Bundesratsausschuss votiert für Antrag zur Minderung des Motorradlärms

Mit großer Mehrheit hat der Verkehrsausschuss des Bundesrates dem baden-württembergischen Antrag zugestimmt, der die Lärmbelastung durch Motorräder verringern soll. Verkehrsminister Winfried Hermann zeigte sich erfreut über die klare Entscheidung des Ausschusses.

Er äußerte die Hoffnung, dass die Länderkammer in der nächsten Plenarsitzung diesem Votum folgt. „Damit könnten lärmgeplagte Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. Zum einen wäre dies im Sinne vieler schon jetzt umweltbewusst fahrender Motorradfahrerinnen und -fahrer und zum anderen ein Signal an die Motorradindustrie, ihre Bemühungen zum Bau lärmärmerer Zweiräder zu verstärken. Unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen müssen europaweit verbessert werden, insbesondere da die EU Vorreiter in Sachen Umwelt- und Bürgerschutz sein möchte.“

Deshalb müsse die EU-Kommission anspruchsvolle Lärmbegrenzungsvorschriften zur Genehmigung neuer Krafträder (Fahrzeugklasse L) festlegen. „Notwendig sind neue Mess- und Kontrollverfahren. An den Motorrädern selbst muss der Lärm technisch begrenzt und zugleich verhindert werden, dass diese manipuliert werden“, fügte Minister Hermann hinzu.

Dem Vorstoß Baden-Württembergs zufolge sind die Vorschriften für die Genehmigung so zu gestalten, dass sie alle der Nutzungspraxis entsprechenden Betriebszustände von Motorrädern ausreichend umfassen. Nicht nur die Standgeräusche sondern auch die Fahrgeräusche sollen gemessen und die Geräuschgrenzwerte deutlich gesenkt werden. Es soll auch wirksamer kontrolliert werden, ob sicherheits-, umwelt- und geräuschrelevante Umrüstteile für Motorräder den in der Serienproduktion von Krafträdern verwendeten und genehmigten Teilen entsprechen, um unzulässige Manipulationen zu verhindern beziehungsweise leichter erkennen zu können.

Baden-Württemberg will mit seinem Antrag auch erreichen, dass die Bundesregierung sich bei der EU-Kommission baldmöglichst dafür einsetzt, die von der United Nations Economic Commission of Europe (UN/ECE) für die Geräuschentwicklung von Krafträdern überarbeitete Regelung ECE-R 41nicht ohne Verbesserungen zu übernehmen.

Nach den Worten von Minister Hermann besteht bei unveränderter Übernahme dieser neuen UN/ECE- Geräuschvorschriften die Gefahr, dass auf Jahre hinaus keine Verbesserung bei gesundheitlichen Belastungen durch Motorradlärm in der EU möglich sein wird.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg