22.04.2016 – Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat im Bundesrat die Schaffung einer Kfz-Abgasprüfstelle gefordert. Damit reagiert das Land auf eine entsprechende Initiative der EU. „Seit Bekanntwerden des VW-Abgasskandals reißen die Berichte über Missstände bei verschiedenen Automobilkonzernen nicht mehr ab“, sagte Hermann am Freitag, 22. April 2016.
Er betonte: „Bisher können die Autokonzerne selbst wählen, an welche nationale Zulassungsstelle sie sich für eine EU-weite Genehmigung wenden. Da sich die Zulassungsstellen zum Großteil aus den Gebühren der Hersteller finanzieren, führt dieser fatale Interessenskonflikt zu einem Wettbewerb um die laschesten Kontrollen.“
Der von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf möchte hingegen eine Vereinheitli-chung des Rechtsrahmens. Die Ziele der Verordnung sind im Kern:
- Zentrale Kompetenzen,
- mehr unabhängige Überwachung und Kontrolle,
- enge und wiederkehrende Prüfungen,
- Zeitliche Begrenzungen der Zulassungen und Prüfdienste,
- Transparenz und Qualität der Prüfungen,
- Kontrolle von Kfz-Modellen vor und nach der Zulassung.
Insgesamt müssten die Hersteller stärker in die Pflicht genommen werden. „Es muss mehr Transparenz über Daten und Messergebnisse geben“, forderte der Minister. Dies würde auch bedeuten, dass Zulassungsbehörden und Technische Dienste Zugang zu der im Fahrzeug verwendeten Software bekommen müssen. Es sei besonders wichtig, die Unabhängigkeit und Überwachungsmöglichkeiten der technischen Dienste insgesamt zu stärken. „Mit der Erhebung von Gebühren für jedwede Prüfung und Inspektionen soll ihre Unabhängigkeit von der Fahrzeugindustrie sichergestellt werden“, so Hermann. „Auch die Zulassung der Technischen Dienste durch eine Typgenehmigungsbehörde erfolgt künftig nur noch befristet für fünf Jahre. Die Qualität der Technischen Dienste wird regelmäßig geprüft; bei Zweifeln an Kompetenz und Qualität kann einem Technischen Dienst die Zulassung entzogen werden.“
Ausführlich begrüßt Verkehrsminister Hermann die Einführung sogenannter real-driving emissions-Tests (RDE). Dabei wird der Ausstoß von Schadstoffen im realen Fahrbetrieb auf der Straße gemessen.
Über die Verordnung hinaus forderte Hermann unabhängige Stichproben, um zu sehen ob die Emissionen im praktischen Fahrbetrieb so gering gehalten werden können, dass die Grenzwerte für Luftschadstoffe nicht überschritten werden. „Wenn die Fahrzeuge auf der Straße die Werte nicht einhalten, die sie heute auf dem Prüfstand versprechen, sind all unsere Anstrengungen für saubere Luft umsonst. Da helfen dann weder Umweltzonen noch Feinstaubalarm.“ Daher müsse eine zentrale, bundesweit aktive Behörde zur Marktüberwachung geschaffen werden.
Außerdem müssten weitere Maßnahmen für saubere Luft in den Städten auf den Weg gebracht werden. „Auch das RDE-Verfahren wird mittelfristig noch keine Entschärfung der Luftproblematik in den Städten (insbesondere durch NOx und Feinstaub PM10) bringen. Bis zur Umsetzung des neuen Typgenehmigungsrahmens und einer wirksa-men Marktüberwachung sollte der Bund die – in der Vergangenheit durch Felduntersu-chungen des Umweltbundesamtes praktizierten – Emissionstests im Kfz-Bestand wieder einführen. Wir brauchen zum Schutz von Verbrauchern, Umwelt und Klima wie auch aus industriepolitischen Gründen eine hohe Qualität bei den Fahrzeugen, bei ihrer Zulassung, den Prüfungen, den Genehmigungen und auch im Betrieb!“
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur