Land fördert neue kommunale Straßenbauprojekte mit über 40 Mio. Euro

Minister Hermann: Geänderte Förderung ermöglicht mehr Bauvorhaben

Das Land fördert in diesem Jahr den kommunalen Straßenbau mit rund 66 Mio. Euro aus den Entflechtungsmitteln des  Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG). Mit diesen Mitteln werden zunächst die im Bau befindlichen Vorhaben der Kommunen finanziert. Außerdem können im Jahr 2014 64 Maßnahmen neu bewilligt werden, für die mehr als 44 Mio. Euro an Zuwendungen gewährt werden. „Grundlage der Neubewilligungen sind die seit Januar geltenden neuen Förderregelungen. Sie ermöglichen die Förderung einer größeren Zahl von Vorhaben. Davon profitiert gerade der ländliche Raum“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am 04. April 2014 in Stuttgart.

Angesichts des begrenzten Mittelvolumens durch das bevorstehende Auslaufen der Entflechtungsmittel zum Jahr 2019 müssen wir sorgsam mit den noch zur Verfügung stehenden Fördermitteln umgehen“, so Hermann. Er appellierte erneut an den Bund, für eine Nachfolgeregelung zum LGVFG zu sorgen, dessen Auslaufen zum Jahr 2019 die Föderalismusreformkommission festgelegt hatte: „Ein Ende der LGVFG-Förderung wäre ein massiver Rückschlag für wichtige kommunale Verkehrsinfrastrukturprojekte im Straßenbau aber auch im Öffentlichen Personennahverkehr.“

Die Liste der für 2014 neu zu bewilligenden kommunalen Straßenbaumaßnahmen umfasst 64 Projekte. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Projekte und der Schwerpunktsetzung durch die Kommunen wurde im Unterschied zum Bundesfernstraßenbau und zum Landesstraßenbau keine landesweit einheitliche Priorisierung vorgenommen. Minister Hermann erläuterte: „Vorrang genießen die erstmals im Rahmen des LGVFG förderfähigen Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen, die Beseitigung von Bahnübergängen sowie Bauvorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen wie die Anlage von Kreisverkehrsplätzen und der Ausbau von Gehwegen an Ortsdurchfahrten.“ Gefördert werden aber auch klassische Straßenaus- und -neubauvorhaben der Kommunen. Das Mittelvolumen verteilt sich in etwa gleich auf die vier Regierungsbezirke.

Das Land hatte wegen der Mittelumschichtung zum Umweltverbund und zahlreicher in den Vorjahren bewilligter aber noch nicht realisierter Projekte im Jahr 2011 einen Förderstopp erlassen. Dieser wurde Anfang 2014 aufgehoben und es werden nun Projekte bewilligt, bei denen auch in diesem Jahr mit dem Baubeginn zu rechnen ist.   Eine Reihe von wichtigen Projekten, die dieses Jahr noch nicht zur Bewilligung anstehen, werden neu ins Programm aufgenommen und damit für eine Förderung vorgesehen. Eine Sonderrolle spielt hierbei die Förderung kommunaler Straßen und Wege im Zusammenhang mit der für 2019 terminierten Bundesgartenschau in Heilbronn. Hierfür werden neben Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) auch Mittel aus dem LGVFG bereitgestellt.   Gesondert entschieden wird über die Förderung kommunaler Radwege und Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs.


Presseartikel

Südwestpresse: Grün-Rot hebt Bewilligungstopp für kommunalen Straßenbau auf