PM: Spatenstich für den letzten Bauabschnitt der B 30

Ortsumgehung Ravensburg im Juli 2013

Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, teilte heute in Stuttgart mit, dass der Termin für den feierlichen Spatenstich am letzten rund 5,5 km langen Bauabschnitt VI der B 30 Ortsumgehung Ravensburg nunmehr feststeht. Nachdem der Bund im Dezember 2012 die Maßnahme und die Haushaltsmittel freigegeben hatte, sollen am

Mittwoch, den 3. Juli 2013 ab 11:00 Uhr

Verkehrsminister Hermann und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Andreas Scheuer MdB, in Ravensburg den symbolischen Startschuss für das letzte Teilstück der Ortsumfahrung Ravensburg geben. Die ersten Arbeiten an dem Straßenabschnitt werden Vorschüttungen im Bereich der künftigen Anschlussstelle Karrer sein. Diese Vorschüttungen dienen der Konsolidierung des setzungsempfindliche Untergrundes, bevor ab 2014 Brücken und Dämme für die neue B 30 gebaut werden können.

Weitere Informationen erfolgen im Vorfeld des Termins.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

SWP: Marode Straßen – Grün-Rot will sanieren statt neu bauen

Die grün-rote Landesregierung will in Zukunft verstärkt auf den Erhalt der Straßen setzen, statt neue Straßen zu Bauen. Dabei sollen die schlechtesten Straßen zuerst saniert werden. Außer dem Zustand fließt auch mit in die Bewertung ein, wie stark eine Straße befahren wird. Unterstützung erfuhr Verkehrsminister Winfried Hermann vom Bund für Umwelt und Naturschutz.

Der gesamte Artikel in der SüdwestPresse…

PM: Neue Straßenbau- und Sanierungsstrategie des Landes

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Minister Hermann: Schwerpunkt im Straßenbau liegt im Erhalt

Verteilung der Mittel nach Dringlichkeit

Viele Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sind in Folge wachsender Verkehrsbelastung und nicht ausreichender Erhaltungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren dringend sanierungsbedürftig. Wie die Ergebnisse der jüngsten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) zeigen, hat sich der Zustand der Bundes- und Landesstraßen seit der letzten Erhebung weiter verschlechtert. „Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung und der Bund auf den Erhalt des umfangreichen Straßennetzes in Baden-Württemberg einen besonderen Schwerpunkt legen und die Mittel dafür deutlich erhöht haben. Zu lange wurde in den früheren Jahren Neubau von Straßen auf Kosten der Substanz finanziert“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch in Stuttgart bei der Vorstellung der aktuellen Zustandserfassung und –bewertung der Bundes- und Landesstraßen.

Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Durch die abschnittsweise Zusammenfassung sanierungsbedürftiger Strecken und die Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist es jetzt möglich, die begrenzten Gelder noch zielgenauer nach der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen einzusetzen. Damit setzen wir die beim Neu- und Ausbau begonnene Priorisierung auch beim Straßenerhalt fort.“

Verschlechterung des Zustandes von Straßen und Brücken

Wie notwendig die stärkeren Anstrengungen für den Erhalt der Straßen sind, wird durch die aktuellen Werte der alle vier Jahre durchgeführten ZEB deutlich: Bei den Bundesstraßen im Land verschlechterte sich zwischen 2007 und 2011 der Gesamtzustandswert von 2,5 auf 2,7 (die Notenskala für die Fahrbahn reicht von 1,0 bis 5,0). Bei den Landesstraßen ging der Wert zwischen 2008 und 2012 von 2,9 auf 3,1 zurück. Inzwischen befinden sich 20 Prozent der Bundesstraßen (ca. 800 km) und 27,8 Prozent der Landesstraßen (ca. 2.700 km) in einem sehr schlechten Zustand (Note 4,5 bis 5,0). Auch bei den Brücken ist eine leichte Verschlechterung bei der Bausubstanz zu verzeichnen.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist die signifikant gestiegene Belastung der Straßen und Brücken in Folge der Zunahme des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten, die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Bauwerke und häufige Frost-Tau-Wechsel in den zurückliegenden Wintern. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.

Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel

Der jährliche Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesautobahnen beläuft sich auf rund 140 Mio. Euro und an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesstraßen auf rund 110 Mio. Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Mio. Euro. Im Jahr 2013 stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Erhaltungsmittel sollen bis 2015 auf rund 350 Mio. Euro angehoben werden, so dass in den kommenden Jahren ausreichend Geld für den Erhalt der Bundesstraßen zur Verfügung stehen wird.

Für die Landesstraßen einschließlich der Bauwerkserhaltung sind jährlich 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes nötig. Mindestens 100 Mio. Euro werden gebraucht, um eine Verbesserung durch nachträgliche Sanierung zu erreichen. Die Landesregierung hat daher die Erhaltungsmittel auf insgesamt 100 Mio. Euro verstärkt. Allerdings sind daraus die laufenden Rückzahlungen für das von der Vorgängerregierung aufgelegte Landesinfrastrukturprogramm in Höhe von rund 23 Mio. Euro jährlich bis 2014 zu finanzieren. Der Finanzbedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei jährlich rund 40 Mio. Euro und wird vom Jahr 2015 an fällig.

Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel

„Wir werden die knappen Haushaltsmittel zukünftig noch effizienter einsetzen“, kündigte Minister Hermann an. Bei den Fahrbahnen werden bei der jährlichen Mittelverteilung künftig die aktuelle Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) und die Verkehrsbelastung maßgeblich sein. Auch bei den Brücken wird sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel künftig stärker an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands orientieren. Durch diese Vorgehensweise wird ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement erreicht.“

Erprobung neuartiger, kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren

Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2012 in mehreren Pilotprojekten neuartige Bauverfahren im Erhaltungsbereich erprobt. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, diese Verfahren auch weiterhin dort zu berücksichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Standardanpassung – Es muss nicht immer First Class sein!

Angestrebt wird, die Sanierungsmaßnahmen bei den Landesstraßen baulich solide, aber so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Strecken instand setzen zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung. Der Ausbau schwach belasteter Strecken wird zurückgestellt. Hier muss nicht jede Kurve begradigt und jede Kuppe beseitigt werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollen bei Bedarf verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft werden.

Gelder werden gezielt nach Dringlichkeit eingesetzt

Nach den Worten von Staatssekretärin Splett wird die Mittelverteilung künftig stärker am Bedarf ausgerichtet: „Bisher wurden Haushaltsmittel für die Sanierung in Abhängigkeit vom Zustand und von den Streckenlängen pauschal an die Regierungspräsidien verteilt. Dabei wurden der Erhaltungszustand der Straßen und die Verkehrsbelastung nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grundlage der Kriterien Straßenzustand (ZEB), Verkehrsbelastung und Verkehrsfläche wurde nun eine Dringlichkeitsliste erstellt, nach der die zu sanierenden Straßenabschnitte künftig vorrangig bearbeitet werden sollen.“

Strategische Sanierung

Diese Dringlichkeitslisten dienen als Hilfestellung bei der Festlegung der jährlichen Erhaltungsprogramme und als Maßstab für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Regierungspräsidien. „Die bedarfsorientierte Zuteilung der Haushaltsmittel hat zur Folge, dass die schlechtesten Straßen zuerst saniert und somit die Haushaltsmittel noch zielgenauer verwendet werden“, erklärte Staatssekretärin Splett.

Die Listen werden jährlich aktualisiert, d. h. die im Laufe des Jahres durchgeführten Maßnahmen werden aus den Listen entfernt. Inhaltlich werden die Listen alle 4 Jahre aktualisiert, sobald die Daten der neuen Zustandserfassung vorliegen und aus-gewertet sind.

Weitere Informationen sowie Karten mit Detailinformationen zur ZEB finden Sie unter

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Südwestpresse: Autobahnanschluss Ulm-Nord noch 2013?

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Verkehrsminister Winfried Hermann in einem Brief an den Ulmer Oberbürgermeister Ivo Gönner:

„Ich habe nach Abwägung der besonderen Aspekte und der aktuellen Finanzsituation das Regierungspräsidium Tübingen gebeten, die Ausbaumaßnahme Stelzenäcker/Eisenlauer Weg zu bewilligen, sobald alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Parallel dazu wird mein Haus die für die Bewilligung erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen beim Finanzministerium beantragen.“ Sowie: „Eine möglichst zeitnahe Umsetzung . . . wird von mir befürwortet.“

Der gesamte Artikel in der Südwestpresse…

 

PM: Neue Straßenbau- und Sanierungsstrategie des Landes

Minister Hermann: Schwerpunkt im Straßenbau liegt im Erhalt 

Pressemitteilung vom 27. März 2013.

Verteilung der Mittel nach Dringlichkeit

Viele Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sind in Folge wachsender Verkehrsbelastung und nicht ausreichender Erhaltungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren dringend sanierungsbedürftig. Wie die Ergebnisse der jüngsten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) zeigen, hat sich der Zustand der Bundes- und Landesstraßen seit der letzten Erhebung weiter verschlechtert. „Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung und der Bund auf den Erhalt des umfangreichen Straßennetzes in Baden-Württemberg einen besonderen Schwerpunkt legen und die Mittel dafür deutlich erhöht haben. Zu lange wurde in den früheren Jahren Neubau von Straßen auf Kosten der Substanz finanziert“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch in Stuttgart bei der Vorstellung der aktuellen Zustandserfassung und –bewertung der Bundes- und Landesstraßen.

Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Durch die abschnittsweise Zusammenfassung sanierungsbedürftiger Strecken und die Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist es jetzt möglich, die begrenzten Gelder noch zielgenauer nach der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen einzusetzen. Damit setzen wir die beim Neu- und Ausbau begonnene Priorisierung auch beim Straßenerhalt fort.“

Verschlechterung des Zustandes von Straßen und Brücken

Wie notwendig die stärkeren Anstrengungen für den Erhalt der Straßen sind, wird durch die aktuellen Werte der alle vier Jahre durchgeführten ZEB deutlich: Bei den Bundesstraßen im Land verschlechterte sich zwischen 2007 und 2011 der Gesamtzustandswert von 2,5 auf 2,7 (die Notenskala für die Fahrbahn reicht von 1,0 bis 5,0). Bei den Landesstraßen ging der Wert zwischen 2008 und 2012 von 2,9 auf 3,1 zurück. Inzwischen befinden sich 20 Prozent der Bundesstraßen (ca. 800 km) und 27,8 Prozent der Landesstraßen (ca. 2.700 km) in einem sehr schlechten Zustand (Note 4,5 bis 5,0). Auch bei den Brücken ist eine leichte Verschlechterung bei der Bausubstanz zu verzeichnen.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist die signifikant gestiegene Belastung der Straßen und Brücken in Folge der Zunahme des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten, die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Bauwerke und häufige Frost-Tau-Wechsel in den zurückliegenden Wintern. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.

Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel

Der jährliche Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesautobahnen beläuft sich auf rund 140 Mio. Euro und an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesstraßen auf rund 110 Mio. Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Mio. Euro. Im Jahr 2013 stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Erhaltungsmittel sollen bis 2015 auf rund 350 Mio. Euro angehoben werden, so dass in den kommenden Jahren ausreichend Geld für den Erhalt der Bundesstraßen zur Verfügung stehen wird.

Für die Landesstraßen einschließlich der Bauwerkserhaltung sind jährlich 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes nötig. Mindestens 100 Mio. Euro werden gebraucht, um eine Verbesserung durch nachträgliche Sanierung zu erreichen. Die Landesregierung hat daher die Erhaltungsmittel auf insgesamt 100 Mio. Euro verstärkt. Allerdings sind daraus die laufenden Rückzahlungen für das von der Vorgängerregierung aufgelegte Landesinfrastrukturprogramm in Höhe von rund 23 Mio. Euro jährlich bis 2014 zu finanzieren. Der Finanzbedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei jährlich rund 40 Mio. Euro und wird vom Jahr 2015 an fällig.

Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel

„Wir werden die knappen Haushaltsmittel zukünftig noch effizienter einsetzen“, kündigte Minister Hermann an. Bei den Fahrbahnen werden bei der jährlichen Mittelverteilung künftig die aktuelle Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) und die Verkehrsbelastung maßgeblich sein. Auch bei den Brücken wird sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel künftig stärker an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands orientieren. Durch diese Vorgehensweise wird ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement erreicht.“

Erprobung neuartiger, kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren

Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2012 in mehreren Pilotprojekten neuartige Bauverfahren im Erhaltungsbereich erprobt. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, diese Verfahren auch weiterhin dort zu berücksichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Standardanpassung – Es muss nicht immer First Class sein!

Angestrebt wird, die Sanierungsmaßnahmen bei den Landesstraßen baulich solide, aber so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Strecken instand setzen zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung. Der Ausbau schwach belasteter Strecken wird zurückgestellt. Hier muss nicht jede Kurve begradigt und jede Kuppe beseitigt werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollen bei Bedarf verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft werden.

Gelder werden gezielt nach Dringlichkeit eingesetzt

Nach den Worten von Staatssekretärin Splett wird die Mittelverteilung künftig stärker am Bedarf ausgerichtet: „Bisher wurden Haushaltsmittel für die Sanierung in Abhängigkeit vom Zustand und von den Streckenlängen pauschal an die Regierungspräsidien verteilt. Dabei wurden der Erhaltungszustand der Straßen und die Verkehrsbelastung nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grundlage der Kriterien Straßenzustand (ZEB), Verkehrsbelastung und Verkehrsfläche wurde nun eine Dringlichkeitsliste erstellt, nach der die zu sanierenden Straßenabschnitte künftig vorrangig bearbeitet werden sollen.“

Strategische Sanierung

Diese Dringlichkeitslisten dienen als Hilfestellung bei der Festlegung der jährlichen Erhaltungsprogramme und als Maßstab für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Regierungspräsidien. „Die bedarfsorientierte Zuteilung der Haushaltsmittel hat zur Folge, dass die schlechtesten Straßen zuerst saniert und somit die Haushaltsmittel noch zielgenauer verwendet werden“, erklärte Staatssekretärin Splett.

Die Listen werden jährlich aktualisiert, d. h. die im Laufe des Jahres durchgeführten Maßnahmen werden aus den Listen entfernt. Inhaltlich werden die Listen alle 4 Jahre aktualisiert, sobald die Daten der neuen Zustandserfassung vorliegen und aus-gewertet sind.

Weitere Informationen wie eine Karte mit Detailinformationen zur ZEB finden Sie auf:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de (->Verkehrsträger ->Straße)

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

PM: Bundesverkehrswegeplan 2015: Land setzt beim Straßenbau auf fachliche Kriterien und Achsenkonzept

Maßnahmenpool zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans Straße geht in die Anhörungsphase

Zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur heute (19.03.2013) sein Anmeldekonzept und den Entwurf für einen Maßnahmenpool für den Verkehrsträger Straße vorgestellt. „Transparenz und Effizienz: Das sind die Leitlinien für eine zukunftsfähige Infrastrukturpolitik, die zugleich auch den finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren gerecht wird. Wir plädieren für einen konzeptionellen Ansatz, der mehr das gesamte Verkehrsnetz als einzelne Fälle im Auge hat. Wir müssen die knappen Haushaltsmittel möglichst ökonomisch einsetzen “, sagte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur. Neben einer zweimonatigen Verbändeanhörung werde im April in jedem Regierungsbezirk je eine Regionalkonferenz zum Thema stattfinden.
Als Hauptachsen wurden das Transeuropäische Netz (TEN-Netz) und großräumige Hauptverbindungs- und Hauptverkehrsachsen definiert. In den Maßnahmenpoolentwurf wurden Straßenprojekte aufgenommen, die an einer dieser Hauptachsen liegen. Daneben wurden Einzelmaßnahmen in einem separaten Korb aufgenommen, die nicht an den definierten Hauptachsen liegen, aber folgende Kriterien erfüllen: eine tägliche Verkehrsmenge (DTV 2010) von mindestens 13.500 Kfz/24h oder einen Lkw-Anteil von mindestens 1.000 Lkw/24 h. Gleichzeitig muss durch die Maßnahme eine hohe Verkehrsentlastung erreichbar sein.

Auf Grundlage dieses Konzepts wurden insgesamt 160 Projekte mit einem Finanzierungsbedarf von rund 9,4 Mrd. Euro benannt. Die Umsetzung aller Projekte würde bei einer 15-jährigen Laufzeit des neuen BVWP jährliche Mittelzuweisungen des Bundes für diesen Bereich von rund 600 Mio. Euro voraussetzen. „Im Sinne einer transparenten und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierten Straßenbaupolitik halten wir eine Priorisierung der Projekte für notwendig“, sagte Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. „Wir knüpfen hier an Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen im letzten Jahr an.“ Kriterien sind die Kosten, der verkehrliche Nutzen und die Wirkungen der Maßnahme auf Mensch und Umwelt. Wegen der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen werden die Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen, die Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen und die Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen jeweils getrennt bewertet. Die für die Priorisierung notwendigen Daten werden derzeit von den Regierungspräsidien erhoben. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, inwieweit Alternativen, beispielsweise Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder der Umbau eines Knotenpunktes, bestehende Verkehrsprobleme lösen können. Die Priorisierung selbst solle bis September 2013 abgeschlossen sein, so dass dem Bund dann eine priorisierte Liste gemeldet werden könne. „Letztendlich entscheidet jedoch der Bund selbst, inwieweit er unseren Vorschlägen folgt“, unterstrich Staatssekretärin Splett.

Neben der zweimonatigen Verbändeanhörung können sich auch die Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden. In vier Regionalkonferenzen wird das Landeskonzept noch einmal im Detail vorgestellt und Raum für Diskussionen gegeben.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie auf unserer Homepage unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115847/

Termine Regionalkonferenzen:

Karlsruhe: 12. April 2013, ab 10 Uhr
Tübingen: 18. April 2013, ab 18 Uhr
Stuttgart: 25. April 2013, ab 18 Uhr
Freiburg: 30. April 2013, ab 13 Uhr

Zum BVWP allgemein

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der 2015 / 2016 vorliegen und den derzeit geltenden BVWP aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der BVWP enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes, für die ein Baubedarf während seiner Laufzeit erwartet wird. Wichtigste Grundlage ist die absehbare Verkehrsentwicklung (Laufzeit in der Regel 15 Jahre). Er ist zwar das maßgebende Planungsinstrument, jedoch noch kein Finanzierungsplan oder -programm. Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Prozess im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen nach dem Bedarfsplan stellt das BMVBS Fünfjahresspläne auf.

Die Bundesländer sind aufgefordert, dem BMVBS bis September 2013 mögliche Straßenprojekte zu melden. Dabei hat das Bundesverkehrsministerium jedoch weder Kriterien noch den finanziellen Rahmen für eine Priorisierung vorgegeben.

Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Grüne im Bundestag: Parlamentarischer Abend Nachhaltige Verkehrsinfrastruktur

Auf einem parlamentarischen Abend der grünen Bundestagsfraktion zu nachhaltiger Mobilität hat Verkehrsminister Winfried Hermann angekündigt, Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle zukommen lassen zu wollen. Im Land solle insbesondere darauf geachtet werden, wie der Verkehrssektor zum Klimaschutz beitragen könne. Auch die Transparenz und Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten waren Thema.

Auf dem parlamentarischen Abend sprachen unter anderem auch der ADAC-Präsident Peter Meyer und Bahnchef Dr. Rüdiger Grube.

Weitere Informationen auf der Seite der grünen Bundestagsfraktion…