16.02.2016 – Bund-Länder-Finanzverhandlungen müssen Finanzierung des ÖPNV auf kommunaler Ebene im Blick haben.
Die Fahrgastzahlen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) steigen erfreulicherweise. Aus verkehrlichen und ökologischen Gründen ist ein weiteres Wachstum sinnvoll. „Um die verkehrs- und umweltpolitischen Ziele zu erreichen, brauchen wir dringend den weiteren Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV“, sagte Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 15. Februar 2016. Anlass sind die bisherigen Anmeldungen der Kommunen und Verkehrsunternehmen von ÖPNV-Projekten zur Förderung durch das Land.
Der Bedarf an Investitionen in Ausbau und Sanierung im ÖPNV ist immens. Die Kommunen und Verkehrsunternehmen können diese Herausforderung nicht alleine stemmen. Denn ohne die finanzielle Unterstützung des Landes lassen sich viele ÖPNV-Projekte nicht verwirklichen. Zurzeit fördert das Land 169 Projekte mit einem Volumen von insgesamt rund 630 Millionen Euro. Weitere 14 Projekte mit einem voraussichtlichen Gesamtfördervolumen von 50 Millionen Euro sind derzeit in der Prüfung.
Bis 2019, also bis zum Auslaufen der Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz, haben die Kommunen und Verkehrsunternehmen nun nachrichtlich Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 875 Millionen Euro angemeldet. Dies ist eine Höhe, die mit den derzeitigen Fördermöglichkeiten bei Weitem nicht abgedeckt werden kann.
Und auch nach dem Jahr 2019 wird der Investitionsbedarf auf einem sehr hohen Niveau bleiben. Wie die Bedarfserhebung des MVI zeigt, planen die Vorhabenträger schon heute weitere Maßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 700 Millionen Euro.
Aufgrund des hohen weiteren Förderbedarfs ist es für die Zukunft entscheidend, endlich von Bundesseite ein angemessenes Angebot bei den Bund-Länder-Finanzverhandlungen zu erhalten. „Die Vorhabenträger brauchen zügig Planungssicherheit, sonst geraten die Projekte immer mehr ins Stocken“, so Hermann. „Zudem müssen auch die Fördermittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur nach 20 Jahren ohne Erhöhung angehoben werden, sonst können wir den Bedarf immer weniger befriedigen.“
Weitere Informationen:
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es zielt auf die Förderung von kommunalen Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ab. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro in die Infrastruktur des Umweltverbundes (d.h. öffentlicher Verkehr, Fuß- und Radverkehr) fließen. 40 Prozent der LGVFG-Mittel sind für kommunale Straßenbauvorhaben vorgesehen.
Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das LGVFG des Landes Baden-Württemberg schreibt diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz aber weiterhin durch Landesgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden. Die Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine Nachfolgeregelung ein, die nun im Zusammenhang mit den Bund-Länder-Finanzgesprächen gefunden werden soll.
Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur