Mehr Projekte bekommen Zuschüsse – vor allem der ländliche Raum profitiert
Update 11.02.2014: Das Ministerium hat die Anmerkungen der zur Änderung der Fördermodalitäten angehörten Verbände und Institutionen gesammelt und ausgewertet. In einem Schreiben dokumentiert es die Haltung der Landesregierung und wirbt für die Vorteile der neuen Richtlinien.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat Kritik an den Änderungen der Fördermodalitäten zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zurückgewiesen. „Die Änderung beim Förderprogramm für kommunale Verkehrsprojekte nutzt vor allem den kleineren Städten und Gemeinden sowie dem ländlichen Raum. Und sie ermöglicht, mehr Projekte zu realisieren und zu finanzieren“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag, 12. Dezember in Stuttgart. Die Absenkung der Fördersätze auf 50 Prozent bedeutet keine Kürzung des Mittelvolumens, sondern nur eine andere Verteilung der knappen Mittel.
Mit der Änderung der Fördermodalitäten für kommunale Straßenbau- und ÖPNV-Projekte solle sichergestellt werden, dass auch zahlreiche kleine Projekte im ländlichen Raum und nicht nur wenige teure Großprojekte in den Genuss einer Landesförderung kommen. Zudem stehe schon heute der Fördersatz von 75 Prozent aufgrund von Vorwegabzügen oft nur auf dem Papier. Teure Projekte bekämen zwar bislang zwischen 70 und 73 Prozent Förderung, kleinere Projekte dagegen zum Teil weniger als 50 Prozent.
Minister Hermann unterstrich zugleich:“Zur ganzen Wahrheit gehört es, dass erst durch eine massive Intervention der rot-grünen/grün-roten Länder im Bundesrat die geplante Kürzung der Bundesmittel für kommunale Verkehrsinfrastruktur verhindert wurde. Schwarz-Gelb hatte eine lineare Absenkung bis auf Null im Jahre 2019 geplant. Außerdem hat die grün-rote Landesregierung durch eine Umschichtung inner-halb der LGVFG-Förderung die Mittel für den ÖPNV/Umweltverbund von 65 Mio. Eu-ro auf jetzt 100 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Zur Wahrheit gehöre auch, dass die Wunschliste der zur Förderung angemeldeten ÖPNV-Projekte die vorhandenen Mittel um das Zweieinhalbfache übersteigt.“
Im Übrigen würden im Jahr 2014 faktisch noch die alten Fördersätze zur Anwendung kommen, weil etliche Projekte schon begonnen oder bereits bewilligt seien. Damit gelten für diese Vorhaben Übergangsregelungen.
Die neue Regelung werde vielen Kommunen nützen. Sie kann sogar für eine Kommune bedeuten, dass sie mit einer mehrfachen 50-Prozent-Förderung mehr Mittel abrufen kann, als mit nur einem Projekt mit 75 Prozent. Sie muss allerdings selbst die andere Hälfte investieren. „Schließlich ist es die Aufgabe der Kommunen, ÖPNV und vorhandene Infrastruktur auszubauen. Das Land gibt hierfür Zuschüsse, kann aber nicht der Hauptfinanzier sein“, betonte Minister Hermann.
Für kommunale Straßen wird in Folge der Neuregelung im neuen Jahr auch der seit 2011 geltende Förderstopp aufgehoben. Grund für den Stopp war , dass das laufende Programm überbucht war und deshalb keine neuen Projekte aufgenommen wurden. Mit der neuen Regelung können erstmals auch Lärmschutzmaßnahmen entlang von Straßen oder Schienenstrecken oder Echtzeitanzeigen im ÖPNV bezuschusst werden.