Kommunen haben bisher keine rechtlichen Nachteile erlitten
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sieht der angekündigten Klage von Kommunen auf eine Fortführung der Planung für die B 31 West gelassen entgegen.
Den vom Planfeststellungsverfahren zur B 31 betroffenen Gemeinden am Kaiserstuhl sind aus dem Stopp der Planung bislang keine planungsrechtlich relevanten Nachteile erwachsen, die derzeit eine Klage rechtfertigen würden, teilte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag,18. September in Stuttgart mit.
Das Land Baden-Württemberg hat dafür gesorgt, dass das Ruhen des Planfeststellungsverfahrens genutzt wurde, um Alternativen zur Entlastung von Ortsdurchfahrten zu suchen. Zudem sei die anstehende Priorisierung im Rahmen des Anmeldeverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan abzuwarten. Diese ziele darauf ab, den Umfang der zu planenden Baumaßnahmen an die tatsächlichen Möglichkeiten anzupassen, die sich aus den vom Bund in Zukunft für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen bereitgestellten Mitteln ergeben.
Da der zweite Bauabschnitt der B 31 West im aktuellen Bundesverkehrswegeplan nur nachrangig eingestuft ist, und eine kurzfristige Finanzierung des Projekts aus Sicht des Landes nicht realistisch erscheint, sei diese Vorgehensweise sinnvoll.