Liste für Bundesförderprogramm zur Barrierefreiheit kleiner Bahnhöfe wird erstellt

2015-08-26_neckarodenwald_0127.08.2015 – Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete Landesverkehrsminister Winfried Hermann das Programm des Bundes zur Förderung von Barrierefreiheit für kleinere Bahnhöfe. Allerdings seien die Fördervoraussetzungen zu eng gefasst, so der Minister weiter.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann hat das Sonderprogramm des Bundes zur Förderung von Barrierefreiheit kleiner Bahnhöfe als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. Der Minister erklärte am 27. August in Stuttgart: „Die Beseitigung von Barrieren im Öffentlichen Personennahverkehr ist uns schon lange ein wichtiges Anliegen. Mobilitätseingeschränkte Menschen sollten sich ungehindert und frei mit Bussen und Bahnen bewegen können. Das Land begrüßt daher das Zukunftsinvestitionsprogramm, mit dem der Bund die Barrierefreiheit kleiner Bahnhöfe fördern will. Allerdings können voraussichtlich nur wenige Bahnhalte im Land die Zuschüsse von rund der Hälfte der Baukosten bekommen, da die Kriterien des Programms sehr eng gefasst sind.“

Derzeit wird eine Liste der in Betracht kommenden Bahnhöfe und Haltestellen in Baden-Württemberg erstellt. Dazu gehören Bahnhöfe, bei denen täglich weniger als 1.000 Fahrgäste ein- und aussteigen. Zudem müssten die Umbauarbeiten bis 2018 realisierbar sein. „Auch dies schränkt den Anwendungsbereich des Programms ein“, bemängelte Minister Hermann. Maßnahmen wie Bahnsteigerhöhungen und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs werden, sofern keine Vorplanungen vorliegen, in diesem eng gefassten Zeitraum aufgrund aufwändiger Genehmigungsverfahren kaum realisierbar sein. Daher werden wir beim Bund für eine Flexibilisierung der Zeitvorgaben werben. Auch muss die Kofinanzierung in Höhe von 50 Prozent geklärt werden.

Sobald das Landesverkehrsministerium eine Übersicht über die Bahnhalte hat, die den Fördervorgaben entsprechen, wird die Liste mit der Bitte um ergänzende Vorschläge an die Kommunalen Landesverbänden und an den Landesbehindertenbeauftragten geschickt werden. Anträge zum Programm müssen beim Bund bis Ende September eingereicht werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur