PM: Erste temporäre Seitenstreifenfreigabe im Land geht in Betrieb

Minister Hermann: Zentrales Projekt im Kampf gegen Stau

Erstmals in Baden-Württemberg wird am kommenden Montag eine temporäre Seitenstreifenfreigabe auf einer Autobahn in Betrieb gehen, die in den Hauptverkehrszeiten die Nutzung des Seitenstreifens als zusätzlichen Fahrstreifen ermöglicht. Auf der Bundesautobahn A8 zwischen dem Autobahnkreuz Stuttgart und der Anschlussstelle Stuttgart-Möhringen beginnt am 13. Mai 2013 um 06:30 Uhr in beiden Fahrtrichtungen der offene Probebetrieb der zeitweisen Freigabe des Standstreifens. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wo immer es möglich ist, werden wir auf diese Weise die Kapazität überlasteter Streckenabschnitte schnell und preiswert erweitern. Dies ist ein zentrales Projekt in unserem Programm der Staubekämpfung. Durch intelligente Verkehrssteuerung können die vorhandene Infrastruktur besser genutzt und Staus verhindert werden.“

Der erweiterte Verkehrsraum soll in dem betreffenden Abschnitt mit durchschnittlich rund 140.000 Kraftfahrzeugen pro Tag eine Verbesserung der Verkehrssituation bewirken. In Fahrtrichtung Karlsruhe sind es 2,6 Kilometer und in Fahrtrichtung München 4,2 Kilometer mehr Verkehrsraum, der den Autofahrerinnen und –fahrern im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt wird. Die wegweisende Beschilderung wurde so ergänzt, dass der Seitenstreifen speziell den Verkehr aufnehmen soll, der an der folgenden Anschlussstelle die Autobahn verlässt.

Vor der Freigabe wird der Seitenstreifen in der Verkehrsrechnerzentrale des Landes in Stuttgart-Feuerbach jeweils auf Hindernisfreiheit geprüft. Diese Prüfung erfolgt über Kameras, die entlang der Freigabestrecke aufgestellt sind. Dazu stehen sieben Kameras in Fahrtrichtung Karlsruhe und elf Kameras. in Fahrtrichtung München zur Verfügung. Das System erfasst keine personenspezifischen Daten. Dieser Vorgehensweise hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz zugestimmt.

Die Freigabe des Seitenstreifens erfolgt im Probebetrieb zunächst zeitgesteuert, so dass werktags von ca. 6:30 Uhr an der Seitenstreifen in Richtung Karlsruhe und ca. 15 Minuten später in Richtung München befahren werden kann. Die Freigabe wird nach etwa drei Stunden wieder aufgehoben, wenn das Verkehrsaufkommen abnimmt. Nachmittags wird ebenfalls für die Zeit erhöhter Verkehrsbelastungen die TSF aktiviert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit während der Seitenstreifenfreigabe beträgt auf allen Fahrstreifen maximal 100 km/h. Wechselverkehrszeichen der im vergangenen Jahr installierten Streckenbeeinflussungsanlage weisen die Verkehrsteilnehmer auf die Möglichkeit der Seitenstreifennutzung hin.

Das Ende der Freigabe erfolgt durch Neutralstellung aller zugehörigen Verkehrszeichen. Zuvor werden jeweils für die Dauer von 2 Minuten bei den Anzeigequerschnitten ein gelb blinkender Pfeil nach links unten gerichtet und dann rote gekreuzte Schrägbalken angezeigt.

Für den Pannenfall stehen den Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmern Nothaltebuchten entlang des Streckenabschnitts zur Verfügung. Erfahrungen aus anderen Bundesländern haben gezeigt, dass die Verkehrssicherheit durch die Temporäre
Nutzung des Seitenstreifens auf unverändert hohem Niveau bleibt.

Nach dem mehrwöchigen Probebetrieb soll die Anlage ohne Auswirkungen auf den Verkehr in den Regelbetrieb übergehen.

Weitere Informationen
Unter https://svz-bw.de/tsf.html erhalten Sie in der Rubrik Verkehrsbeeinflussungsanlagen Informationen zur Temporären Seitenstreifenfreigabe und weitere interessante Informationen zur Verkehrslage in Baden-Württemberg.