25.09.2015 – Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur fördert den Umstieg von NeubürgerInnen nach ihrem Umzug auf alternative Verkehrsangebote. Minister Hermann: „Appelle an das Umweltgewissen verhallen im Alltag oft ungehört. Wer aber kürzlich hinzugezogen ist, orientiert sich am neuen Wohnort auch bei der Mobilität neu.
Wissenschaftliche Untersuchungen zu sogenannten Umbruchphasen zeigen, dass hier mit wenig Geld ein großer Effekt zu erzielen ist.“ Daher unterstützt das MVI Kommunen und die Verkehrsverbünde beim Neubürgermarketing.
Bei Wohnortswechsel sind Menschen grundsätzlich offener, neue Mobilitätsangebote auszuprobieren und umzusteigen. Auch baden-württembergische Kommunen haben das zum Teil bereits erkannt und empfangen neue Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Informationsmappen, die auch die Nahverkehrsangebote beinhalten. Informationen zum Rad- und Fußverkehr, Schnupperangebote oder Freifahrkarten für den Umweltverbund sind allerdings noch sehr selten. Um solche Ansätze zu intensivieren und im ganzen Land Kommunen und Verkehrsverbünde von einem systematischen Neubürgermarketing zu überzeugen, fördert das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Anstrengungen. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Ministerium dabei auf eine telefonische Mobilitätsberatung. „Die Erfahrung zeigt, dass Menschen nach einen persönlichen Gespräch die bestehenden Angebote häufiger nutzen. Solche Mobilitätsberatung kostet aber Zeit und damit Geld. Hier brauchen Kommunen und Verkehrsverbünde unsere Hilfe besonders“, betont Minister Hermann.
Das Neubürgermarketing hat nachweisbare Effekte auf das Verhalten der neu hinzu gezogenen Bürgerinnen und Bürger, die mit relativ geringem Kostenaufwand erreicht werden. Die Maßnahme ergänzt damit andere Förderinstrumente für den Umweltverbund wie den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur preisgünstig und verhilft ihnen zu größerer Wirksamkeit.
Bis zu zwei Millionen Euro stellt das MVI dabei für zwei Förderrunden in 2015 und 2016 bereit. Finanziell unterstützt werden verschiedene Förderschwerpunkte, die zum Ziel haben, die Kommunen bei der Information von NeubürgerInnen zu Mobilitätsangeboten vor Ort zu stärken. Als Antragsteller können sich baden-württembergische Städte, Gemeinden und Landkreise in Kooperation mit kommunalen Akteuren bewerben. Konzeption, Information und Beratung – als Start oder Weiterentwicklung von bestehenden Neubürgermarkting-Konzepten – stehen entsprechend der Bedürfnisse des Antragstellers im Fokus des Programms.
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Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur