Lang-Lkw dürfen in Baden-Württemberg nur auf bestimmten Strecken fahren

Verkehrsminister Winfried Hermann22.07.2015 – Minister Hermann: Unsere begleitende CO2-Bilanzierung wird eine bessere Wissensgrundlage zu Klimaeffekten schaffen. – Ab sofort dürfen auch in Baden-Württemberg Lang-Lkw (sogenannte Gigaliner) auf bestimmten Strecken fahren.

Zum freigegebenen Streckennetz in Baden- Württemberg gehören die Autobahnabschnitte der A 8 zwischen Ulm-Ost und Autobahndreieck Karlsruhe, der A 81 zwischen Landesgrenze Bayern/BW und Herrenberg sowie der kürzere Abschnitt der A 5 zwischen Karlsruhe-Mitte und Rastatt-Nord. Die baden-württembergischen Abschnitte der A 7 und der A 96 waren schon bisher befahrbar, da diese beiden Autobahnen jeweils wechselweise zum Teil in Baden-Württemberg und in Bayern verlaufen und Bayern schon von Beginn an am Feldversuch des Bundes teilnimmt. „Für uns kommt es jetzt darauf an, dass wir mit unserer Studie gesicherte Ergebnisse bekommen,  ob Gigaliner das Klima wirklich schonen. Und ebenso wie viel Verkehr eingespart werden kann. Denn unser Ziel, den Straßenverkehr zu reduzieren und mehr Güter auf die umweltfreundliche Schiene zu bekommen, bleibt weiterhin bestehen“ so Verkehrsminister Hermann nach der heutigen (22. Juli 2015) Bekanntgabe der Stecken durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI).

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich zur Teilnahme an dem bis Ende 2016 laufenden Bundes-Feldversuch mit Lang-Lkw bewusst nur mit einem begrenzten Streckennetz entschieden. Dabei führt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) in Kooperation mit dem Autohersteller Daimler auf ausgewählten Strecken eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Auswirkungen des Einsatzes von Lang-Lkw im Hinblick auf den Klimaschutz durch. „Wir haben die Möglichkeit gesehen, durch den gemeinsamen Schritt mit Daimler eine bessere Wissensgrundlage zu schaffen. Die Klimawirksamkeit von Lang-LKW wurde bisher nicht untersucht. Wir wollen eine vollständige Bilanzierung der Klimawirkungen von Lang-Lkw-durchführen, bei der auch indirekte Effekte wie die zu befürchtende Verlagerung von Bahntransporten auf Lang-Lkw und induzierter Verkehr berücksichtigt werden“, so Hermann. Die Vorbereitung dieser Studie läuft auf Hochtouren und wird parallel zu den jetzt beginnenden Lang-Lkw-Fahrten erfolgen. Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2016 vorliegen.

Zusätzlich zu diesen Autobahnabschnitten sind einige Vor- und Nachlaufstrecken, insbesondere zu den Daimler-Werken in Rastatt und Sindelfingen in die sogenannte „Positivliste“ der Ausnahmeverordnung des Bundes aufgenommen worden. Rechtsgrundlage für den Bundes-Feldversuch mit Lang-Lkw ist die „Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV)“ des Bundes vom 19. Dezember 2011. Die Autobahnstrecken sowie das nachgeordnete Straßennetz in Baden-Württemberg können auf der Internetseite des BMVI unter folgendem Link eingesehen werden: www.bmvi.de

Hintergrundinformation:
Nach den Regeln für den Bundes-Feldversuch müssen sich teilnehmende Unternehmen, die auf dem freigegebenen  Streckennetz mit Lang-Lkw fahren wollen, bei der Bundesanstalt für Straßenwesen registrieren lassen. Die Lang-Lkw müssen gegenüber normalen Lkw erhöhte technische Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel ein elektronisch gesteuertes Bremssystem, automatische Achslastüberwachung, elektronische Fahrdynamikregelsysteme, automatische Abstandsregelsysteme, Notbremsassistenzsystem und ein Kamerasystem am Heck des Fahrzeugs.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur