„Landesgarantien für ungeplante Verzögerungen stehen bereit“
Die Landesregierung hat bereits im Herbst 2012 beschlossen, das Risiko ausfallender Bundeszuschüsse durch eine Verzögerung des Projektes Breisgau-S-Bahn über das Jahr 2019 hinaus abzusichern. Die dazu notwendigen Mittel wurden im Doppelhaushalt 2013/2014 abgesichert. Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte am Freitag, 2. August 2013: „Diese Absicherung war für das Land ein finanzpolitischer Kraftakt zugunsten der Breisgau-S-Bahn. Wir sind überzeugt, dass dies in der Region auch gewürdigt wird.“ Der Zeitpunkt für rechtsverbindliche Garantien ist nach den Worten des Ministers aber noch nicht gekommen. „Zunächst müssen nun alle Kosten und Zeitpläne des angepassten Konzepts endgültig auf den Tisch, dann können wir einen Finanzierungsvertrag mit der DB machen.“
Der Minister reagierte damit auf die Kritik, es fehle eine Garantie des Landes zur Risikoübernahme. Er stellte zugleich auch klar, dass es zunächst einen realistischen Zeitplan für die Fertigstellung und Abrechnung bis 2019 geben müsse. „Nur dann können wir als Land das Risiko eventueller Verzögerungen übernehmen.“ Region, Land und DB befänden sich in Gesprächen über eine zeitgerechte Umsetzung. „Wir sind auf einem guten Weg. Ich sehe auch, dass die DB ernsthaft eine zeitgerechte Fertigstellung anstrebt.“ Von der Frage, ob die Infrastruktur bis 2019 fertiggestellt wird, hänge auch ab, ob der Halbstundentakt im Elztal bis zur Endstation Elzach möglich sei.