Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat die Deutsche Bahn nachdrücklich aufgefordert, endlich Klarheit für die Kostenentwicklung und Terminplanung beim Milliarden-Projekt Stuttgart 21 zu schaffen. „Die Projektpartner haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel das Vorhaben nach neuen Berechnungen der Bahn wirklich kostet und wie sich seine weitere Realisierung nach den Planungen der Bahn gestalten soll“, erklärte Minister Hermann in Stuttgart. Er fügte hinzu: „Da alle Projektpartner – Bund, Land, Stadt und Region Stuttgart – keine Mehrkosten übernehmen wollen, wird die Bahn das Projekt allein zu Ende finanzieren müssen.“
In einem Brief von Minister Hermann an den DB-Infrastrukturvorstand, Dr. Volker Kefer heißt es: „Seit dem 23. September 2011 hat die DB den Lenkungskreis nicht mehr über die weitere Entwicklung von Kosten, Risiken und Chancen informiert. Land und Partner haben dies mehrfach auch vor der letzten Sitzung des Lenkungskreises am 22. Oktober 2012 beanstandet.“ Angesichts jüngster Medienberichte über eine angebliche Steigerung der Gesamtkosten von Stuttgart 21 um rund eine Milliarde Euro müsse die Bahn schleunigst für Transparenz hinsichtlich ihrer weiteren Planung sorgen.
Minister Hermann kritisierte in seinem Brief an Dr. Kefer auch die bisherige Zeitplanung für das Projekt: „Auch die Terminsituation des Projekts Stuttgart 21 ist angespannt: Im Lenkungskreis am 23. März 2012 wurde eine Verschiebung der Inbetriebnahme auf Dezember 2020 mitgeteilt. Der uns im Februar 2012 vorgelegte Terminplan zum Baufortschritt im Talkessel bis zum Beginn des Grundwassertaktes ist bereits überholt. Der aktuell vorliegende Terminplan (Stand September 2012) lässt bei vielen Maßnahmen eine Verschiebung um mehrere Monate erkennen. Tatsache ist, dass zwar etwa 50 bis 60 Prozent der Vergaben erfolgt sind, aber aufgrund verschiedener Verzögerungen mit den Hauptbaumaßnahmen noch immer nicht begonnen wurde.
Diese Verzögerungen liegen sämtlich im Verantwortungsbereich der DB. In der Öffentlichkeit immer wieder erhobene Vorwürfe, die Landesregierung käme ihrer Projektförderpflicht nicht nach, was zu Verzögerungen im Projekt führe, weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Sollte es erforderlich sein, wird die Landesregierung dies Punkt für Punkt widerlegen können.“
Der Minister betonte erneut, dass das Land Mehrkosten, die über die vereinbarte Obergrenze von 4,526 Milliarden Euro hinausgehen, nicht übernehmen werde: „Die grundsätzliche Haltung der Landesregierung zur Frage der Mehrkostentragung ist bekannt. Sie hat am 13. September 2011 folgenden einstimmigen Ministerratsbeschluss gefasst:
„Bestätigung Kostenrahmen S 21
Für das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 wurde in der Finanzierungsvereinbarung eine Kostenobergrenze von 4,526 Mrd. Euro festgelegt. Überschreiten die Kosten des Projekts Stuttgart 21, einschließlich der Kosten, die sich aus dem Stresstest und dem Schlichterspruch (inkl. Gäubahn, sofern diese infolge des Stresstests und/oder des Notfallkonzepts notwendig ist) ergeben, den vereinbarten Kostendeckel von 4,526 Mrd. Euro, so beteiligt sich das Land an den Mehrkosten nicht. Dies gilt auch für das Risiko später auftretender Kostensteigerungen über die bislang vereinbarten Beiträge hinaus.“
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg