Stuttgarter Zeitung vom 12.10.2014 – Im Eisenbahngesetz ist festgeschrieben, dass wichtige Bahnhöfe und Strecken nur stillgelegt werden dürfen, wenn sich niemand mehr für deren Weiterbetrieb findet und das Eisenbahnbundesamt dies zu überprügfen habe. „Stuttgart 21: Winfried Hermann lehnt „Lex S 21“ ab“ weiterlesen