11.11.2014 – Die Wettbewerbsbeschränkung für die Stuttgarter Netze ist der Bahn ein Dorn im Auge.
Denn es wurde festgelegt, dass von den drei Teilnetzen (Losen) maximal zwei an ein und denselben Bieter gehen dürfen – das dritte Los erhält ein anderer Bewerber.
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