PM: Die Zukunft des Straßenbaus in Baden-Württemberg

Land legt Ergebnisse der Priorisierung für den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen vor – Minister Hermann: Richtschnur sind angesichts eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten Dringlichkeit und hoher Wirkungsgrad

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat am Mittwoch, 20. November 2013 seine Schwerpunkte für Neu- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen in den kommenden Jahren vorgestellt. Bei einer Straßenbaukonferenz in Stuttgart präsentierten Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett den VertreterInnen von Kreisen, Kommunen, Verbänden sowie etlichen Abgeordneten die Ergebnisse zweier aufwändiger Priorisierungsverfahren. Dabei wurden die Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 sowie die Maßnahmen im Generalverkehrsplan (GVP) 2010 für die Landesstraßen nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sortiert.

Priorisierung der Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015

Minister Hermann sagte: „Der Grund für die Priorisierung ist beim BVWP die enorme Diskrepanz zwischen voraussichtlicher Mittelzuweisung durch den Bund und dem Finanzierungsbedarf für die angemeldeten Projekte. Unser Ziel ist eine transparente und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierte Straßenbaupolitik. Es geht uns darum, diejenigen Projekte zu identifizieren, die im Vergleich die größten Defizite beheben bzw. einen hohen Wirkungsgrad für einen besseren Verkehrsfluss erreichen.“

Anmeldeliste zum BVWP umfasst rund 11 Mrd. Euro

Die am 1. Oktober 2013 vom Kabinett gebilligte Anmeldeliste für den Verkehrsträger Straße zum BVWP 2015 umfasst 158 Einzelprojekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte) mit einem Finanzvolumen von ca. 11 Mrd. Euro. Bei einer Mittelbereitstellung durch den Bund in Höhe des Durchschnitts der vergangenen Jahre von ca. 230 Millionen Euro jährlich könnten in einem Zeitraum von 15 Jahren ca. 30 Prozent der angemeldeten Maßnahmen realisiert werden. Bei einer Mittelabsenkung auf 120 Mio. Euro jährlich (alter mittelfristiger Finanzplan) stünden innerhalb von 15 Jahren nur 1,8 Mrd. Euro und damit etwa 1/6 des Kostenvolumens der Anmeldeliste zur Verfügung.

Laufende und baureife Neu- und Ausbauprojekte werden zuerst verwirklicht  

Bei der Finanzierungsperspektive der in der Priorisierung betrachteten Maßnahmen ist zu beachten, dass zusätzlich zum Mittelbedarf der angemeldeten Maßnahmen in Höhe von ca. 11 Mrd. Euro derzeit noch ein Restfinanzierungsbedarf von ca. 700 Mio. Euro für die laufenden Bedarfsplanmaßnahmen besteht. Zu berücksichtigen ist auch das Kostenvolumen der bereits 2012 priorisierten baureifen Bundesfernstraßenmaßnahmen in Höhe von ebenfalls ca. 700 Mio. Euro.

Generalverkehrsplan des Landes sieht 123 Landesstraßenprojekte vor

Staatssekretärin Splett erklärte: „Der Maßnahmenplan für den GVP enthält die Landesstraßenprojekte, die nach jetzigem Kenntnisstand in einem 10-Jahres-Zeitraum gebaut werden können. Damit ist er auch Richtschnur dafür, welche Maßnahmen von der Straßenbauverwaltung des Landes in den kommenden Jahren planerisch voranzutreiben sind.“ Auch hier klafften die verfügbaren Mittel und die Kosten für die angemeldeten Projekte sehr weit auseinander. Von den ursprünglich angemeldeten 734 Bau-Vorhaben mit einem Volumen von 2,5 Mrd. Euro wurden nach einer Priorisierung und einem umfangreichen Anhörungsverfahren 123 Projekte mit einem Kostenumfang von 385 Mio. Euro in den Maßnahmenplan aufgenommen. Für die kommenden Jahre rechnet das Land damit, dass etwa 400 Mio. Euro für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen zur Verfügung stehen werden.

Bei den Projekten, die in den Maßnahmenplan aufgenommen wurden, handelt es sich um 31 Neubau- und 73 Ausbaumaßnahmen sowie 19 Bahnübergänge. Die Staatssekretärin betonte: „In Anbetracht der laufenden Maßnahmen und Programme wird der Bau neuer Maßnahmen erst von 2015 an möglich sein.“

Zusatzinformation

Bewertungsmethodik für die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan Bei der Vorstellung des Landeskonzepts zur Anmeldung von Straßenbauprojekten für den BVWP 2015 im März diesen Jahres hat das MVI die vorgesehene Bewertungsmethodik dargelegt und öffentlich zur Diskussion gestellt. Wie im Ergebnispapier zur Anhörung dargestellt, erfolgte die Bewertung nach fünf Kriterien (Verkehrsfluss, Kosten, Verkehrssicherheit, Wirkung Mensch und Wirkung Umwelt).

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen wurden die Vorhaben in Gruppen bewertet:

  1. Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen (BAB) und autobahnähnlichen Bundesstraßen (Gruppe 1): Bei den sehr umfänglichen Projektzuschnitten der Autobahnen wurden in dieser Gruppe 47 Priorisierungsabschnitte an 30 Maßnahmen betrachtet.
  2. Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen (Gruppe 2) In dieser Gruppe wurden 16 Projekte betrachtet.
  3. Neubaumaßnahmen an Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Bundesstraßen und Bundesstraßen (Gruppe 3): In dieser Gruppe wurden 97 Maßnahmen, darunter zahlreiche Ortsumfahrungen, betrachtet. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit wurde eine getrennte Betrachtung der Maßnahmen mit und ohne Planungsrecht sowie eine gesonderte Betrachtung der Tunnelbauprojekte vorgenommen. Gemäß BVWP 2003 besteht Planungsrecht für Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs (VB) sowie des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*); kein Planungsrecht besteht für Maßnahmen des Weiteren Bedarfs (WB). Für alle Gruppen wurden der Verkehrsfluss mit 40 Prozent und die übrigen vier Kriterien mit jeweils 15 Prozent gewichtet.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

PM: Sanierung der Landesstraße zwischen Neresheim und Elchingen

Verkehrsminister Winfried Hermann

Hermann: „Sanierung der Landesstraße zwischen Neresheim und Elchingen kann noch in diesem Jahr realisiert werden!“

„Ich freue mich, dass es gelungen ist, die für die Region Ostalb so wichtige Landesstraße 1084 zwischen Neresheim und Elchingen doch noch in diesem Jahr sanieren zu können“, sagte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 18.Oktober 2013 in Stuttgart. „Eine leistungsfähige Infrastruktur zu erhalten – ressourcenschonend und so kostengünstig wie möglich – ist eine ganz besondere Herausforderung. Hier sind die Bauwirtschaft und die Straßenbauverwaltung gleichermaßen gefordert, bedarfsgerechte Lösungen zu finden.“

Auf Grund frei werdender Haushalsmittel kann die ursprünglich erst für kommendes Jahr vorgesehene Sanierung der Landesstraße 1084 noch in diesem Jahr zu reali-siert werden. Auf dem ca. 1,7 km langen Streckenabschnitt der L 1084 zwischen der Bundesstraße 466 und der Kreisstraße 3299 musste bereits im vergangenen Jahr der dort aufgebrachte, sogenannte Dünnschichtbelag abgefräst werden. Dieser hatte sich an zahlreichen Stellen abgelöst.

„Gerade beim Erhalt- und bei der Sanierung von Straßen haben wir viel aufzuholen, da in den vergangenen Jahren zu sehr auf Kosten der Substanz gelebt wurde“, so Hermann. „Auf Grundlage unserer Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) haben wir einen objektiven Index für den Zustand unserer Straßen. Hier gilt es nun, nach und nach die dringendsten Maßnahmen durchzuführen.“

Bei der L 1084 ist vorgesehen, im Rahmen der auf rund 530.000 € veranschlagten Baumaßnahme die zerstörten Asphaltschichten abzufräsen und die tiefergehenden Schadstellen zu beseitigen. Danach wird über die gesamte Fahrbahn eine neue Binder- und Deckschicht aufgebracht.

Die Maßnahme soll während einer vierwöchigen Vollsperrung durchgeführt werden.
Um während dieser Vollsperrung die Zufahrt zum Gewerbegebiet „Riegel“ der Stadt Neresheim zu ermöglichen, wird die Maßnahme in zwei Bauabschnitten umgesetzt.
Die überörtliche Umleitung erfolgt über die B466 – Ohmenheim – K 3296 – Dorfmerkingen – Elchingen – L 1084.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Stimme.de: Hermann setzt vor allem auf große Verkehrsachsen

Die baden-württembergischen Landtagsfraktionen haben am Donnerstag in einer Plenarsitzung von einer neuen Bundesregierung zusätzliche Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur gefordert. Verkehrsminister Winfried Hermann verwies auf große Einigkeit zu diesem Thema in der Verkehrsministerkonferenz der Länder. Er sieht dabei eine klare Priorisierung: „In Zukunft müssen als Schwerpunkt die großen Achsen ausgebaut werden“, sagt Hermann.

Der gesamte Artikel bei der Heilbronner Stimme….

PM: Bundesverkehrswegeplan 2015: Landeskonzept vom Kabinett gebilligt

Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann: Erhebliche Kluft zwischen Wünschen und Finanzen erfordert Priorisierung

Der Ministerrat hat am 1. Oktober 2013 die vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vorbereitete Anmeldeliste der Straßenprojekte für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans gebilligt. Das Kostenvolumen der gemeldeten Neu- und Ausbaumaßnahmen beläuft sich auf rund 11,2 Milliarden Euro. „Die Anmeldeliste wurde in einem sehr transparenten Verfahren mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Neben der üblichen Verbändeanhörung wurde in vier Regionalkonferenzen intensiv diskutiert. Zwischen den Wünschen nach dem Bau von Straßen und den finanziellen Möglichkeiten besteht jedoch eine erhebliche Kluft. Deshalb kommen wir um eine Priorisierung nicht herum“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der Bund habe in den vergangenen Jahren im Schnitt gerade einmal 230 Millionen Euro jährlich in die Neu- und Ausbaumaßnahmen investiert.

„Überdies hat der Bund für die kommenden Jahre eine Absenkung der Mittel auf unter 100 Millionen Euro angekündigt“, ergänzte Hermann. Somit müsse davon ausgegangen werden, dass nur ein Teil der gemeldeten Maßnahmen während der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans realisiert werden kann. „Es liegt auf der Hand, dass eine neue Bundesregierung deutlich mehr finanzielle Mittel für den Straßenbau zur Verfügung stellen muss. Maßnahmen zu priorisieren ist bei so einer Lücke vielleicht ein Anfang, aber es kann kein Dauerzustand sein, dass nur ein geringer Teil der Projekte realisiert werden kann“, betonten Kretschmann und Hermann.

„Wir werden die im Kabinett vorgestellte Liste nun in den kommenden Wochen priorisieren“, so Verkehrsminister Hermann. Die Bewertung erfolge nach den Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Wirkung Mensch, Wirkung Umwelt und Kosten.

Ausgangspunkt des Beteiligungsverfahrens war die Vorlage des MVI im März diesen Jahres: ein Landeskonzept samt Maßnahmenpool, der sich im Wesentlichen aus den noch nicht realisierten Maßnahmen des bisherigen Bundesverkehrswegeplans speiste. Das Landeskonzept hatte für die Aufnahme in die Maßnahmenliste drei Bausteine unterschieden und hierfür objektive Kriterien formuliert:
1) Transeuropäische Achsen (Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen), 2) regionale und verkehrlich bedeutende Achsen, 3) Einzelmaßnahmen (Ortsumgehungen).

Insgesamt sind über 350 Stellungnahmen im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) eingegangen. An den Regionalkonferenzen haben jeweils 150 bis 500 Interessierte teilgenommen. „Die im Rahmen der Anhörung und bei den Regionalkonferenzen eingegangenen Stellungnahmen haben wir ausgewertet und dann geprüft, ob Änderungen am Maßnahmenpool begründet sind“, führte Hermann aus. „So viel Beteiligung und Transparenz hat es bisher bei keiner Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan gegeben“, so der Minister. Die aufgrund der Anhörung und der Regionalkonferenzen überarbeitete Maßnahmenliste werde nun an das Bundesverkehrsministerium übersandt.

Die Maßnahmenliste Die Liste enthält 158 Projekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte). Der Entwurf der Maßnahmenliste, der im März 2013 veröffentlicht worden war, enthielt 160 Projekte (davon ca. 100 Neubau- und 60 Ausbaumaßnahmen). Die geringfügige Differenz resultiert aus Veränderungen durch das Anhörungsergebnis, in dessen Folge acht Neubauprojekte zusätzlich aufgenommen wurden und fünf Projekte (überwiegend Ausbauprojekte) gestrichen wurden, und dem Wunsch des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, teilweise durchgeführte Projekte zusammenzufassen. So wurden z. B. die beiden Projekte Ortsumfahrung Unterkochen und Ortsumfahrung Ebnat zu einem Projekt „Unterkochen bis Ebnat“ zusammengefasst. Zur Maßnahmenliste und zur Kartendarstellung Zudem wurden Ergebnisse eines vom MVI in Auftrag gegebenen Gutachtens zu Zwischenlösungen berücksichtigt. Demnach besteht für ca. 70 km Ausbaulänge an Autobahnen, die im Bedarfsplan 2003 enthalten waren, kein Bedarf für eine Ausbau-Anmeldung und damit die Möglichkeit Kosten zu sparen. Rund 9 km Ausbaulänge wurden als neue Vorhaben gegenüber dem angehörten Listenentwurf als bedarfsplanrelevant ermittelt. Eine Zwischenlösung durch eine tageszeitlich beschränkte Seitenstreifenfreigabe kommt auf einer Länge von ca. 60 km im Autobahnnetz in Betracht. Bei der Untersuchung von dreistreifigen Ausbaulösungen gegenüber den vierstreifigen Ausbaumaßnahmen ergaben sich durch das Gutachten nur marginale Änderungen gegenüber dem angehörten Listenentwurf.

Abschließend betonte Minister Hermann: „In einem aufwändigen fachlichen Verfahren wurde eine lange Anmeldeliste erarbeitet. Die Bündelung von Verkehr auf Achsen ist das Leitbild. Der Bund wird nun mit eigenen Prüfschritten die Landeslisten bewerten. Darüber hinaus müssen Netzgesichtspunkte, Wirkungen und Verlagerungspotenziale zwischen Ausbauprojekten auf Schiene, Straße und Wasserwegen beachtet werden.“

Hintergrundinformationen: Ausführliche Informationen zum Bundesverkehrswegeplan-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/118800/

SWP: Länder wollen Signal für mehr Verkehrs-Investitionen

Eine Sonderkonferenz der Landesverkehrsminister schlägt dem Bund einen Sanierungsfonds vor, mit dem dringend benötigte Straßenerneuerungen durchgeführt werden können. Außerdem soll die Autobahnmaut für LKW deutlich ausgeweitet werden. Die hatte eine Expertenkommission gefordert. Landesverkehrsminister Winfried Hermann sagte, der Kommission sei es gelungen, „ein zukunftsweisendes Konzept einer verlässlichen Finanzierung zu entwickeln“.

Der gesamte Artikel bei der SüdwestPresse…

PM Minister Hermann: Rechnungshofbericht ist dringliche Mahnung

„Mehr Geld für Brückensanierung nötig“

„Wir sehen den im Rechnungshofbericht aufgeführten Bedarf zur Sanierung der Brücken in Baden-Württemberg als dringliche Mahnung an Bund und Land, dafür auch die nötigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Um die Schäden an den Brücken an Landesstraßen zu beseitigen und diese in einem ordentlichen Zustand zu erhalten, sind in den kommenden Jahren 40 Mio. Euro pro Jahr im Landesetat notwendig“, sagte der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, am Montag, 8. Juli 2013 in Stuttgart.

Ein Großteil der 3147 Brücken an Landesstraßen (Stand: 1.1.2012) ist älter als 30 Jahre, ein Viertel ist bereits älter als 50 Jahre. Bisher standen im Landes-haushalt für den Erhalt dieser Brücken zwischen 10 Mio. und 12 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung.

PM: Neue Straßenbau- und Sanierungsstrategie des Landes

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Minister Hermann: Schwerpunkt im Straßenbau liegt im Erhalt

Verteilung der Mittel nach Dringlichkeit

Viele Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sind in Folge wachsender Verkehrsbelastung und nicht ausreichender Erhaltungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren dringend sanierungsbedürftig. Wie die Ergebnisse der jüngsten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) zeigen, hat sich der Zustand der Bundes- und Landesstraßen seit der letzten Erhebung weiter verschlechtert. „Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung und der Bund auf den Erhalt des umfangreichen Straßennetzes in Baden-Württemberg einen besonderen Schwerpunkt legen und die Mittel dafür deutlich erhöht haben. Zu lange wurde in den früheren Jahren Neubau von Straßen auf Kosten der Substanz finanziert“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch in Stuttgart bei der Vorstellung der aktuellen Zustandserfassung und –bewertung der Bundes- und Landesstraßen.

Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Durch die abschnittsweise Zusammenfassung sanierungsbedürftiger Strecken und die Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist es jetzt möglich, die begrenzten Gelder noch zielgenauer nach der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen einzusetzen. Damit setzen wir die beim Neu- und Ausbau begonnene Priorisierung auch beim Straßenerhalt fort.“

Verschlechterung des Zustandes von Straßen und Brücken

Wie notwendig die stärkeren Anstrengungen für den Erhalt der Straßen sind, wird durch die aktuellen Werte der alle vier Jahre durchgeführten ZEB deutlich: Bei den Bundesstraßen im Land verschlechterte sich zwischen 2007 und 2011 der Gesamtzustandswert von 2,5 auf 2,7 (die Notenskala für die Fahrbahn reicht von 1,0 bis 5,0). Bei den Landesstraßen ging der Wert zwischen 2008 und 2012 von 2,9 auf 3,1 zurück. Inzwischen befinden sich 20 Prozent der Bundesstraßen (ca. 800 km) und 27,8 Prozent der Landesstraßen (ca. 2.700 km) in einem sehr schlechten Zustand (Note 4,5 bis 5,0). Auch bei den Brücken ist eine leichte Verschlechterung bei der Bausubstanz zu verzeichnen.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist die signifikant gestiegene Belastung der Straßen und Brücken in Folge der Zunahme des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten, die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Bauwerke und häufige Frost-Tau-Wechsel in den zurückliegenden Wintern. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.

Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel

Der jährliche Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesautobahnen beläuft sich auf rund 140 Mio. Euro und an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesstraßen auf rund 110 Mio. Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Mio. Euro. Im Jahr 2013 stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Erhaltungsmittel sollen bis 2015 auf rund 350 Mio. Euro angehoben werden, so dass in den kommenden Jahren ausreichend Geld für den Erhalt der Bundesstraßen zur Verfügung stehen wird.

Für die Landesstraßen einschließlich der Bauwerkserhaltung sind jährlich 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes nötig. Mindestens 100 Mio. Euro werden gebraucht, um eine Verbesserung durch nachträgliche Sanierung zu erreichen. Die Landesregierung hat daher die Erhaltungsmittel auf insgesamt 100 Mio. Euro verstärkt. Allerdings sind daraus die laufenden Rückzahlungen für das von der Vorgängerregierung aufgelegte Landesinfrastrukturprogramm in Höhe von rund 23 Mio. Euro jährlich bis 2014 zu finanzieren. Der Finanzbedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei jährlich rund 40 Mio. Euro und wird vom Jahr 2015 an fällig.

Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel

„Wir werden die knappen Haushaltsmittel zukünftig noch effizienter einsetzen“, kündigte Minister Hermann an. Bei den Fahrbahnen werden bei der jährlichen Mittelverteilung künftig die aktuelle Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) und die Verkehrsbelastung maßgeblich sein. Auch bei den Brücken wird sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel künftig stärker an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands orientieren. Durch diese Vorgehensweise wird ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement erreicht.“

Erprobung neuartiger, kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren

Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2012 in mehreren Pilotprojekten neuartige Bauverfahren im Erhaltungsbereich erprobt. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, diese Verfahren auch weiterhin dort zu berücksichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Standardanpassung – Es muss nicht immer First Class sein!

Angestrebt wird, die Sanierungsmaßnahmen bei den Landesstraßen baulich solide, aber so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Strecken instand setzen zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung. Der Ausbau schwach belasteter Strecken wird zurückgestellt. Hier muss nicht jede Kurve begradigt und jede Kuppe beseitigt werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollen bei Bedarf verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft werden.

Gelder werden gezielt nach Dringlichkeit eingesetzt

Nach den Worten von Staatssekretärin Splett wird die Mittelverteilung künftig stärker am Bedarf ausgerichtet: „Bisher wurden Haushaltsmittel für die Sanierung in Abhängigkeit vom Zustand und von den Streckenlängen pauschal an die Regierungspräsidien verteilt. Dabei wurden der Erhaltungszustand der Straßen und die Verkehrsbelastung nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grundlage der Kriterien Straßenzustand (ZEB), Verkehrsbelastung und Verkehrsfläche wurde nun eine Dringlichkeitsliste erstellt, nach der die zu sanierenden Straßenabschnitte künftig vorrangig bearbeitet werden sollen.“

Strategische Sanierung

Diese Dringlichkeitslisten dienen als Hilfestellung bei der Festlegung der jährlichen Erhaltungsprogramme und als Maßstab für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Regierungspräsidien. „Die bedarfsorientierte Zuteilung der Haushaltsmittel hat zur Folge, dass die schlechtesten Straßen zuerst saniert und somit die Haushaltsmittel noch zielgenauer verwendet werden“, erklärte Staatssekretärin Splett.

Die Listen werden jährlich aktualisiert, d. h. die im Laufe des Jahres durchgeführten Maßnahmen werden aus den Listen entfernt. Inhaltlich werden die Listen alle 4 Jahre aktualisiert, sobald die Daten der neuen Zustandserfassung vorliegen und aus-gewertet sind.

Weitere Informationen sowie Karten mit Detailinformationen zur ZEB finden Sie unter

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

PM: Neue Straßenbau- und Sanierungsstrategie des Landes

Minister Hermann: Schwerpunkt im Straßenbau liegt im Erhalt 

Pressemitteilung vom 27. März 2013.

Verteilung der Mittel nach Dringlichkeit

Viele Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sind in Folge wachsender Verkehrsbelastung und nicht ausreichender Erhaltungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren dringend sanierungsbedürftig. Wie die Ergebnisse der jüngsten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) zeigen, hat sich der Zustand der Bundes- und Landesstraßen seit der letzten Erhebung weiter verschlechtert. „Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung und der Bund auf den Erhalt des umfangreichen Straßennetzes in Baden-Württemberg einen besonderen Schwerpunkt legen und die Mittel dafür deutlich erhöht haben. Zu lange wurde in den früheren Jahren Neubau von Straßen auf Kosten der Substanz finanziert“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch in Stuttgart bei der Vorstellung der aktuellen Zustandserfassung und –bewertung der Bundes- und Landesstraßen.

Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Durch die abschnittsweise Zusammenfassung sanierungsbedürftiger Strecken und die Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist es jetzt möglich, die begrenzten Gelder noch zielgenauer nach der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen einzusetzen. Damit setzen wir die beim Neu- und Ausbau begonnene Priorisierung auch beim Straßenerhalt fort.“

Verschlechterung des Zustandes von Straßen und Brücken

Wie notwendig die stärkeren Anstrengungen für den Erhalt der Straßen sind, wird durch die aktuellen Werte der alle vier Jahre durchgeführten ZEB deutlich: Bei den Bundesstraßen im Land verschlechterte sich zwischen 2007 und 2011 der Gesamtzustandswert von 2,5 auf 2,7 (die Notenskala für die Fahrbahn reicht von 1,0 bis 5,0). Bei den Landesstraßen ging der Wert zwischen 2008 und 2012 von 2,9 auf 3,1 zurück. Inzwischen befinden sich 20 Prozent der Bundesstraßen (ca. 800 km) und 27,8 Prozent der Landesstraßen (ca. 2.700 km) in einem sehr schlechten Zustand (Note 4,5 bis 5,0). Auch bei den Brücken ist eine leichte Verschlechterung bei der Bausubstanz zu verzeichnen.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist die signifikant gestiegene Belastung der Straßen und Brücken in Folge der Zunahme des Schwerverkehrs in den vergangenen Jahrzehnten, die Zunahme des durchschnittlichen Alters der Bauwerke und häufige Frost-Tau-Wechsel in den zurückliegenden Wintern. Hinzu kommen die in den vergangenen Jahren nicht ausreichenden Finanzmittel zur Umsetzung aller notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.

Verstärkung und Verstetigung der Erhaltungsmittel

Der jährliche Bedarf für die Erhaltungsaufwendungen an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesautobahnen beläuft sich auf rund 140 Mio. Euro und an den Fahrbahnen und Bauwerken der Bundesstraßen auf rund 110 Mio. Euro. Für die Brückenertüchtigung besteht ein zusätzlicher Bedarf von rund 100 Mio. Euro. Im Jahr 2013 stehen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Erhaltungsmittel sollen bis 2015 auf rund 350 Mio. Euro angehoben werden, so dass in den kommenden Jahren ausreichend Geld für den Erhalt der Bundesstraßen zur Verfügung stehen wird.

Für die Landesstraßen einschließlich der Bauwerkserhaltung sind jährlich 80 Mio. Euro zur Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes nötig. Mindestens 100 Mio. Euro werden gebraucht, um eine Verbesserung durch nachträgliche Sanierung zu erreichen. Die Landesregierung hat daher die Erhaltungsmittel auf insgesamt 100 Mio. Euro verstärkt. Allerdings sind daraus die laufenden Rückzahlungen für das von der Vorgängerregierung aufgelegte Landesinfrastrukturprogramm in Höhe von rund 23 Mio. Euro jährlich bis 2014 zu finanzieren. Der Finanzbedarf für die Brückenertüchtigung liegt bei jährlich rund 40 Mio. Euro und wird vom Jahr 2015 an fällig.

Nachhaltiger Einsatz der knappen Haushaltsmittel

„Wir werden die knappen Haushaltsmittel zukünftig noch effizienter einsetzen“, kündigte Minister Hermann an. Bei den Fahrbahnen werden bei der jährlichen Mittelverteilung künftig die aktuelle Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) und die Verkehrsbelastung maßgeblich sein. Auch bei den Brücken wird sich die Zuteilung der Erhaltungsmittel künftig stärker an der landesweiten Verteilung des Bauwerkszustands orientieren. Durch diese Vorgehensweise wird ein Höchstmaß an Transparenz im Erhaltungsmanagement erreicht.“

Erprobung neuartiger, kostengünstiger und umweltfreundlicher Bauverfahren

Die Straßenbauverwaltung des Landes hat im Jahr 2012 in mehreren Pilotprojekten neuartige Bauverfahren im Erhaltungsbereich erprobt. Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, diese Verfahren auch weiterhin dort zu berücksichtigen, wo ihr Einsatz sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Standardanpassung – Es muss nicht immer First Class sein!

Angestrebt wird, die Sanierungsmaßnahmen bei den Landesstraßen baulich solide, aber so einfach wie möglich zu gestalten, um möglichst viele Strecken instand setzen zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung. Der Ausbau schwach belasteter Strecken wird zurückgestellt. Hier muss nicht jede Kurve begradigt und jede Kuppe beseitigt werden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sollen bei Bedarf verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft werden.

Gelder werden gezielt nach Dringlichkeit eingesetzt

Nach den Worten von Staatssekretärin Splett wird die Mittelverteilung künftig stärker am Bedarf ausgerichtet: „Bisher wurden Haushaltsmittel für die Sanierung in Abhängigkeit vom Zustand und von den Streckenlängen pauschal an die Regierungspräsidien verteilt. Dabei wurden der Erhaltungszustand der Straßen und die Verkehrsbelastung nicht ausreichend berücksichtigt. Auf Grundlage der Kriterien Straßenzustand (ZEB), Verkehrsbelastung und Verkehrsfläche wurde nun eine Dringlichkeitsliste erstellt, nach der die zu sanierenden Straßenabschnitte künftig vorrangig bearbeitet werden sollen.“

Strategische Sanierung

Diese Dringlichkeitslisten dienen als Hilfestellung bei der Festlegung der jährlichen Erhaltungsprogramme und als Maßstab für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Regierungspräsidien. „Die bedarfsorientierte Zuteilung der Haushaltsmittel hat zur Folge, dass die schlechtesten Straßen zuerst saniert und somit die Haushaltsmittel noch zielgenauer verwendet werden“, erklärte Staatssekretärin Splett.

Die Listen werden jährlich aktualisiert, d. h. die im Laufe des Jahres durchgeführten Maßnahmen werden aus den Listen entfernt. Inhaltlich werden die Listen alle 4 Jahre aktualisiert, sobald die Daten der neuen Zustandserfassung vorliegen und aus-gewertet sind.

Weitere Informationen wie eine Karte mit Detailinformationen zur ZEB finden Sie auf:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de (->Verkehrsträger ->Straße)

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg