26.05.2015 – Minister Hermann: Der barrierefreie Zugang zu Bussen ist ein weiterer Schritt beim Abbau von Barrieren im ÖPNV
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat ein Förderprogramm für den barrierefreien Umbau von Bushaltepunkten aufgelegt. Im Fokus stehen dabei solche Haltepunkte, die in besonderem Maße von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Ziel ist es, die bestehenden Bushaltepunkte mit speziellen Bordsteinkanten auszustatten, die ein näheres Heranfahren der niederflurigen Busse an die Haltepunkte ermöglichen, sowie weitere Hilfen für einen barrierefreien Zugang zu installieren. „Die Förderung von Standardlinienbussen, die aufgrund ihrer Bauart die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Menschen berücksichtigen, hat sich in der Vergangenheit bewährt. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Sonderprogramm „Barrierefreiheit“ nun einen weiteren Beitrag leisten können, damit mobilitätseingeschränkte Menschen den ÖPNV leichter nutzen können.“, so Minister Hermann. Minister Hermann weist darauf hin, dass die Herstellung von Barrierefreiheit außerdem zu einer wachsenden Attraktivität und Qualitätssteigerung des gesamten ÖPNV beitrage. Hermann: „Durch einen barrierefreien Zugang wird allen Fahrgästen ein leichteres Ein- und Aussteigen in die Verkehrsmittel ermöglicht. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels ist das ein ganz wesentlicher Aspekt für die Attraktivität des ÖPNV insgesamt.“ Die Folge seien zudem bessere Fahrgastwechselzeiten und mithin eine Beschleunigung des ÖPNV sowie eine größere Fahrplanstabilität.
Gegenstand der Förderung ist vor allem die Ausstattung mit speziellen Busborden mit einer angeformten Fahrkante (angeformte Schnittgerinne). Durch die spezielle Formung der Busborde kann der Bus im Anfahrvorgang mit seinen Reifen ohne allzu großen Verschleiß auf den Busbord auflaufen, ohne „aufzuklettern“. So wird ein nahes Heranfahren der niederflurigen Busse, eine engere Positionierung des Fahrzeuges am Randstein und damit ein niveaugleicher Einstieg ermöglicht. Zudem sollen weitere Hilfen (z.B. Blindenleitlinien) installiert werden, die einen barrierfreien Zugang zu den Bussen erleichtern. Minister Hermann abschließend: „Die Herausforderung beim Abbau von Barrieren im ÖPNV sind auch mit Blick auf das gesetzliche Ziel, bis 2022 vollständige Barrierefreiheit herzustellen, sehr groß. Wir wollen die kommunale Ebene hierbei nicht alleine lassen. Das vorliegende Programm ist daher ein erster notwendiger Schritt.“
Hintergrund:
Für das Sonderprogramm „Barrierefreiheit“ stehen in den Haushaltsjahren 2015/2016 insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung. Für den Umbau eines Haltepunktes ist eine pauschale Bezuschussung im Umfang von 10.000 Euro vorgesehen. Damit können 500 Bushaltepunkte im ganzen Land entsprechend umgebaut werden.
Förderanträge können ab dem 15. Juni 2015 bei den Regierungspräsidien gestellt werden.
Weitere Informationen und Einzelheiten des Förderprogramms finden Sie hier, sowie auf den jeweiligen Seiten der Regierungspräsidien.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur