Der „Kreiselerlass“ der Landesregierung vom 15. November 2011 enthalte „keine Vorgaben, dass Kunstwerke, Findlinge oder andere Gegenstände immer zu entfernen sind“, heißt es in der Hermannschen Antwort.
der gesamte Artikel im Hohenloher Tageblatt…
Der „Kreiselerlass“ der Landesregierung vom 15. November 2011 enthalte „keine Vorgaben, dass Kunstwerke, Findlinge oder andere Gegenstände immer zu entfernen sind“, heißt es in der Hermannschen Antwort.
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