Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich für eine spürbare Minderung des von Motorrädern verursachten Lärms ausgesprochen. Die dafür geltenden gesetzlichen Anforderungen seien nicht ausreichend, erklärte der Minister in der Sitzung des Bundesrats und brachte zugleich einen entsprechenden baden-württembergischen Antrag in die Länderkammer ein. Er forderte den Bund auf, sich bei der die EU-Kommission dafür einzusetzen, anspruchsvolle Lärmbegrenzungsvorschriften zur Genehmigung neuer Krafträder (Fahrzeugklasse L) festzulegen: „Sie sollten dieses wichtige Ziel national und in der EU im Interesse der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger voranbringen.“
Die Vorschriften für die Genehmigung müssten so gestaltet werden, dass sie alle der möglichen Nutzungspraxis entsprechenden Betriebszustände von Motorrädern ausreichend umfassen. Dazu gehöre, dass nicht nur die Standgeräusche sondern auch die Fahrgeräusche gemessen und die Geräuschgrenzwerte deutlich gesenkt werden. Ferner plädierte Minister Hermann dafür, wirksamer zu kontrollieren, ob sicherheits-, umwelt- und geräuschrelevante Umrüstteile für Motorräder den in der Serienproduktion von Krafträdern verwendeten und genehmigten Teilen entsprechen, um unzulässige Manipulationen zu verhindern beziehungsweise leichter erkennen zu können.
Im Sinne betroffener Bürgerinnen und Bürger, vieler umweltbewusst fahrender Motorradfahrer und als Signal an die Motorradindustrie ist es deshalb nötig, unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen national und EU-weit zu verbessern.
Minister Hermann kritisierte, dass die von der United Nations Economic Commission of Europe (UN/ECE) für die Geräuschentwicklung von Krafträdern überarbeiteten Geräuschvorschriften, die voraussichtlich von der Europäischen Kommission in europäisches Recht umgesetzt werden soll, die damaligen Ziele nur sehr zurückhaltend angeht. Er befürchte daher, dass bei einer unveränderten Übernahme dieser neuen Geräuschvorschriften auf Jahre hinaus keine Verbesserung bei gesundheitlichen Belastungen durch Motorradlärm in der EU möglich sein wird. Ferner würden dadurch falsche Signale an die weltweiten Hersteller gegeben und die Bemühungen um „lärmarme“ Motorräder entwertet.
Der Landesverkehrsminister forderte die Bundesregierung auf, sich bei der EU-Kommission baldmöglichst dafür einzusetzen, die geplanten Geräuschvorschriften nicht ohne Verbesserungen zu übernehmen.
Der Antrag Baden-Württembergs soll in der kommenden Woche in den Ausschüssen des Bundesrates beraten werden. Am 13. Oktober will die Länderkammer in der Plenarsitzung darüber abstimmen.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg