Öffentliche Diskussion und Information über den zukünftigen Bundesstraßenbau in der Region Tübingen
Baden-Württemberg setzt bei den Neuanmeldungen für den kommenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) auf fachliche Kriterien und ein Achsenkonzept, doch was bedeutet das genau für Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Tübingen? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet am Donnerstag, 18. April 2013, im Landratsamt Tübingen eine öffentliche Regionalkonferenz statt, zu der alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen sind.
Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, und Hermann Strampfer, Regierungspräsident Tübingen, werden die Konzeption des Landes für die Anmeldung der Maßnahmen zum BVWP vorstellen und mit den Gästen der Konferenz diskutieren. „Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist uns wichtig“, so Hermann. „Transparenz und Effizienz sind die Leitlinien unserer Infrastrukturpolitik.“
Die Regionalkonferenz findet von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr im Landratsamt (Glashalle), Wilhelm – Keil – Straße 50, Tübingen statt. Zusammen mit VertreterInnen der Kommunalen Spitzenverbände, der Industrie und Handelskammern, von Umwelt- und Verkehrsverbänden haben die BürgerInnen die Möglichkeit Ihre Fragen und Anregungen zu artikulieren. Die erste Regionalkonferenz fand vergangene Woche in Karlsruhe statt, Stuttgart und Freiburg folgen in den kommenden Wochen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum BVWP-Konzept des Bundes, zum Landeskonzept, zu den Priorisierungskriterien und zum Maßnahmenpool finden Sie auf unserer Homepage unter: www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115847/
Zum BVWP allgemein
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP), der 2015 / 2016 vorliegen und den derzeit geltenden BVWP aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der BVWP enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes, für die ein Baubedarf während seiner Laufzeit (in der Regel 15 Jahre) erwartet wird. Er ist zwar das maßgebende Planungsinstrument, jedoch noch kein Finanzierungsplan oder -programm. Der BVWP bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des BVWP in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Prozess im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen nach dem Bedarfsplan stellt das BMVBS Fünfjahrespläne auf.
Die Bundesländer sind aufgefordert, dem BMVBS bis September 2013 Straßenprojekte zu melden.