schwaebische.de: Land meldet B312-Umgehungen an

Nun sollen doch alle Ortsumfahrungen im Zuge der B312 zwischen Biberach und dem Illertal vom Land für den neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden. Ziel sei es, sie in den vordringlichen Bedarf aufnehmen zu lassen. Dies teilte der Grünen-Landtagsabgeordnete Jürgen Filius aus Ulm am Donnerstag der SZ mit. Dies habe ihm Verkehrsminister Winfried Hermann am Rande der Plenarsitzung im Stuttgarter Landtag mitgeteilt, so Filius.

der gesamte Artikel auf schwaebische.de…

Geißlinger Zeitung: Ausschreibung für Weiterbau der B 466 steht bevor

Bei einem Besuch in Geißlingen hat Verkehrsminister Winfried Hermann verkündet, dass der Weiterbau der B466 bei Süßen bald beginnen können. Der Bund habe für das ganze Projekt bereits grünes Licht gegeben, die Arbeiten können nun ausgeschrieben werden. Das Projekt wurde ins Infrastruktur-Beschleunigungsprogramm II des Bundes aufgenommen.

Der gesamte Artikel bei der Geißlinger Zeitung….

PM: Kabinett diskutiert Ausbau der Bundesschienenwege im Land

Ministerpräsident Kretschmann: Schienennetz in Baden-Württemberg muss dringend ausgebaut werden – Minister Hermann: riesiger Nachholbedarf im Land

Verkehrsminister Winfried Hermann hat das Landeskabinett am Dienstag, 30. April über seinen Vorschlag zur Anmeldung von Schienenprojekten im Land für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) informiert. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte dazu: „Baden-Württemberg wurde in den vergangenen Jahren beim Ausbau und bei der Modernisierung des Schienennetzes stark benachteiligt. Für unser Land als wirtschaftsstarke Region ist aber eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur unverzichtbar.“
Minister Hermann unterstrich: „Die Schiene muss in Zukunft einen größeren Teil des Verkehrs aufnehmen. Nur mit einem modernisierten und elektrifizierten Schienennetz wird die dringend notwendige Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gelingen. Unser an nachhaltiger Entwicklung orientiertes Infrastrukturkonzept ist darauf ausgerichtet, den Schienenverkehr in der Fläche und im ländlichen Raum auszubauen. Der Bund muss hier auch seiner Verantwortung zur Stärkung ländlicher Regionen gerecht werden.“

Der Finanzierungsrahmen für die vorgeschlagenen Projekte beläuft sich nach groben Schätzungen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) auf etwa zehn Mrd. Euro. Mit den neuen Projekten werden u.a. Lücken bei der Elektrifizierung geschlossen und das Schienennetz in ländlichen Regionen ausgebaut. Sie haben einen Finanzierungsbedarf von rund einer Mrd. Euro. Etwa 9 Mrd. Euro kosten die Projekte des laufenden BVWP, die bis heute nicht realisiert wurden.

Minister Hermann erklärte: „Die Liste macht deutlich, dass der bisherige Finanzierungsrahmen für den Ausbau der Bundesschienenwege völlig unzureichend ist. Wir brauchen ein neues Konzept für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. In den letzten 20 Jahren wurden in Deutschland 32,6 Milliarden Euro in die Bundesschienenwege investiert. Auf Baden-Württemberg entfielen davon etwa 1,6 Mrd. Euro und damit weniger als fünf Prozent, obwohl unser Anteil am deutschen Schienennetz schon zehn Prozent beträgt. Nach den notwendigen Jahren des Aufbaus Ost brauchen wir jetzt einen Aufbau Südwest.“

Der neue Bundesverkehrswegeplans soll 2015 vorgelegt werden. Anders als bei Straßenmaßnahmen steht die Anmeldung von Schienenprojekten nicht nur den Bundesländern, sondern allen Bürgern offen. Das MVI hat die Öffentlichkeit bereits auf der Stufe der Anmeldungen der Schienenprojekte beteiligt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten seit dem 15. März zu den Vorschlägen des Landes für den weiteren Ausbau der Schieneninfrastruktur Stellung nehmen. Die Frist für die Beteiligung der Öffentlichkeit endete am 15.04.2013. Zeitgleich wurden die Kommunalen Landesverbände, die IHK, Regionalverbände, Natur- und Umweltschutz- und Verkehrsverbände angehört.

Minister Hermann erklärte: „In den meisten Stellungnahmen wurde ein starker Ausbau der Schienenwege in der Fläche gefordert. Dies kann nicht in allen Fällen erfüllt werden, denn die Finanzmittel sind begrenzt. Deshalb müssen wir auch bei der Modernisierung des Schienennetzes Prioritäten setzen.“

Baden-Württemberg hat die anzumeldenden Projekte in 4 Kategorien eingeteilt:

1. Achsen des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes und internationale
Strecken

2. Achsen zwischen Oberzentren/Beseitigung von Engpässen im Güter- und
Personenverkehr

3. Schieneninfrastrukturprojekte des Regional- und Nahverkehrs

4. Vorschläge zur Errichtung von Anlagen zum kombinierten Verkehr.

Die Liste enthält in der Kategorie eins „Achsen des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes und internationale Strecken“ im Wesentlichen Strecken, die bereits Bestandteil des BVWP 2003 waren.

Die Kategorie zwei enthält die Projekte aus der Elektrifizierungsoffensive des Landes. Von den rund 3.500 Streckenkilometern in Baden-Württemberg sind bisher ca. 60 Prozent elektrifiziert. Im Nachbarland Schweiz wird aber nahezu das gesamte Schienennetz elektrisch befahren. Zudem hat Baden-Württemberg im Vergleich der Flächenländer einen hohen Bevölkerungszuwachs und ein sehr großes wirtschaftliches und touristisches Potenzial. Die Elektrifizierungsoffensive ist Bestandteil des Generalverkehrsplanes 2010. Sie dient der Entwicklung des ländlichen Raumes durch eine leistungsfähigere, überregionale Schieneninfrastruktur. Denn mit der Elektrifizierung weiterer Streckenabschnitte können Fahrzeiten verkürzt, die Leistungsfähigkeit des Netzes erhöht, durchgehende Verbindungen geschaffen, verbesserte Ausschreibungsbedingungen realisiert und die Umweltverträglichkeit des Schienenverkehrs weiter gestärkt werden.

Minister Hermann sagte: „Wir haben bei der Anmeldung auch große Nahverkehrsprojekte auf Schienenwegen des Bundes berücksichtigt, weil deren Finanzierung mit Hilfe von GVFG-Mitteln nicht absehbar ist.“ Das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) läuft 2019 aus. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die auf die Fortführung des bisherigen Förderprogramms bis zum Jahr 2039 abzielt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 3. Mai damit befassen.

Beim kombinierten Verkehr schlägt das MVI Standorte am Südlichen Oberrhein (Lahr), in Eutingen und im Raum zwischen Stuttgart-Neckarhafen und Plochingen vor.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg // Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 – Verkehrsträger Schiene finden Sie hier.

SWP: Erstes Etappenziel beim Albaufstieg ist erreicht

Auf der Regionalkonferenz für den Regierungsbezirk Tübingen hat Verkehrsminister Winfried Hermann informiert, dass sich der Albaufstieg der B312 zwischen Pfullingen und Engstingen in der Liste der 40 wichtigsten Projekte für den Bundesverkehrswegeplan befinde. Das liege daran, dass das bisher nur als „weiterer Bedarf“ eingestufte Projekt nach den neuen Kriterien des Landes an Wichtigkeit gewinnt. In diesen wird vor allem auf die Erschließung von Hauptverkehrsachsen im Land gesetzt.

Der gesamte Artikel bei der Südwestpresse…

Stuttgarter Zeitung: Bundesverkehrswegeplan – Schon die Wunschliste löst Debatten aus

Mehr Geld für große Verkehrsachsen, weniger Mittel für die klassische Ortsumgehung – das ist ein Grundsatz des neuen Bundesverkehrswegeplans, der im Jahr 2015 in Kraft treten soll.

Hermann weist zudem auf die unsichere Finanzierung hin: Um die 160 Projekte aus dem Südwesten, die im Entwurf stehen, zu bauen, müsste der Bund jährlich 600 Millionen Euro nach Baden-Württemberg fließen lassen, zuletzt waren es durchschnittlich nur 230 Millionen Euro.

der gesamte Artikel in der Stuttgarter Zeitung…

PM: Landeskonzept zur Anmeldung von Straßen für den Bundesverkehrswegeplan

Öffentliche Diskussion und Information über den zukünftigen Bundesstraßenbau in der Region Stuttgart

Baden-Württemberg setzt bei den Neuanmeldungen für den kommenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf fachliche Kriterien und ein Achsenkonzept, doch was bedeutet das genau für Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Stuttgart? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet am Donnerstag, 25. April 2013, im Regierungspräsidium Stuttgart eine öffentliche Regionalkonferenz statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, und Johannes Schmalzl, Regierungspräsident Stuttgart, werden die Konzeption des Landes für die Anmeldung der Maßnahmen zum BVWP vorstellen und mit den Gästen der Konferenz diskutieren. „Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist uns wichtig“, so Hermann. „Transparenz und Effizienz sind die Leitlinien unserer Infrastrukturpolitik.“

Die Regionalkonferenz findet von 18 bis ca. 21 Uhr im Regierungspräsidium Stuttgart, Bauteil A, Raum Geschwister Scholl (5. OG, Nr. 5.051), Ruppmannstr. 21, Stuttgart statt. Zusammen mit VertreterInnen der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie und Handelskammern, von Umwelt- und Verkehrsverbänden haben die BürgerInnen die Möglichkeit Ihre Fragen und Anregungen zu artikulieren. In Karlsruhe und Tübingen haben die Regionalkonferenzen bereits stattgefunden, die letzte Konferenz findet am 30. April in Freiburg statt.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie auf unserer Homepage unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115847/

Zum BVWP allgemein

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der 2015 / 2016 vorliegen und den derzeit geltenden BVWP aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der BVWP enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes, für die ein Baubedarf während seiner Laufzeit (in der Regel 15 Jahre) erwartet wird. Er ist zwar das maßgebende Planungsinstrument, jedoch noch kein Finanzierungsplan oder -programm. Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Prozess im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen nach dem Bedarfsplan stellt das BMVBS Fünfjahrespläne auf.

Die Bundesländer sind aufgefordert, dem BMVBS bis September 2013 Straßenprojekte zu melden.

GEA: Aufholen beim Straßenbau – Bürger kommen zu Wort

Der Regierungsbezirk Tübingen hat Nachholbedarf im Straßenbau. Jetzt profitiert er von der Neuausrichtung der Straßenbaupolitik des Landes, die Verkehrsminister Winfried Hermann vor 500 interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorstellte. Demnach steigt der Anteil der fürs Regierungspräsidium Tübingen zur Verfügung gestellt wird auf bis zu 45% der Gesamtmittel im Jahr 2014.

Der gesamte Artikel beim Reutlinger Generalanzeiger…

PM: Landeskonzept zur Anmeldung von Straßen für den Bundesverkehrswegeplan

Öffentliche Diskussion und Information über den zukünftigen Bundesstraßenbau in der Region Tübingen

Baden-Württemberg setzt bei den Neuanmeldungen für den kommenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf fachliche Kriterien und ein Achsenkonzept, doch was bedeutet das genau für Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Tübingen? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet am Donnerstag, 18. April 2013, im Landratsamt Tübingen eine öffentliche Regionalkonferenz statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.

Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, und Hermann Strampfer, Regierungspräsident Tübingen, werden die Konzeption des Landes für die Anmeldung der Maßnahmen zum BVWP vorstellen und mit den Gästen der Konferenz diskutieren. „Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist uns wichtig“, so Hermann. „Transparenz und Effizienz sind die Leitlinien unserer Infrastrukturpolitik.“

Die Regionalkonferenz findet von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr im Landratsamt (Glashalle), Wilhelm – Keil – Straße 50, Tübingen statt. Zusammen mit VertreterInnen der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie und Handelskammern, von Umwelt- und Verkehrsverbänden haben die BürgerInnen die Möglichkeit Ihre Fragen und Anregungen zu artikulieren. Die erste Regionalkonferenz fand vergangene Woche in Karlsruhe statt, Stuttgart und Freiburg folgen in den kommenden Wochen.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie auf unserer Homepage unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115847/

Zum BVWP allgemein

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der 2015 / 2016 vorliegen und den derzeit geltenden BVWP aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der BVWP enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes, für die ein Baubedarf während seiner Laufzeit (in der Regel 15 Jahre) erwartet wird. Er ist zwar das maßgebende Planungsinstrument, jedoch noch kein Finanzierungsplan oder -programm. Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Prozess im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen nach dem Bedarfsplan stellt das BMVBS Fünfjahrespläne auf.

Die Bundesländer sind aufgefordert, dem BMVBS bis September 2013 Straßenprojekte zu melden.

PM: Bundesverkehrswegeplan 2015: Land setzt beim Straßenbau auf fachliche Kriterien und Achsenkonzept

Maßnahmenpool zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans Straße geht in die Anhörungsphase

Zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur heute (19.03.2013) sein Anmeldekonzept und den Entwurf für einen Maßnahmenpool für den Verkehrsträger Straße vorgestellt. „Transparenz und Effizienz: Das sind die Leitlinien für eine zukunftsfähige Infrastrukturpolitik, die zugleich auch den finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren gerecht wird. Wir plädieren für einen konzeptionellen Ansatz, der mehr das gesamte Verkehrsnetz als einzelne Fälle im Auge hat. Wir müssen die knappen Haushaltsmittel möglichst ökonomisch einsetzen “, sagte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur. Neben einer zweimonatigen Verbändeanhörung werde im April in jedem Regierungsbezirk je eine Regionalkonferenz zum Thema stattfinden.
Als Hauptachsen wurden das Transeuropäische Netz (TEN-Netz) und großräumige Hauptverbindungs- und Hauptverkehrsachsen definiert. In den Maßnahmenpoolentwurf wurden Straßenprojekte aufgenommen, die an einer dieser Hauptachsen liegen. Daneben wurden Einzelmaßnahmen in einem separaten Korb aufgenommen, die nicht an den definierten Hauptachsen liegen, aber folgende Kriterien erfüllen: eine tägliche Verkehrsmenge (DTV 2010) von mindestens 13.500 Kfz/24h oder einen Lkw-Anteil von mindestens 1.000 Lkw/24 h. Gleichzeitig muss durch die Maßnahme eine hohe Verkehrsentlastung erreichbar sein.

Auf Grundlage dieses Konzepts wurden insgesamt 160 Projekte mit einem Finanzierungsbedarf von rund 9,4 Mrd. Euro benannt. Die Umsetzung aller Projekte würde bei einer 15-jährigen Laufzeit des neuen BVWP jährliche Mittelzuweisungen des Bundes für diesen Bereich von rund 600 Mio. Euro voraussetzen. „Im Sinne einer transparenten und an den finanziellen Rahmenbedingungen orientierten Straßenbaupolitik halten wir eine Priorisierung der Projekte für notwendig“, sagte Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. „Wir knüpfen hier an Priorisierung der baureifen Bundesfernstraßen im letzten Jahr an.“ Kriterien sind die Kosten, der verkehrliche Nutzen und die Wirkungen der Maßnahme auf Mensch und Umwelt. Wegen der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen werden die Ausbaumaßnahmen an Bundesautobahnen, die Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen und die Ausbaumaßnahmen an Bundesstraßen jeweils getrennt bewertet. Die für die Priorisierung notwendigen Daten werden derzeit von den Regierungspräsidien erhoben. In diesem Zusammenhang wird auch überprüft, inwieweit Alternativen, beispielsweise Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder der Umbau eines Knotenpunktes, bestehende Verkehrsprobleme lösen können. Die Priorisierung selbst solle bis September 2013 abgeschlossen sein, so dass dem Bund dann eine priorisierte Liste gemeldet werden könne. „Letztendlich entscheidet jedoch der Bund selbst, inwieweit er unseren Vorschlägen folgt“, unterstrich Staatssekretärin Splett.

Neben der zweimonatigen Verbändeanhörung können sich auch die Bürgerinnen und Bürger zu Wort melden. In vier Regionalkonferenzen wird das Landeskonzept noch einmal im Detail vorgestellt und Raum für Diskussionen gegeben.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie auf unserer Homepage unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115847/

Termine Regionalkonferenzen:

Karlsruhe: 12. April 2013, ab 10 Uhr
Tübingen: 18. April 2013, ab 18 Uhr
Stuttgart: 25. April 2013, ab 18 Uhr
Freiburg: 30. April 2013, ab 13 Uhr

Zum BVWP allgemein

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der 2015 / 2016 vorliegen und den derzeit geltenden BVWP aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der BVWP enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes, für die ein Baubedarf während seiner Laufzeit erwartet wird. Wichtigste Grundlage ist die absehbare Verkehrsentwicklung (Laufzeit in der Regel 15 Jahre). Er ist zwar das maßgebende Planungsinstrument, jedoch noch kein Finanzierungsplan oder -programm. Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Prozess im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen nach dem Bedarfsplan stellt das BMVBS Fünfjahresspläne auf.

Die Bundesländer sind aufgefordert, dem BMVBS bis September 2013 mögliche Straßenprojekte zu melden. Dabei hat das Bundesverkehrsministerium jedoch weder Kriterien noch den finanziellen Rahmen für eine Priorisierung vorgegeben.

Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg