„Ein Stück Planungssicherheit für den Ausbau der kommunale Verkehrsinfrastruktur zurückgewonnen“
Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßte heute (20.06.2013) die im Zuge des gestrigen Kompromisses zum Aufbauhilfegesetzes zwischen Bund und Ländern getroffene Entscheidung zur Fortführung der Entflechtungsmittel für Verkehrszwecke bis 2019.
„Dafür hat auch Baden-Württemberg seit Langem mit großem Engagement gekämpft. Mit der Entscheidung für eine Fortsetzung der Mittel bis zum Jahr 2019 in der bisherigen Höhe gewinnen wir Planungssicherheit für kommunale Verkehrsinfrastruktur. Die Entflechtungsmittel sind unser entscheidendes Förderinstrument für die ÖPNV-Infrastruktur, für kommunale Straßen und Radwege. Auch wenn die Probleme der Infrastrukturfinanzierung damit nicht dauerhaft gelöst sind, haben wir zumindest mittelfristig wieder Klarheit was die Mittel für Aus- und Neubau angeht. Nach wie vor ungeklärt ist jedoch die Finanzierung für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen“, so Hermann.
Baden-Württemberg erhält jährlich 165 Mio. Euro vom Bund zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Die Mittel enden als Folge der Förderalismusreform grundsätzlich mit dem Jahr 2919. Bislang war die Höhe nach 2014 ungeklärt. Der Bund wollte die Mittel bis 2019 abschmelzen, die Länder drängten auf eine Fortsetzung in voller Höhe bis 2019.
Die baden-württembergische Landesregierung stellt nach einer schrittweisen Umstellung ab 2014 60 Prozent der Mittel für ÖPNV und Radverkehr zur Verfügung und 40 Prozent für den kommunalen Straßenbau. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis umgekehrt.