Der „Kreiselerlass“ der Landesregierung vom 15. November 2011 enthalte „keine Vorgaben, dass Kunstwerke, Findlinge oder andere Gegenstände immer zu entfernen sind“, heißt es in der Hermannschen Antwort.
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Der „Kreiselerlass“ der Landesregierung vom 15. November 2011 enthalte „keine Vorgaben, dass Kunstwerke, Findlinge oder andere Gegenstände immer zu entfernen sind“, heißt es in der Hermannschen Antwort.
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Ludwigsburg (dpa/lsw) – Im Streit um den Abbau von Kunstwerken an Kreisverkehren hat Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) beklagt, bei der Umsetzung eines Erlasses seien einige Beamte allzu eifrig gewesen. Die Landratsämter könnten im Einzelfall abwägen, sagte Hermann der «Ludwigsburger Kreiszeitung» (Donnerstag). «Dieser Erlass zielt aber nicht allein und unbedingt darauf ab, alle Kunstwerke abzuräumen oder alle Bäume zu fällen. Das wird von einigen eifrigen Beamten auf allen Ebenen leider so ausgelegt», sagte Hermann.
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