09.05.2015 – Wirbelschleppenvorsorgegebiete am Flughafen Friedrichshafen sollen deutlich vergrößert werden …
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) Baden-Württemberg beabsichtigt als Genehmigungsbehörde für den Flughafen Friedrichshafen, die Wirbelschleppenvorsorgegebiete in den Einflugschneisen der Flugzeuge über Friedrichshafen und Meckenbeuren deutlich zu vergrößern. Sie sollen im Vergleich zu den bisherigen Vorsorgegebieten künftig mehr als dreimal so groß sein.
Änderung der Betriebsgenehmigung
Der Entwurf einer entsprechenden Änderung der Flughafen-Betriebsgenehmigung liegt derzeit dem Flughafen, der Stadt Friedrichshafen, der Gemeinde Meckenbeuren und der Flugsicherung zur Stellungnahme mit Frist bis zum 31. Juli 2015 vor. Danach soll die vorgesehene Änderung zügig in Kraft gesetzt werden. Verkehrsminister Hermann begrüßt die Neuregelung bei der Wirbelschleppenvorsorge: „Der Luftverkehr lebt davon, dass höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden. Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden hat für uns oberste Priorität. Das gilt nicht nur für die Passagiere, das gilt auch für die Menschen, die am Boden den Risiken des Luftverkehrs ausgesetzt sind.“
Wirbelschleppen sind Luftwirbel, die an den Tragflächen von Flugzeugen ausgelöst werden. Flugzeuge können in seltenen Fällen zum Ende des Landeanflugs beim Auftreffen dieser Wirbel am Boden Schäden verursachen. Herabstürzende Dachziegel sind eine Gefahr auch für Leib und Leben von Menschen. Sie muss möglichst abgewehrt werden. Deshalb hat das MVI als Genehmigungsbehörde bereits 1996 in der Flughafen-Betriebsgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens sogenannte Wirbelschleppenvorsorgegebiete in Friedrichshafen und Meckenbeuren festgelegt. In diesen Gebieten unterhalb der Anfluggrundlinien können sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die vor dem 1. März 1996 errichtet oder genehmigt wurden, vom Flughafen die Kosten für die Anbringung von Schneefanggittern oder die Verklammerung von Dachziegeln erstatten lassen. Für später errichtete Gebäude gibt es eine bauordnungsrechtliche Pflicht, die Dachziegel zu verklammern.
Gutachten empfiehlt Vergrößerung der Vorsorgegebiete
In den letzten Jahren hat es mehrere mutmaßlich von Wirbelschleppen verursachte Schäden an Dächern außerhalb der beiden bisher festgesetzten Vorsorgegebiete gegeben. Dies hat Zweifel an der richtigen Dimensionierung dieser Gebiete ausgelöst. Das MVI hat deshalb im Dezember 2012 der Flughafen Friedrichshafen GmbH aufgetragen, ein neues Gutachten zur Abklärung möglicher Gefahren von Wirbelschleppen anfliegender Flugzeuge im Nahbereich des Flughafens vorzulegen. Das Gutachten sollte auch einen Vorschlag für die konkrete, straßenbezogene Festsetzung neuer Vorsorgegebiete enthalten. Die Kosten für das Gutachten haben sich der Flughafen und die Genehmigungsbehörde geteilt.
Im Februar 2015 hat die Gesellschaft für Luftverkehrsforschung, Dresden, ihr Gutachten vorgelegt. Es schlägt vor, Gebiete, in denen eine Schadenseintrittswahrscheinlichkeit von mindestens einem Schaden pro 100 Jahre vorliegt, zu Wirbelschleppenvorsorgegebieten zu erklären. Diese Gebiete erfassen alle Wirbelschleppenvorfälle der letzten fünf Jahre. Die Genehmigungsbehörde beabsichtigt, sich den konkreten Festsetzungsvorschlägen für Friedrichshafen und Meckenbeuren anzuschließen.
Kostenerstattungsanspruch
Mit der Änderungsgenehmigung soll die Pflicht zur Kostenerstattung durch den Flughafen für die Schutzmaßnahmen allerdings aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit eingeschränkt werden. Der Flughafen trägt die Kosten nicht, wenn er gegenüber den Eigentümern nachweist, dass die Dacheindeckung beim Erstattungsantrag den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Windlast nicht genügt. Die Eigentümer müssen grundsätzlich selbst Sorge dafür tragen, dass sein Gebäude unter normalen Umständen in einem verkehrssicheren Zustand ist – von ihm also etwa bei Windböen keine Gefahren ausgehen. Die Eigentümer müssen außerdem dem Flughafen zur Prüfung des Daches den Zutritt zum Grundstück gewähren und ein vom Flughafen anerkanntes Fachunternehmen mit den Arbeiten beauftragen, wenn sie einen Kostenerstattungsanspruch geltend machen will. Mit der Anerkennung des Fachunternehmens durch den Flughafen soll die Qualität der Sicherungsmaßnahmen gewährleistet werden.
Neben der Vergrößerung der Wirbelschleppenvorsorgegebiete und der geringfügigen Einschränkung der Kostenerstattungspflicht des Flughafens enthält der Entwurf der Änderungsgenehmigung noch einige redaktionelle, teils klarstellende Änderungen der Flughafen-Betriebsgenehmigung ohne materiellen Änderungsgehalt.
Informationen
Das Gutachten, der Entwurf der Änderung der Flughafen-Betriebsgenehmigung, die Karten mit den eingezeichneten neuen Wirbelschleppenvorsorgegebieten, die Anhörungsschreiben sowie eine Synopse der bisherigen und geplanten Synopse der Flughafen-Betriebsgenehmigung finden Sie hier:
- Änderungsentwurf der Flughafen-Betriebgenehmigung Stand 03.06.2015
- Anhörungsschreiben luftrechtliche Genehmigung 28.04.15
- Anhörungsschreiben luftrechtliche Genehmigung 03.06.15
- Gutachten: Bewertung der Gefahren durch Wirbelschleppen Flughafen Friedrichshafen 24.02.15
- Karte Wirbelschleppenvorsorgegebiet Friedrichshafen
- Karte Wirbelschleppenvorsorgegebiet Meckenbeuren
- Synopse: bisherige und geplante Neufassung der Flughafen-Betriebsgenehmigung
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur