Ministerium für Verkehr und Infrastruktur lässt Überkompensation im Großen Verkehrsvertrag prüfen

Intercity Doppelstockzug - Foto: DB

16.04.2015 – Im Jahr 2003 hat das Land den sog. Großen Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn geschlossen. Hierüber werden bisher rund zwei Drittel des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Land bestellt. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass das Land für die Leistungen rund 1 Mrd. Euro zu viel zahle. Aus diesem Grund hat der VCD eine Überkompensationsprüfung durch die EU angestrengt, zu welcher das Land Stellung nehmen muss.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat zwischenzeitlich zwei Dienstleistungsunternehmen, KCW/Berlin und Märkische Revision/Essen, beauftragt, die Überkompensation im Großen Verkehrsvertrag aus dem Jahr 2003 zu klären.

Obwohl die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, gelangten wesentliche Informationen bereits an die Öffentlichkeit. Aus diesem Grund und aus Gründen der Transparenz stehen die Zusammenfassungen der Untersuchungen hier zur Einsicht zur Verfügung.

Wie die Presse zutreffend berichtet, kommen die beiden Untersuchungen unabhängig voneinander und nach unterschiedlicher Methodik zu einem ähnlichen Ergebnis. Sie bestätigen den Verdacht einer Überkompensation und belegen diesen aus Sicht des MVI nachvollziehbar. Allerdings steht nun noch eine rechtliche Prüfung aus, inwieweit diese Überkompensation gegenüber der Deutschen Bahn geltend gemacht werden kann. Nach Vorliegen des Ergebnisses wird die Landesregierung das weitere Vorgehen beschließen.

Weitere Informationen

Ökonomische Analyse Verkehrsvertrages

Betriebliche Analyse Verkehrsvertrag

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

 

 

Presseartikel

Rhein-Neckar-Zeitung: Hat das Land 1,2 Milliarden Euro für den Nahverkehr zu viel gezahlt?