Minister Hermann und OB Kuhn zur Klage der DUH: Umfangreiches Maßnahmenpaket zur deutlichen Senkung der Luftschadstoffwerte.

Stuttgart Foto: Ralf Henze19.11.2015 – Verkehrsminister Winfried Hermann und der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn haben das gemeinsame Ziel bekräftigt, die Luftbelastung mit Feinstaub und anderen Schadstoffen deutlich zu senken. Dies teilen sie heute gemeinsam nach Bekanntwerden der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit. Um die Luftqualität in der Landeshauptstadt spürbar zu verbessern, hatten Verkehrsminister Winfried Hermann, Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Regierungspräsident Johannes Schmalzl schon nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission Mitte des Jahres, das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ am 27. Juli 2015 beschlossen. Die EU hatte gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil unter anderem in Stuttgart die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) seit mehreren Jahren nicht eingehalten werden.

Das Konzept sieht zwei Phasen vor. In einer ersten Phase wird die Bevölkerung durch Information sowie Verhaltenshinweise sensibilisiert und für eigenverantwortliches Handeln gewonnen. Die Menschen werden in dieser Phase dazu aufgerufen, ihren jeweiligen Beitrag für eine umweltverträgliche Mobilität zu leisten. Der Erfolg dieser ersten Phase wird im Frühjahr 2017 bewertet. In der zweiten Phase werden – soweit notwendig – weitere und neue Maßnahmen umgesetzt. Diese müssen verwaltungstechnisch vorbereitet werden und sie bedürfen der Akzeptanz. Thematisch verteilen sich die Maßnahmen auf fünf Bereiche:

  • Emissionsarme Fahrzeuge und Maschinen
  • 20 Prozent Verlagerung des konventionell betriebenen Kfz-Verkehrs auf umweltverträgliche Verkehrsmittel
  • Feinstaub-Alarm – Verkehr
  • Feinstaub-Alarm – Komfortkamine – Betriebsverbot bei Alarm ab 2016
  • Luftreinhaltung bei Stadtplanung und Bau.

Minister Hermann unterstrich: „Dies ist ein ambitioniertes Gesamtkonzept mit einer breiten Palette von Aktivitäten und Maßnahmen. Es geht um Gesundheitsschutz und darum, eine Verurteilung durch den EuGH zu verhindern. Die Konzeption beinhaltet zahlreiche Schritte zur Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, der Information und der Aufklärung.“

Oberbürgermeister Kuhn erklärte: „Wir müssen einerseits die Mobilität in der Stadt sicherstellen und zugleich die Gesundheitsvorsorge gegenüber den Bürgern gewährleisten. Dazu hat Stuttgart bereits verschiedene Maßnahmen verwirklicht wie das Jobticket, die Verkehrsverflüssigung, den Ausbau der Radwege oder Tempo 40 auf Steigungsstrecken. Auch wenn in den vergangenen Jahren die Belastungen mit Feinstaub und Stickoxiden in Stuttgart teils deutlich zurückgegangenen sind, so können wir noch nicht zufrieden sein. Deshalb sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung und bereits im Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt für 2016/17 enthalten. Die Schadstoffwerte in Stuttgart sind aber ein Problem der gesamten Metropolregion, soweit es die Pendler mit den Autos betrifft. Alle müssen mitwirken, um die Grenzwerte einzuhalten: Politik, Bürger und Unternehmen.“

Die zuständigen Behörden konkretisieren mit diesem Konzept die der Bundesrepublik Deutschland mit Schreiben vom 26. Januar 2015 übermittelten Grundzüge des Konzeptes zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub PM10 in Stuttgart und legen gleichzeitig ein Bündel an Maßnahmen vor, mit dem auch der Grenzwert für NO2 eingehalten werden kann.

Die von der DUH geforderte Blaue Plakette ist im Kern eine Bundesverordnung. Auf der letzten Umweltministerkonferenz (UMK) hat das Verkehrsministerium stark dafür geworben. Daher wird es im Januar eine Sonder-UMK, auf der dieses Thema schwerpunktmäßig behandelt werden wird.

Das Konzept zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Stuttgart sieht in dreierlei Hinsicht eine neue Herangehensweise vor.

  • Erstens verschränkt es im Handlungsfeld Verkehr die Luftreinhaltungspolitik konsequent mit allen Bereichen der Mobilitätspolitik.
  • Zweitens bezieht es neue Verursachergruppen in die Maßnahmenplanung ein, so zum Beispiel kleine Feuerungsanlagen (Komfortkamine) und Baumaschinen.
  • Drittens ist eine zeitliche Abfolge vorgesehen, um das Ziel der Grenzwertunterschreitung zu erreichen.

Informationsmesse „Luftbelastung in Stuttgart“ (27. November 2015)

Am Freitag, 27. November 2015 findet zwischen 17 und 20.30 Uhr eine Informationsmesse zum Thema Luftbelastung im Stuttgarter Rathaus (großer Sitzungssaal) statt. Fachleute stehen als direkte Ansprechpartner an unterschiedlichen Themeninseln u.a. zu den Themen Ursachen, Gesundheitsgefahren, Maßnahmen und Nachhaltige Mobilität zur Verfügung. Gegen 18.45 Uhr ist eine Podiumsdiskussion über Luftreinhaltungspolitik vorgesehen.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Medienvertreter sind dazu herzlich eingeladen.

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Quelle: Stadt Stuttgart