18.03.2016 – Baden-Württembergs Verkehrsminister Hermann: Wettbewerb auf der Schiene stärken – Preise für die Nutzung von Trassen und Stationen im Schienenpersonennahverkehr begrenzen. Baden-Württemberg unterstützt im Bundesrat Forderungen der Länder zur Korrektur des Eisenbahnregulierungsgesetzes
Im Schienenverkehr ist nach den Worten von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann dringend mehr Wettbewerb, Effizienz und Attraktivität nötig. „Deshalb setzen sich die Länder für eine dynamische, zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Eisenbahnsektors ein“, erklärte der Minister am Freitag, 18. März anlässlich einer Stellungnahme, die die Länder zur ersten Beratung des „Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“, d.h. insbesondere des sogenannten „Eisenbahnregulierungsgesetzes“ (ERegG) in den Bundesrat einbrachten. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 34/2012/EU zum Einheitlichen europäischen Eisenbahnraum. Diese Richtlinie hätten alle Mitgliedstaaten bereits bis zum 16. Juni 2015 umsetzen müssen. Deutschland ist jedoch neben sechs weiteren Staaten im Verzug. Zwei Monate bleiben jetzt noch für die nationale Gesetzgebung, sonst droht dem Bund ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen:
- neue Vorgaben für die Anreizregulierung;
- neue Regeln für Entgelte der Betreiber von Bahnstrecken und Serviceeinrichtungen;
- mehr Befugnisse für die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde.
Die Länder befürworten den Gesetzentwurf zwar in großen Teilen, fordern jedoch in ihrer Stellungnahme an die Bundesregierung zahlreiche wesentliche Änderungen. „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er ist aber zu wenig ambitioniert und greift in zentralen Fragen zu kurz“, sagte Minister Hermann. Zuvor hatten sich die Länder in einem breiten Abstimmungsprozess mehrheitlich auf gemeinsame Forderungen an die Bundesregierung verständigt.
Im Zentrum steht die Entgeltregulierung
Zentrales Anliegen der Länder ist es, den rasanten Anstieg der Trassen- und Stationsentgelte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu begrenzen. Denn sonst würde ein weiteres Anwachsen die vom Bund im Regionalisierungsgesetz zugesagte Steigerung der Mittel für den SPNV aufzehren. Der Bund hatte im Zuge der Einigung zu den Regionalisierungsmitteln (bei der MPK am 24. September 2015) zugesagt, die Dynamik des Anstiegs der Trassen- und Stationspreise im Eisenbahnregulierungsgesetz zu begrenzen. Dieses Ziel wird aus Sicht der Ländermehrheit mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfehlt.
Zur Lösung dieses Problems haben die Länder in ihrer Stellungnahme eine sogenannte „Trassen- und Stationspreisbremse“ formuliert. Sie soll die Entgeltentwicklung im Rahmen halten und attraktivere Angebote durch Mehrverkehre zu Grenzkostenpreisen (Kosten, die durch die unmittelbaren Zugbetrieb anfallen) ermöglichen. Zahlreiche Punkte in der umfänglichen Stellungnahme zielen darauf ab, alle Potenziale zur Sicherung der Qualität des Schienennetzes bei der Anreizregulierung zu nutzen. Ferner wird gefordert, die Infrastrukturentgelte wieder in das System Schiene zu investieren. „Alle Gewinne, die in den Bereichen Fahrweg, Personenbahnhöfe und Energie erwirtschaftet werden, müssen vollständig wieder den bundeseigenen Schienenwegen zugutekommen. Es kann und darf nicht sein, dass diese Gelder nicht im System Schiene verbleiben, sondern beispielsweise in den Aufbau von Logistik in Asien investiert werden“, sagte Hermann. „Die Länder können die immer höheren Preise im SPNV kaum noch finanzieren. Wir brauchen ein leistungsfähiges Bundesschienennetz. Gewinne, die ohne Zweckbindung an die DB AG Holding weitergegeben werden, sind hier vor Ort besser investiert.“
Regulierung an den richtigen Stellen
Weiteren Änderungsbedarf sehen die Länder bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen. So fordern sie für kleine und regionale Eisenbahnen Ausnahmen von der Regulierung. Die Regulierung soll sich vielmehr auf Netze großer Eisenbahnbetreiber, insbesondere der Eisenbahnen des Bundes, konzentrieren. Die Länder wollen die Bundesnetzagentur als Überwachungsbehörde stärken und ihren gesetzlichen Handlungsspielraum bei der Kontrolle und Aufsicht ausbauen. Beispielsweise soll die Bundesnetzagentur nunmehr alle Kosten des Infrastrukturbetreibers prüfen können, damit mehr Effizienz und Transparenz entsteht. „Wir sehen noch an vielen weiteren Stellen Änderungsbedarf. Maßgeblich ist für uns eine Regulierung mit Augenmaß und nur so weit sie wettbewerbsrelevant ist. Eine Überregulierung wollen wir vermeiden“, sagte Minister Hermann.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur