in 10 Jahren mindestens 20 Prozent mehr Menschen nutzen. Die Verbindung mit Auto-, Rad- und Fußverkehr sowie die koordinierte Vernetzung der Verknüpfungsbereiche (P&R, P&M, P&B) soll systematisch verbessert werden. Neue kostengünstige Angebote wie Expressbusse und –bahnen sowie neue Informations- und Kommunikationstechnologie sollen die Nutzung kundenfreundlicher machen.

Minister Hermann erklärte: „Das Ziel lautet: multi-modal mobil. Die verstärkte Kooperation der Verkehrsträger und der Aufgabenträger ist hierfür notwendig. Das Land wird sich dabei weiter positiv einbringen.“

Minister Hermann: Fördermittel für ÖPNV und kommunale Straßen werden gerechter verteilt

Mehr Projekte bekommen Zuschüsse – vor allem der ländliche Raum profitiert

Update 11.02.2014: Das Ministerium hat die Anmerkungen der zur Änderung der Fördermodalitäten angehörten Verbände und Institutionen gesammelt und ausgewertet. In einem Schreiben dokumentiert es die Haltung der Landesregierung und wirbt für die Vorteile der neuen Richtlinien.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat Kritik an den Änderungen der Fördermodalitäten zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zurückgewiesen. „Die Änderung beim Förderprogramm für kommunale Verkehrsprojekte nutzt vor allem den kleineren Städten und Gemeinden sowie dem ländlichen Raum. Und sie ermöglicht, mehr Projekte zu realisieren und zu finanzieren“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag, 12. Dezember in Stuttgart. Die Absenkung der Fördersätze auf 50 Prozent bedeutet keine Kürzung des Mittelvolumens, sondern nur eine andere Verteilung der knappen Mittel.

Mit der Änderung der Fördermodalitäten für kommunale Straßenbau- und ÖPNV-Projekte solle sichergestellt werden, dass auch zahlreiche kleine Projekte im ländlichen Raum und nicht nur wenige teure Großprojekte in den Genuss einer Landesförderung kommen. Zudem stehe schon heute der Fördersatz von 75 Prozent aufgrund von Vorwegabzügen oft nur auf dem Papier. Teure Projekte bekämen zwar bislang zwischen 70 und 73 Prozent Förderung, kleinere Projekte dagegen zum Teil weniger als 50 Prozent.

Minister Hermann unterstrich zugleich:“Zur ganzen Wahrheit gehört es, dass erst durch eine massive Intervention der rot-grünen/grün-roten Länder im Bundesrat die geplante Kürzung der Bundesmittel für kommunale Verkehrsinfrastruktur verhindert wurde. Schwarz-Gelb hatte eine lineare Absenkung bis auf Null im Jahre 2019 geplant. Außerdem hat die grün-rote Landesregierung durch eine Umschichtung inner-halb der LGVFG-Förderung die Mittel für den ÖPNV/Umweltverbund von 65 Mio. Eu-ro auf jetzt 100 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Zur Wahrheit gehöre auch, dass die Wunschliste der zur Förderung angemeldeten ÖPNV-Projekte die vorhandenen Mittel um das Zweieinhalbfache übersteigt.“
Im Übrigen würden im Jahr 2014 faktisch noch die alten Fördersätze zur Anwendung kommen, weil etliche Projekte schon begonnen oder bereits bewilligt seien. Damit gelten für diese Vorhaben Übergangsregelungen.

Die neue Regelung werde vielen Kommunen nützen. Sie kann sogar für eine Kommune bedeuten, dass sie mit einer mehrfachen 50-Prozent-Förderung mehr Mittel abrufen kann, als mit nur einem Projekt mit 75 Prozent. Sie muss allerdings selbst die andere Hälfte investieren. „Schließlich ist es die Aufgabe der Kommunen, ÖPNV und vorhandene Infrastruktur auszubauen. Das Land gibt hierfür Zuschüsse, kann aber nicht der Hauptfinanzier sein“, betonte Minister Hermann.

Für kommunale Straßen wird in Folge der Neuregelung im neuen Jahr auch der seit 2011 geltende Förderstopp aufgehoben. Grund für den Stopp war , dass das laufende Programm überbucht war und deshalb keine neuen Projekte aufgenommen wurden. Mit der neuen Regelung können erstmals auch Lärmschutzmaßnahmen entlang von Straßen oder Schienenstrecken oder Echtzeitanzeigen im ÖPNV bezuschusst werden.