Stuttgarter Zeitung vom 12.10.2014 – Im Eisenbahngesetz ist festgeschrieben, dass wichtige Bahnhöfe und Strecken nur stillgelegt werden dürfen, wenn sich niemand mehr für deren Weiterbetrieb findet und das Eisenbahnbundesamt dies zu überprügfen habe.„Eine Erleichterung des Rückbaus über die bestehenden Regelungen hinaus wäre grundfalsch und nicht zukunftsweisend. Sie widerspräche den Interessen der Länder, die den Schienenpersonennahverkehr bestellen und diesen ausbauen wollen“, so Verkehrsminister Winfried Hermann gegenüber der Stuttgarter Zeitung.
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