03.11.2014 – Leitlinie ist eine transparente und nachvollziehbare Priorisierung
Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett, MdL haben am Montag, 03.11. die umfänglichen Aktivitäten im Bundesfernstraßen – wie auch im Landesstraßenbau dargestellt. Beide betonten, der Grundsatz der Landesregierung laute: Erhalt und Sanierung der Infrastruktur haben Vorrang vor Neu- und Ausbau. Zur Straßenbaukonferenz in Stuttgart kamen rund 160 Vertreterinnen und Vertreter aus Regionen, Landkreisen, Kommunen und betroffenen Verbänden. Minister Hermann stellte das Landesstraßenbauprogramm 2015 – 2019 vor. Es sieht vom Jahr 2015 an auch den Beginn neuer Projekte des Neu- und Ausbaus von Landesstraßen vor. Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2011 waren zunächst die laufenden Bauvorhaben sowie über Sonderprogramme der Vorgängerregierung aufgelegten Projekte abgearbeitet worden. Vom kommenden Jahr werden nun erstmals wieder weitere Neu – und Ausbaumaßnahmen begonnen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dazu ein 5-Jahresprogramm vorgelegt.
In Ergänzung zum Generalverkehrsplan 2010 des Landes hatte die Landesregierung im November 2013 den „Maßnahmenplan Landesstraßen“ veröffentlicht. Dieser enthält Neu- und Ausbaumaßnahmen im Landesstraßennetz, die bis 2025 umgesetzt werden sollen. Der Maßnahmenplan war unter Zugrundelegung eines Investitionsvolumens von rund 40 Mio. Euro pro Jahr erstellt worden. Über einen komplexen Bewertungs- und Abwägungsprozess im Jahr 2013 waren von den 734 angemeldeten Vorhaben letztendlich 123 Projekte als realisierbar ausgewählt worden. Der Maßnahmenplan bildet die Grundlage für die Aufstellung des nun vorgestellten Bauprogramms.
Staatssekretärin Splett schilderte die Anstrengungen des Landes im Bundes-fernstraßenbau. Auch hier steht der Erhalt mit einem Investitionsvolumen von deutlich über 300 Mio. Euro im Vordergrund. Bei den Aus- und Neubauvorhaben des Bundesverkehrswegeplans konnten 2014 sechs Maßnahmen für den Verkehr freigegeben werden. Vier Baumaßnahmen an Autobahnen und elf Maßnahmen an Bundesstraßen sind derzeit im Bau oder für den Bau freigegeben. Weitere Baufreigaben hat das Land beim Bund beantragt.
Über die regulär vom Bund zugewiesenen Mittel hinaus hat das Land beim Bund sogenannte Ausgleichsmittel in Höhe von 20 Millionen Euro angefordert.
Baden-Württemberg wird damit voraussichtlich auch 2014 wieder mehr als 800 Mio. Euro Bundesmittel umsetzen.
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