Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat den von der Landtags-CDU erhobenen Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit Beratungsleistungen mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen.
Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl sagte am Montag in Stuttgart: „Diese in der Landtagsdebatte am vergangenen Donnerstag geäußerte Behauptung der CDU ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt. Wir prüfen, welche weiteren Schritte wir auch im Interesse des betroffenen und durch die unbewiesene Behauptung diskreditierten Unternehmens einleiten werden.“
Schon die Darstellung der CDU, die beratende Firma habe ein Gutachten erstellt, ist falsch. Lahl sagte: „Es handelt es sich um Beratungsleistungen zu ökonomischen und finanziellen Aspekten von Stuttgart 21. So wurde es auch dem Landtag auf eine Anfrage der FDP berichtet. Der größte Teil dieser Beratungstätigkeit wurde vor der Volksabstimmung über Stuttgart 21 erbracht. Einzelne Beratungsleistungen liefen aber noch bis in das Jahr 2014.“
Die Dokumentation der Beratungsleistungen kann nicht veröffentlicht werden, da sie schützenswerte Informationen und Daten Dritter – insbesondere der Deutschen Bahn – zu Kosten und zur Wirtschaftlichkeit des Projekts S 21 enthält. Wenn das Land diese Daten veröffentlichen würde, müsste es ein erhebliches Haftungsrisiko tragen.